Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Porsche-Manager - VW-Chef Michael Müller ebenfalls im Visier

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Langsam aber sicher frisst der Dieselskandal sich durch den gesamten Volkswagen-Konzern. Jetzt hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft die Porsche Automobil Holding SE im Visier, der knapp 31 Prozent der Volkswagen AG gehört. Bei den stimmberechtigten Stammaktien sind es sogar gut 52 Prozent. Der Verdacht: Die Porsche SE hat ihre Aktionäre zu spät über den Einsatz manipulierter Software in Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns unterrichtet. Unter anderem ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen den aktuellen VW-Vorstandschef Michael Müller, der seit 2010 im Porsche-Vorstand sitzt.

„Der nun seitens der Staatsanwaltschaft bestätigte Anfangsverdacht untermauert unsere Auffassung. Wir haben es von Anfang an für unglaubwürdig gehalten, dass nicht auf oberster Ebene Kenntnis von den Manipulationen bestanden haben soll und es sich lediglich um einen kleinen Kreis von Ingenieuren gehandelt hat“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, die in dem Themen-Komplex „VW-Dieselgate“ insgesamt Schadenersatzansprüche im Wert von gut 2,8 Milliarden Euro für Volkswagen- und Porsche-Aktionäre repräsentiert. „Die jetzt erfolgte Ausweitung der Ermittlungen bekräftigt uns in unserem bisherigen Vorgehen hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen verspäteter Information des Kapitalmarktes“, so Nieding weiter. Zudem zeigen die Ermittlungen, wie wichtig die im Auftrag der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) durch die Kanzlei Nieding+Barth beantragte Sonderprüfung bei Volkswagen nach wie vor ist. „Die Sonderprüfung ist das einzige Werkzeug der Aktionäre, um Missstände anzuprangern und der Gesellschaft die Grundlage für eine Inanspruchnahme von verantwortlichen Organen zu ermöglichen“, erläutert Nieding, der auch Vizepräsident der DSW ist.

„Betroffene Aktionäre der Volkswagen AG und Porsche Automobil Holding SE sollten jetzt alle ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen, und den kostengünstigen Weg der Anmeldung ihrer Ansprüche im Rahmen des jeweiligen Musterverfahrens gehen“, sagt Nieding, dessen Kanzlei aktuell die Ansprüche weiterer geschädigter Aktionäre bündelt und diese im Musterverfahren anmeldet. Betroffene Aktionäre können sich unter nebnstehender Mailadresse bei der Kanzlei Nieding+Barth anmelden. 


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