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Staatsrecht - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Inhalt:

  1. Was ist Staatsrecht?
  2. Was ist Staatsorganisationsrecht?
  3. Was sind Grundrechte?
  4. Wo ist das Staatsrecht geregelt?

Die wichtigsten Fakten:

  • Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts.
  • Es umfasst das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte.
  • Das Staatsorganisationsrecht regelt Aufbau und Struktur des Staates und seiner Organe.
  • Die Grundrechte regeln das Verhältnis zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen.
  • Das Staatsrecht ist insbesondere im Grundgesetz und in den 16 Landesverfassungen geregelt.

Was ist Staatsrecht?

Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der Staats- und Rechtswissenschaft. Konkret ist es dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es umfasst zum einen das Staatsorganisationsrecht und zum anderen die Grundrechte.

Darüber hinaus regelt das Staatsrecht die Beziehungen des Staates zu anderen Staaten sowie zu inter- oder supranationalen Organisationen, d. h., zum Völkerrecht und zur Europäischen Union.

Was ist Staatsorganisationsrecht?

Das Staatsorganisationsrecht bestimmt den Aufbau und die Struktur des Staates und seiner Organe. Darunter fallen auch Regelungen über die Verfassungsgrundsätze und die Gesetzgebung.

Ein Staat definiert sich als eine auf Dauer angelegte Zusammenfassung einer Anzahl von Menschen (Staatsvolk) auf einem bestimmten Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet), wobei alle gemeinschaftlich notwendigen Belange von einem obersten Willensträger geregelt werden (Staatsgewalt).

Was sind Grundrechte?

Die Grundrechte regeln das fundamentale rechtliche Verhältnis zwischen dem Staat und den seinem Einflussbereich unterworfenen Personen. Sie sind Freiheits- und Gleichheitsrechte jedes individuellen Bürgers und dienen zugleich als Abwehrrechte gegen staatliche Machtentfaltung. Grundrechte sind unveräußerlich, dauerhaft und einklagbar.

Der Grundrechtekatalog bildet den eigentlichen Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Deshalb befindet er sich am Anfang des Grundgesetzes (GG).

Wo ist das Staatsrecht geregelt?

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat (Art. 20 Absatz 1 GG). Sie ist ein zweigliedriges Staatsgebilde, das aus dem Bund und den 16 Bundesländern besteht. Staatsqualität kommt sowohl dem Bund als auch jedem einzelnen Bundesland für sich genommen zu. Dementsprechend ist das Staatsrecht insbesondere im Grundgesetz und in den 16 verschiedenen Verfassungen der Länder geregelt.

Das Grundgesetz als unsere Verfassung bildet die Grundlage allen übrigen innerstaatlichen Rechts. Es enthält in den Artikeln 1-19 den Grundrechtekatalog und ab Artikel 20 das Staatsorganisationsrecht.

Weitere Bestimmungen finden sich in den Geschäftsordnungen der einzelnen Staatsorgane, so z. B. in der des Bundestages (GOBT) oder des Bundesrates (GOBR). Auch das Abgeordnetengesetz, das Parteiengesetz und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz sind bekannte staatsrechtliche Gesetze. Die Geschäftsordnungen regeln organisatorische und verfahrensrechtliche Fragen der Verfassungsorgane.


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