Stadtsparkasse München: Schaden durch Optionen über Eurex

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Die Stadtsparkasse München hat aktuell ein Problem mit Kundinnen und Kunden, denen Optionsgeschäfte über die Eurex Exchange empfohlen und vermittelt worden sind. 

Wir erhielten dazu in den letzten Tagen mehrfach Anfragen von Geschädigten, die von teilweise sehr hohen Verlusten berichteten. Daher wurden von der Stadtsparkasse auch zusätzliche Sicherheiten verlangt.

Nicht persönlich mit der Sparkasse verhandeln

Für Betroffene ist es wichtig, schnell eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Zum einen kann die Dokumentation der persönlichen Beratung für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen entscheidend sein, sodass sie möglichst zeitnah erfolgen sollte. Je mehr Zeit seit den Beratungsgesprächen vergeht, umso ungenauer wird die Erinnerung.

Zum anderen ist im Normalfall davor zu warnen, im Angesicht des Schadens selbst das Gespräch mit der Stadtsparkasse München zu suchen. Es besteht dabei ein hohes Risiko, zu Aussagen verleitet zu werden, die in einer späteren Auseinandersetzung gegen einen verwendet werden können. 

Im schlimmsten Fall kann die Unkenntnis von der Rechtslage zum Verlust von Schadensersatzansprüchen führen.

Eurex-Optionen für Privatanleger ungeeignet

Die betroffenen Optionen haben zwar den Charme einer anfänglichen Optionsprämie, mit der Anlegerinnen und Anleger gelockt werden konnten, aber es handelt sich dabei nach der Bewertung von Witt Rechtsanwälte regelmäßig um Finanzprodukte, die so komplex und riskant sind, dass sie normalen Privatanlegern gar nicht angeboten werden sollten, sondern institutionellen Investoren vorbehalten bleiben müssten. 

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Produkte sind häufig auch die vermeintlichen Berater gar nicht in der Lage, die wirklichen Risiken der konkreten Option zu veranschaulichen.

Nach den Schilderungen, die uns diesbezüglich bisher zu den Geschäften über die Stadtsparkasse München vorliegen, erfolgte dort die Abwicklung auch telefonisch und ohne den Austausch entsprechender Informationsunterlagen. Aus Sicht von Witt Rechtsanwälte ist schwer vorstellbar, dass einem durchschnittlichen Privatanleger auf diesem Weg eine ausreichende Aufklärung erteilt werden konnte.

Hohe Anforderungen an ordnungsgemäße Beratung

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Bundesgerichtshof gerade den Banken und Sparkassen grundsätzlich eine sehr umfassende Aufklärung bzw. Beratung abverlangt. Anders als von einfachen Kapitalanlagevermittlern fordert der BGH von diesen Instituten eine Prüfung der Produkte mit bankkritischem Sachverstand und die Aufklärung über alle Gesichtspunkte, die für die Anlageentscheidung relevant sein könnten.

Dazu gehört bei Optionsgeschäften eine Veranschaulichung der potentiellen Verlustrisiken. 

Soweit uns die Vorgänge bisher geschildert wurden, ist die Stadtsparkasse München dem nicht immer nachgekommen. Es wurde zu wenig berücksichtigt, dass Optionsgeschäft nicht gleich Optionsgeschäft ist, sondern sich gerade bei Optionen über die Eurex teilweise sehr hohe Risiken ergeben.

Daher reicht es nach der Überzeugung von Witt Rechtsanwälte auch nicht aus, wenn eine Kundin oder ein Kunde über generelle Erfahrungen im Wertpapiergeschäft verfügte. Damit sind keine Kenntnisse zu Spezialprodukten verbunden, wie sie hier verkauft wurden.

Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung

Bei einer unzureichenden Aufklärung besteht ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Stadtsparkasse München. 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich der Schaden in wirtschaftlicher Hinsicht erst im Zusammenhang mit dem aktuellen Einbruch der Märkte durch die Corona-Krise gezeigt hat, aber in rechtlicher Hinsicht schon damit entstand, dass einer Kundin oder einem Kunden ein ungeeignetes Produkt verkauft worden ist. Daher ist es für die rechtliche Bewertung regelmäßig wichtig, die gesamte Geschäftsverbindung zu betrachten.

In wirtschaftlicher Hinsicht zeigt sich jetzt, dass die Verlustrisiken der über die Stadtsparkasse München erworbenen Optionen in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem möglichen Ertrag stehen – überschaubaren Gewinnen stehen jetzt gewaltige Verluste gegenüber.

Individuelle Prüfung zwingend erforderlich

Es ist nicht zu erwarten, dass es zu den Schadensersatzansprüchen gegen die Stadtsparkasse München eine Grundsatzentscheidung der Gerichte geben wird. 

Erstens sind jeweils Einzelfälle betroffen, bei denen es um die Erfahrung und die Vorstellungen des einzelnen Anlegers und seine persönliche Beratung gehen muss. Dabei ergibt sich eine Bandbreite an Konstellationen, die nicht über einen Kamm geschorren werden können. Es ist vielmehr essentiell, dass der individuelle Sachverhalt aufgearbeitet und bewertet wird.

Zweitens tendieren gerade Banken und Sparkassen dazu, negative Gerichtsurteile durch Vergleiche zu verhindern. Auch wir müssen ständig im Interesse des einzelnen Mandanten Vergleiche abschließen, obwohl die gerichtliche Entscheidung den Interessen anderer Geschädigter sehr dienen würde.

Im Ergebnis sollten Geschädigte der Stadtsparkasse München nicht darauf hoffen, dass andere für sie das Problem lösen werden. 

Sie müssen außerdem auf eine anwaltliche Bewertung achten, die sich mit den konkreten Umständen ihres Falles  auseinandersetzt. Nur so können unnötige Kosten vermieden werden.

Geschädigte können sich für eine Prüfung ihres Falles gerne an Witt Rechtsanwälte wenden. 

Bei uns finden sie Rechtsanwälte mit einer ausgewiesenen Expertiese und langjährigen Erfahrung im Bank- und Kapitalanlagerecht. Unsere Rechtsanwälte konnten wiederholt wegweisende Urteile des Bundesgerichtshofs zu Gunsten von Kapitalanlegern und Versicherungsnehmern bewirken. Die Wirtschaftswoche zählt Hans Witt und Tobias Pielsticker zu den TOP 20 Anlegeranwälten in Deutschland (Ausgabe 17/2009).

Eine erste Einschätzung ist auf der Grundlage eines eingehenden Telefonats möglich. Auch für eine tiefergehende Bewertung und ggf. die Vertretung gegenüber der Stadtsparkasse München ist ein persönliches Gespräch nicht unbedingt erforderlich, so dass kein gesundheitliches Risiko eingegangen werden muss.

Witt Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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