Wirecard: Startschuss für Musterverfahren gefallen – Musterkläger bestimmt

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Am 13. März 2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger im Kapitalanlegermusterverfahren in Sachen Wirecard bestimmt. Damit ist ein Jahr nach Eröffnung des Verfahrens der Startschuss für die Anmeldungen zum Musterverfahren gefallen.

Was ist ein Kapitalanlegermusterverfahren?

Bei dieser Art von Verfahren sollen alle Klagen gegen EY auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Wirecard-Insolvenz gebündelt werden. Zuständig ist das Bayerische Oberste Landesgericht. Dieses soll nunmehr prüfen, ob EY bei der Prüfung der Bilanzen von Wirecard Pflichtverletzungen begangen hat, die Ansprüche von Anleger und institutionellen Investoren auf Schadenersatz begründen können. 

In großen Verfahren kann so ein Musterverfahren also die Gerichte entlasten und das Verfahren für die Geschädigten vereinfachen.

KapMuG und Wirecard

Im März 2022 leitete das Landgericht München das Musterverfahren in Sachen Wirecard ein. Dabei richtete sich der Vorlagebeschluss, der das KapMuG-Verfahren einleitet, nicht nur auf Feststellungsziele gegenüber EY sondern auch gegen die Wirecard AG und deren Verantwortliche, u.a. auch gegenüber Markus Braun. Konkret wird der Wirecard AG ein Verstoß gegen die Publizitätspflichten vorgeworfen, bei denen sich EY der Beihilfe schuldig gemacht haben soll. Über folgende Sachverhalte soll das Musterverfahren entscheiden:

  • Unrichtigkeit der Geschäftsberichte der WIRECARD AG
  • Der WIRECARD AG war spätestens 2015 bewusst, dass die Treuhandkonten nicht die veröffentlichten Bankguthaben aufwiesen
  • Markus Braun hat als Vorstandsmitglied die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergegeben oder verschleiert
  • Durch die Veröffentlichung falscher Geschäftsberichte haben sowohl die WIRECARD AG als auch Markus Braun sittenwidrig gehandelt
  • Schadensersatzpflicht von EY, insb. Klärung des Vorsatzes im Hinblick auf die Beihilfe zum Verstoß gegen die Publizitätspflichten der WIRECARD AG
  • Der Kursdifferenzschaden ist ohne konkreten Kausalitätsnachweis ersatzfähig

Die Frage, ob EY einen eigenen Pflichtverstoß aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begangen hat, ist leider nicht Gegenstand des Musterverfahrens und unseres Erachtens auch nicht KapMuG-fähig.

Was sollten geschädigte Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger können ab Veröffentlichung des Musterklägers im Klageregister des Bundesanzeigers mit einer Frist von sechs Monaten ihre Forderungen im Musterverfahren anmelden. Dabei ist eine Anwaltspflicht vorgesehen.

Die Kanzlei Schirp & Partner vertritt nicht nur die größte Klägergruppe in Sachen Wirecard/EY, sondern hat auch jahrelange Erfahrung mit Kapitalanlegermusterverfahren. Wir bieten Ihnen an, die Anmeldung für Sie vorzunehmen. 

Zusätzlich möchten wir Ihnen anbieten, EY außergerichtlich zur Zahlung aufzufordern, um den Verzug mit der Schadensersatzleistung zu begründen, wenn Sie uns mit der Anmeldung im KapMuG-Verfahren beauftragen.

 Auf unserer Homepage finden Sie alle Informationen zur Anmeldung zum Musterverfahren.


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