Wirecard–Musterverfahren: Ansprüche jetzt anmelden

  • 2 Minuten Lesezeit

BayOLG bestimmt Musterkläger

Mit Beschluss vom 13.03.2023 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in dem Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard AG (Az. 101 Kap 1/22) den Musterkläger bestimmt. Mit der Bestellung des Musterklägers ist nun der Startschuss für das Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gefallen.


Betroffene Anleger müssen jetzt schnell sein

Das oftmals auch als “Sammelklage” bezeichnete KapMuG-Verfahren erleichtert geschädigten Anlegern, ihre Schadenersatzansprüche gegen EY effizient und kostengünstig durchzusetzen. In dem KapMuG-Verfahren werden jetzt die komplexen Rechtsfragen zu dem äußerst umfangreichen Sachverhalt im Wirecard-Bilanzsskandal gebündelt und durch das Bayerische Oberste Landesgericht geprüft, so dass einzelne Geschädigte jetzt nicht mehr individuell klagen müssen. Die Anspruchsanmeldung muss gesetzlich zwingend über einen Rechtsanwalt erfolgen, schon weil die Verjährungshemmung auf den Umfang der Anmeldung begrenzt ist und Fehler bei der Anmeldung unmittelbar zu einem Rechtsverlust führen können. Die Frist beträgt sechs Monate nach Bekanntmachung im Klageregister.

Geschädigte Wirecard-Anleger, die bislang noch keine Individualklage gegen EY und/oder Dr. Braun erhoben haben, können ihre Schadenersatzansprüche mit der Eröffnung des Kapitalanleger-Musterverfahrens anmelden. Anleger ohne eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung sowie Kleinstanleger mit einer geringeren Aktienzahl und damit einem geringen Schaden profitieren von dem Musterverfahren ebenso wie diejenigen, die generell das Kostenrisiko eines individuellen Klageverfahrens scheuen.

Mit der Anmeldung im Kapitalanlage-Musterverfahren sind betroffene Wirecard-Anleger zwar nicht direkt am Musterverfahren beteiligt; sie werden aber über alle wesentlichen Verfahrensschritte informiert und können insbesondere einem möglichen Vergleich mit EY oder Dr. Braun beitreten. Sollte ein Vergleich nicht zustandekommen, das Musterverfahren am Ende aber zu dem Ergebnis gelangen, dass EY und/oder Dr. Braun den geschädigten Anlegern Schadenersatz zu leisten hat, können die angemeldeten Anleger von den Ergebnissen des Musterverfahrens profitieren, da in den dann weiterhin erforderlichen Individualklagen die Haftung dem Grunde nach allgemeingültig feststeht und keine langwierigen Beweisaufnahmen mehr durchgeführt werden müssen. Weiterhin wird durch eine Anmeldung die Verjährung der Schadenersatzansprüche bis zum Abschluss des KapMuG-Verfahrens gehemmt. Ohne eine Anmeldung oder eine individuelle Klageerhebung drohen Ansprüche der geschädigten Anleger im Wirecard-Skandal mit Ablauf des Jahres 2023 zu verjähren.


Warum MÜLLER SEIDEL VOS? 

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte & Steuerberater ist eine auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. Mit mehreren Fachanwälten für Bank -und Kapitalmarktrecht vertreten und beraten wir bereits über 1.500 Anleger und Investoren der Wirecard AG aus ganz Deutschland und Europa. Neben dem Komplex Wirecard führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. In dem renommierten JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien werden MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte in den Ausgaben 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger).

Nehmen Sie Kontakt unter info@muellerseidelvos.deoder 0221-2775890 zu uns auf und lassen Sie sich kostenlos beraten. Wir freuen uns Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu unterstützen!

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte & Steuerberater




Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Yoon

Beiträge zum Thema