Steueränderungen in Anwendung in der Republik Kroatien ab dem 1. Januar 2021
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Steueränderungen in Anwendung ab dem 1. Januar 2021
Ab dem 1. Januar 2021 werden Steueränderungen aufgrund Änderungen des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Mehrwertsteuergesetzes angewendet, von denen die wichtigsten Neuheiten im folgenden Text kurz vorgestellt werden.
Mit der Änderungen des Einkommensteuergesetzes sinkt der Steuersatz
- von 24% auf 20% für Einnahmen bis zu 360.000 HRK pro Jahr oder 30.000
HRK pro Monat;
- von 36% auf 30% für Einnahmen über 360.000 HRK pro Jahr oder 30.000
HRK pro Monat und
- von 12% auf 10% für die pauschale Besteuerung von Tätigkeiten wie z.B. die Vermietung von Wohnungen oder Apartments; was in der Praxis bedeutet, dass das Einkommen aufgrund weniger gezahlten Steuer je nach Höhe des Gehalts, der Steuererleichterungen und anderer besonderer Umstände von ca. 60,00 HRK auf sogar über 1.000,00 HRK steigen wird.
Für Vermieter ist die wichtige Neuigkeit, dass vom 1. Januar 2021. Notare die Steuererklärung für Einkommen von Miete und Pacht der beweglichen und unbeweglichen Habe einreichen werden, natürlich in Bezug auf Verträge, die vor einem Notar beglaubigt oder abgeschlossen wurden.
Durch Änderungen des Körperschaftssteuergesetzes wurde der Privatsektor entlastet, indem die Steuersätze von 12% auf 10% gesenkt wurden für Unternehmer mit Einnahmen bis zu 7,5 Millionen HRK oder rund 1 Million EUR pro Jahr, was über 90% der Unternehmer abdeckt. Dies bedeutet, dass ein einzelner Unternehmer je nach Einnahmenniveau mit solchen Änderungen bis zu 150.000 Kuna oder etwa 20.000 Euro pro Jahr einsparen kann. Da das Gesetz jedoch seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist, wird die Besteuerung des Gewinns zum neuen Steuersatz nur auf den im Jahr 2021 erzielten Gewinn angewendet, d.h. auf den Gewinn, der im Jahr 2022 ausgezahlt wird.
Aufgrund der erheblichen Auswirkungen der Pandemiekrise auf Künstler, wurde der Quellensteuersatz für die Aufführungen internationaler Künstler, Sportler und Entertainer von 15% auf 10% gesenkt.
Wesentliche Änderungen wurden auch durch Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes eingeführt, so dass der Schwellenwert für die Berechnung der Mehrwertsteuer auf bezahlte Gebühren von derzeit 7,5 auf 15 Millionen HRK oder von etwa 100.000 auf 200.000 Euro erhöht wurde.
Auf regionaler Ebene der Europäischen Union wurde eine Änderung eingeführt, die eine erwartete Reaktion auf die Zunahme des Internet-Einkaufs aufgrund der Auswirkungen der Pandemiekrise ist, und die Bürger die online einkaufen betrifft. Vom 1. Juli 2021 müssen sie die Mehrwertsteuer auf kleine importierte Sendungen in der EU (deren Wert weniger als 22,00 € beträgt), die zuvor von der Mehrwertsteuer befreit waren, zahlen.
Für Arbeitnehmer, die für den Mindestlohn arbeiten, ist anzumerken, dass die Regierung auf ihrer Tagung am 29. Oktober 2020 eine Verordnung über den Mindestbruttolohn für 2021 in Höhe von 4.250,00 HRK brutto getroffen hat, die den Mindestnettolohn um ungefähr 4,6% erhöhen wird, d.h. von den vorherigen 3.250 HRK im Jahr 2019 auf 3.400 HRK im Jahr 2021.
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