Steuerberater über Baulohn: Ein Fall für Spezialisten

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Steuerberater sind zum Thema Baulohn die ersten Ansprechpartner des Arbeitgebers.  Sie helfen bei der Abrechnung und beraten bei der Einstellung von Mitarbeitern und bei der Organisation der Dokumentation und Buchführung.


Was ist das Besondere beim Baulohn und wieso sollte der Steuerberater unterstützen?


Bauunternehmen haben es nicht leicht. Abgesehen von Zins- und Konjunktursorgen ist die Bürokratie eine ständige Herausforderung für Sie als Unternehmer. Besonders sichtbar wird dies bei der Baulohnabrechnung, die zahlreiche Besonderheiten wie die Sofortmeldungspflicht für neue Arbeitnehmer, die Sozialkassen (SOKA) oder das Saison-Kurzarbeitergeld (früher Schlechtwettergeld) beinhaltet.


Doch der Baulohn ist nicht einfach nur kompliziert. Es besteht eine ganz erhebliche Prüfungsdichte. Während zum Beispiel das Finanzamt – neben konkreten Verdachtsprüfungen - in der Regel lediglich nur stichprobenartig einige wenige kleine und mittlere Betriebe zur Prüfung auswählt, prüft die Deutsche Rentenversicherung die Betriebe und die korrekte Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge vollständig. Hinzu kommen z. B. branchenbezogene Prüfungen der Zollbehörde, der auch in regelmäßigen Abständen auf Baustellen prüft sowie stichprobenartige Lohnsteueraußenprüfungen durch das Finanzamt. Beim Zoll laufen diese Prüfung unter der Überschrift "Finanzkontrolle Schwarzarbeit".


Und wo viel geprüft wird, finden sich auch Ungereimtheiten, aus denen Streitigkeiten und im schlimmsten Fall Zahlungspflichten oder sogar Strafverfahren für den Arbeitgeber entstehen.


Steuerberater oder Eigenleistung: Wie möchten Sie den Baulohn abrechnen?


Für die meisten kleineren und mittelgroßen Bauunternehmen lohnt es sich nicht eine Spezialsoftware anzuschaffen und geschultes Personal zu beschäftigen, um die Baulohnabrechnung selbst vorzunehmen.


Viele Bauunternehmen beauftragen daher einen Steuerberater oder ein sonstiges Buchhaltungsbüro mit der Lohnabrechnung. Die Beauftragung des Steuerberaters, der auch die Finanzbuchhaltung und die Jahresabschlüsse erstellt, hat den Vorteil, dass Informationen bei einem Partner zusammenlaufen und eine Abstimmung in der Kanzlei auf kurzen Wegen erfolgen kann.


Unsere Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei haben zahlreiche Bauunternehmen mit der umfassenden Betreuung ihrer steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten beauftragt. Bei einigen sind wir aber auch nur dafür zuständig, die Baulohnabrechnung vorzunehmen und stimmen uns in diesen Fällen auch unproblematisch mit dem Steuerberater ab, der die sonstigen Leistungen wie Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen übernimmt. Wenn Sie die Finanzbuchhaltung im eigenen Hause erstelle lassen, erfordert dies auch eine enge Zusammenarbeit mit unserer Baulohnabrechnung. Angesichts der modernen Kommunikationsmöglichkeiten stellt dies – auch überregional – keine Schwierigkeit mehr dar.


Wenn Sie also eine Steuerberaterkanzlei für Ihre Baulohnabrechnung suchen, sprechen Sie mich gerne an. Freie Kapazitäten sind derzeit noch verfügbar.



Über welche Risiken sollte der Steuerberater beim Baulohn aufklären?


Über folgende Besonderheiten sollten Sie sich beim Baulohn bei Ihrem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt informieren lassen:


  • Sofortmeldung zur Sozialversicherung
  • Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers
  • Die besonderen Beiträge an die Sozialkassen (SOKA-BAU, ULAK, SOKA-DACH. SOKA-Gerüstbau, EW-Gala und die Malerkasse)
  • Die Winterbeschäftigungsumlage (WBU), die durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam zu tragen ist
  • Das Saison-Kurzarbeitergeld sowie das Zuschuss-Wintergeld (ZWG) und das Mehraufwands-Wintergeld (MWG)
  • Die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge von Subunternehmern
  • Mindestlöhne und Dokumentationspflichten, insbesondere zu den geleisteten Arbeitsstunden
  • Die Fristen für die Lohnabrechnung sowie für die Beitrags- und Lohnsteuerzahlungen
  • Das Risiko der Scheinselbstständigkeit von Subunternehmern


Bei dem Versäumnis der Sofortmeldung oder dem Verdacht der Scheinselbständigkeit können dem Arbeitgeber Bußgeld- oder sogar Strafverfahren drohen.


Insbesondere der Zoll hat die Prüfungsaktivitäten im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in den letzten Jahren erheblich verstärkt:


Jahr202020212022
Strafverfahren105.000120.300111.500
Ordnungswidrigkeiten28.80032.50048.000
Schadenssumme in €816.500.000789.700.000686.400.000
Summe Geldstrafen in €29.800.00034.400.00037.700.000


Da ich als Fachanwalt für Strafrecht auch Strafverteidigungen in diesem Bereich übernehme, weiß ich, dass neben der eigentlichen Konsequenz, nämlich der Geldstrafe sowie der Nachzahlung von Beiträgen und Steuern mit Zinsen und Säumniszuschlägen vor allem die nervliche und zeitliche Belastung während des Verfahrens für den Unternehmer bzw. den Geschäftsführer von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Schließlich besteht in diesen Fällen – auch bei der GmbH oder GmbH & Co. KG - die Gefahr der persönlichen Haftung des Geschäftsführers gegenüber dem Finanzamt oder der Sozialversicherung. Besondere Sorgfalt im Bereich des Baulohns zahlt sich dadurch sozusagen doppelt aus.


Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben oder ein aktuelles Problem mit dem Finanzamt, dem Zoll, der Rentenversicherung, der SOKA oder sogar der Staatsanwaltschaft haben, können Sie gerne ein Erstberatungsgespräch bei mir vereinbaren.


Wie funktioniert die Baulohnabrechnung in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater?


Als Steuerberatungskanzlei schauen wir uns erst einmal an, wie Sie bisher arbeiten und in welcher Weise Sie die maßgeblichen Dokumente für die Baulohnabrechnung erstellen und ablegen bzw. abspeichern.


Die Zusammenarbeit versuchen wir Ihrer Arbeitsweise so weit wie möglich anzupassen. Insbesondere bei überregionalen Mandaten reichen die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von der einfachen E-Mail über den Datenaustausch in der Cloud bis zum Import von Daten aus Ihrem Zeiterfassungssystem in unsere Lohnbuchhaltungssoftware. Auch Besprechungen können aus unserer Sicht ohne Probleme per Videokonferenz durchgeführt werden.


Neben der Baulohnabrechnung bieten wir natürlich auch das sonstige Leistungsspektrum des Steuerberaters an. Zudem bin ich als Rechtsanwalt auf Konfliktfälle mit dem Finanzamt, dem Zoll und der Deutschen Rentenversicherung spezialisiert. Da man nicht alles können kann, arbeite ich darüber hinaus seit langer Zeit mit einem Anwaltskollegen zusammen, der sich auf das Vertragsrecht und zivilrechtliche Streitigkeiten in der Baubranche sowie auf das Arbeitsrecht (Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Vertretung in Kündigungsschutzprozessen) spezialisiert hat.


Wenn Sie ein Angebot für die Baulohnabrechnung erhalten möchten, schreiben Sie mir eine Nachricht und nennen Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens sowie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter (getrennt nach gewerblichen Mitarbeitern und anderen Angestellten).


Wenn Sie eine Beratung zu einem speziellen Thema benötigen, schreiben Sie mir eine Nachricht. Sie erhalten dann umgehend einen Termin. Das Honorar für eine Erstberatung von maximal 90 Minuten beträgt 160 EUR (netto).


Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail oder hinterlassen Sie gleich hier eine Nachricht. Ich melde mich zeitnah zurück.

Foto(s): HSP RECHT Raddatz & Leifeld Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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