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Steuerermäßigungen bei der Besteuerung der Körperschaftsteuer in der Republik Kroatien

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Eine Handelsgesellschaft ist definitionsgemäß eine Wirtschaftseinheit, die selbstständig und dauerhaft eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, um durch die Herstellung, den Handel mit Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Markt den Gewinn zu erzielen.

Die in der kroatischen Praxis am häufigsten vorkommende Gesellschaftsform ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das für die Gründung dieser Gesellschaft erforderliche Mindeststammkapital beträgt 20.000 HRK, was etwa 2.660 EUR entspricht.

 

Häufig gestellte Fragen der Gründer bei der Gründung einer GmbH beziehen sich auf die Frage nach der Höhe des Steuersatzes, mit dem der Gewinn besteuert wird, und der Höhe des Steuersatzes, der bei der Gewinnausschüttung an Mitglieder der Gesellschaft angewendet wird.

Ab Januar 2021 wendet die Republik Kroatien einen der niedrigsten Körperschaftsteuersätze im Vergleich zu den Steuersätzen anderer EU-Mitgliedstaaten an, wie folgt:

- 10%, wenn im Besteuerungszeitraum Einnahmen bis zu 7.500.000,00 HRK erzielt wurden, oder

- 18%, wenn die im Besteuerungszeitraum erzielten Einnahmen 7.500.000,01 HRK oder mehr betragen.

Bei der Berechnung der bis Ende April bei der Steuerverwaltung eingereichten Einkommensteuererklärung können die Steuerpflichtigen eine Reihe von Ermäßigungen (Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage) und Erleichterungen nutzen, darunter staatliche Beihilfen für Bildung und Ausbildung, staatliche Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Steuererleichterungen und -Befreiungen für Subjekte, die in Fördergebieten tätig sind. Der steuerliche Verlust kann gemäß Gesetz für 5 Jahre übertragen werden und mindert damit die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage.

Für die Gesellschaften aus dem verarbeitenden Gewerbe, die Kleinstunternehmer sind und in der Republik Kroatien einen Mindestbetrag von 50.000 Euro in Anlagen und Ausrüstungen investieren und mindestens 3 Arbeitnehmer beschäftigen, sind gemäß des Investitionsförderungsgesetzes auf eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes um 50 % über einen Zeitraum von 5 Jahren berechtigt.

Darüber hinaus schreibt dasselbe Gesetz Beihilfemaßnahmen für arbeitsintensive Investitionsprojekte sowie steuerliche Beihilfe für kleine, mittlere und große Unternehmen vor.



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