Steuerliche Auswirkungen bei der Aufhebung von Arbeitsverhältnissen

  • 2 Minuten Lesezeit

Stehen bei Ihnen Gespräche wegen eines Aufhebungsvertrags an? Dann nutzen Sie jetzt die jahrelange Erfahrung aus Hunderten erfolgreichen Arbeitsgerichtsprozessen und Tausenden Steuererklärungen. 

Wichtig

  • Werden Sie unbedingt aktiv, bevor Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben
  • Kontaktieren Sie umgehend eine erfahrene und auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei wie uns
  • Erstellen Sie die Steuererklärung für das Jahr des Aufhebungsvertrages besonders sorgfältig oder lassen Sie diese durch eine spezialisierte Kanzlei wie uns erledigen.

Auf keinen Fall sollten Sie nun

  • den Aufhebungsvertrag ohne intensive mit Experten beratene Prüfung blind unterschreiben!
  • die Steuererklärung des Aufhebungsjahres nur durch einfache Übernahme der Angaben in der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erledigen
  • blind Tipps aus dem Internet folgen 

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, was Sie alles beachten müssen

  1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?
  2. Was müssen Sie steuerlich beachten?
  3. Wie helfen wir Ihnen?

1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Mit dem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis definitiv beendet. Mit Ihrer Unterschrift ist in aller Regel der Weg zurück versperrt. Nur dann, wenn Sie durch das Ansinnen eines Aufhebungsvertrags in eine unerträgliche Drucksituation geraten sind, können Sie diesen anfechten und damit rückgängig machen. Sie müssen das beweisen. Meistens gibt es keine Zeugen. Also überlegen Sie sich gut, ob und was Sie unterschreiben.

2. Was müssen Sie steuerlich beachten

Durch die die richtige Formulierung der Abfindungsregelung muss dafür gesorgt werden, dass sich die Abfindung nur zu einem Fünftel steuerbelastend auswirkt. Die einschlägige Regelung dazu findet sich in § 34 EStG. Hiernach darf in der Abfindung vor allem keinerlei verdeckte Lohnzahlung enthalten sein.

Hintergrundinformation dazu: Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass bei Abfindungen in aller Regel die Abfindungssumme auf fünf Jahre verteilt werden kann (Az. BFH – IX R 16/17).

Letzteres wird von der Finanzverwaltung besonders genau geprüft, wenn nicht nur Löhne oder Gehälter, sondern auch Tantiemen, Erfolgsprämien und andere Lohnbestandteile im Arbeitsvertrag geregelt sind. Hier sollte auf jeden Fall im Aufhebungsvertrag auch der noch zu zahlende Lohn genauer spezifiziert und aufgeschlüsselt werden.

Die Elektronische Jahressteuerbescheinigung wird häufig falsch übermittelt. Das Finanzamt erhält eventuell fehlerhafte Lohnsignale. Daher müssen Sie in diesem Fall Lohnabrechnungen und Elektronische Jahressteuerbescheinigung gesondert prüfen.

Eventuell steht eine Zeit der Arbeitslosigkeit, Erziehungszeit oder ein Umzug ins Haus. Auch hier müssen Sie bereits beim Abschluss des Aufhebungsvertrags auf steueroptimierte Gestaltung achten. Sämtliche Werbungskosten müssen Sie nachweisen. Wenn Sie z. B. einen Umzug planen und einen Besichtigungstermin haben, müssen Sie das durch Anzeige, E-Mail und Kalendereintrag sowie eventuelle Zeugen nachweisen. Oder wenn Sie einen Lastwagen mieten, müssen Sie die Quittung aufheben. 

Bei der Steuererklärung müssen alle diese Änderungen bedacht und geplant werden.

3. Wie helfen wir Ihnen?

Kontaktieren Sie uns für Ihre Erstberatung per Telefon oder E-Mail. Wir zeigen Ihnen die Chancen, aber auch die Risiken und Nebenwirkungen vor Unterschrift auf. Ihre Steuererklärung erledigen wir anschließend steueroptimiert. Sofern der Aufhebungsvertrag schon unterzeichnet wurde, helfen wir Ihnen, das nun noch mögliche Beste in der vorliegenden Situation aus Ihrer Steuererklärung heraus zu holen.

Rechtsanwalt und Bilanzbuchhalter Volker Siegel


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Volker Siegel

Beiträge zum Thema