Steuern in Spanien für Nicht-Residenten: Steuern, die beim Kauf und Verkauf einer Immobilie anfallen

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Grunderwerbsteuer (I.T.P.)

Dies ist eine Steuer, die zu zahlen ist, wenn Sie entweder landwirtschaftliches Land oder ein Haus/Wohnung/Baugrundstück von einem privaten Eigentümer kaufen.

Sie beträgt zwischen 7% und 10% (je nach Region) des deklarierten Wertes der Immobilie, wie er in der Escritura de Compraventa (notarielle Übereignungsurkunde) angegeben ist.

Dies hat dazu geführt, dass die Leute versucht waren, den Wert der Immobilie zu niedrig zu deklarieren. Obwohl diese Praxis weit verbreitet war und ist, ist sie ein Fehler. Es werden Strafen für missbräuchliche Unterdeklarationen fällig, die zusätzlich zu einer Steuerlast beim Wiederverkauf zu einem späteren Zeitpunkt führen, da der deklarierte Wert bei Ihrem Kauf die Basislinie ist, die von den Behörden bei der Bewertung des Kapitalgewinns verwendet wird.

Mehrwertsteuer (I.V.A.)

DIVA ist die spanische Mehrwertsteuer.

Sie wird anstelle der Grunderwerbsteuer (I.T.P.) bezahlt, wenn Sie einen Neubau und nicht von einer Privatperson kaufen.

Zurzeit wird die Steuer mit einem allgemeinen Satz von 21% auf unbebaute, oder im Bau befindliche Baugrundstücke und auf nachträgliche Ergänzungen erhoben.

Sie wird zu einem reduzierten Satz von 10 % bei Wohnraum, also auf den Bau eines Hauses und aller zugehörigen Gebäude erhoben, ausgenommen davon sind Geschäftsräume.

Normal wird sie mit einem Satz von 10 % sowohl auf das Grundstück als auch auf das Haus erhoben, wenn Sie beides zur gleichen Zeit kaufen.

Zusätzlich zur Umsatzsteuer (IVA) müssen Sie dann auch eine Dokumentensteuer oder Stempelsteuer (AJD) in Höhe von 1% bis 1,5% oder auch 2% (dies hängt von den Regionen ab) des Kaufpreises bezahlen.

Grundbucheintragungsgebühren

Diese variieren je nach Ortschaft, Art und Wert der Immobilie. Sie sind keine Steuern, sondern eher Honorargebühren des Grundbuchs, werden aber der Vollständigkeit halber in diesem Dokument erwähnt.

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