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Hausverkauf Steuern - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit
Hausverkauf Steuern - was Sie wissen und beachten müssen!

Wann fallen beim privaten Hausverkauf Steuern an?

Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt in § 23, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften grundsätzlich steuerpflichtig sind. Aus diesem Grund fallen auch beim privaten Hausverkauf Steuern an, die sogenannte Spekulationssteuer. Diese Steuerart fällt allerdings nur an, wenn

  • die Immobilie vom Eigentümer/Verkäufer nicht selbst bewohnt wurde und weniger als 10 Jahre nach dem Kauf/der Erbschaft weiterverkauft wird.
  • der Verkäufer/Eigentümer mehr als drei Immobilien innerhalb von 5 Jahren verkauft.

Die Spekulationsfrist gilt jedoch nur für den Privatverkauf. Gehört die Immobilie zu einem Betriebsvermögen, wie zum Beispiel eine Gewerbeimmobilie, ist der Veräußerungsgewinn immer zu versteuern.

Wie wird die Steuer berechnet?

Die Höhe der Spekulationssteuer ist von zwei Faktoren abhängig:

  1. erzieltem Gewinn
  2. persönlichem Einkommensteuersatz

Der erzielte Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Preis, den Sie für die Immobilie beim Kauf bezahlt haben. Ebenso können Aufwendungen, die unmittelbar mit der Veräußerung des Grundstücks im Zusammenhang stehen, vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden – zum Beispiel die Kosten eines Bodengutachtens oder die Notargebühren.

Beispiel:

Max Mustermann hat im Jahr 2015 eine Immobilie für 300.000 Euro gekauft und verkaufte diese 2019 für 350.000 Euro. Der persönliche Steuersatz beträgt 40 %. Zudem hat er 10.000 Euro als Veräußerungskosten ausgegeben (z. B Notar- und Gutachterkosten).

Kaufpreis (2015)

300.000 Euro

Verkaufspreis (2019)

350.000 Euro

Veräußerungskosten

10.000 Euro

= zu versteuernder Gewinn

40.000 Euro

 

 

davon 40 % pers. Steuersatz

 

= fällige Steuer

16.000 Euro

Max Mustermann müsste demnach für den privaten Verkauf seiner Immobilie eine Spekulationssteuer von 16.000 Euro zahlen.

Foto(s): ©Pixabay/Raten-Kauf

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