Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall

  • 6 Minuten Lesezeit

Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall kann erhoben werden, wenn einer oder mehrere Unfallbeteiligte bei dem Unfall verletzt worden sind. Ob die Unfallopfer selbst eine Mitschuld tragen, ist – zumindest für die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens - unerheblich. Nehmen wir beispielsweise an, Sie fahren durch eine Innere Ortschaft und sehen einen Fußgänger zu spät, der die Straße an einer unmarkierten Stelle überqueren will. Trotz Vollbremsung erwischen Sie den Passanten mit dem Kotflügel. Er bricht sich dabei das Bein und erleidet ein Schleudertrauma. Theoretisch haben Sie damit einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht. Der Geschädigte kann gegen Sie den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erheben.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Wann wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt wird

  • Welche Strafen vorgesehen sind

  • Welche Konsequenzen außerdem drohen können   

  • Ob es für das Strafmaß bei einer Verurteilung mildernde Umstände gibt

  • Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt

  • Wie Sie sich bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten verhalten sollten

  • Was Sie bei einer Anzeige tun sollten

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Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr


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Wann wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt?

Fahrlässige Körperverletzung liegt grundsätzlich dann vor, wenn eine Körperverletzung ohne Vorsatz, also unabsichtlich, erfolgt ist.

Es sich hierbei gemäß § 230 StGB um ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Das bedeutet folgendes:

Wenn der Geschädigte (also in diesem Falle der Verkehrsteilnehmer, der bei einem Unfall Verletzungen erlitten hat) einen Strafantrag stellt, muss gemäß § 230 StGB in der Sache ermittelt werden. Ein Strafantrag ist ein Antrag auf Strafverfolgung, den ein Opfer nach einer Tat stellen kann, wenn es die Tat zur Anzeige gebracht hat. Bei Unfällen mit Personenschäden ist unverzüglich die Polizei hinzu zu ziehen, um vor Ort alle Daten zum Unfallhergang zu sichern. Somit kann gleich dort vom Unfallopfer eine Anzeige erstattet, und eventuell ein Strafantrag gestellt werden. Aber auch im Nachhinein ist dies noch möglich. Verzichtet der Geschädigte nach Erstattung der Anzeige auf einen Strafantrag, muss die Sache nicht weiter verfolgt werden.

Die Staatsanwaltschaft kann allerdings bei relativen Antragsdelikten auch ohne Strafantrag ein Ermittlungsverfahren einleiten. Dies ist dann möglich, wenn ein „öffentliches Interesse“ daran besteht. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn die Verletzungen besonders schwer sind, der Unfallverursacher vorbestraft ist, Fahrerflucht begangen hat, oder zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.


Wie hoch wird fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr bestraft?

Grundsätzlich liegt das Strafmaß gemäß § 229 StGB bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Geldstrafen werden in Tagessätzen berechnet, deren Höhe sich nach Ihrem Einkommen richtet. Dazu gibt es 2-3 Punkte in Flensburg es droht ein mehrmonatiges Fahrverbot. Die genaue Höhe der Strafe ist jedoch stark von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Die Schwere der Verletzungen, der Verteilung der Schuld unter den Unfallbeteiligten, dem Vorhandensein von Vorstrafen, etc. spielen eine Rolle.  Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, beispielsweise angetrunken waren und die alleinige Schuld tragen, weil Sie Verkehrsregeln missachtet haben, ist mit hohen Geldstrafen, möglicherweise Freiheitsstrafen, und Fahrverbot zu rechnen. Als unbescholtener Ersttäter werden Sie in aller Regel mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen, also ungefähr einem Monatsgehalt, davonkommen. Ein guter Anwalt kann bei günstigen Umständen möglicherweise sogar die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage eines Bußgeldes erwirken.


Welche Konsequenzen können außerdem drohen?

Wenn das Gericht auf grobe Fahrlässigkeit erkennt, oder der Täter bereits mehrfach straffällig geworden ist, kann die verhängte Geldstrafe die Grenze von 90 Tagessätzen überschreiten. Ist dies der Fall, erfolgt ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Das heißt, der Täter gilt als vorbestraft.

Abgesehen von der strafrechtlichen bzw. verkehrsrechtlichen Dimension hat der Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche gegen den Unfallverursacher: Er kann Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern, sofern seine Verletzungen von einer gewissen Schwere, und ärztlich bestätigt sind.

Über die Höhe des Schmerzensgeldes wird in einem zivilrechtlichen Verfahren, also unabhängig vom Strafverfahren, entschieden.

Gibt es für das Strafmaß bei einer Verurteilung mildernde Umstände?

In einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr können verschiedene Faktoren als strafmildernd gewertet werden. Dazu zählen beispielsweise:

  •    Eine nur geringe Fahrlässigkeit (wenn der Beschuldigte nicht grob unachtsam gehandelt hat, sondern äußere Einflüsse, wie etwa schlechtes Wetter, zum Unfall beigetragen haben)

  •    Eine Teilschuld des Geschädigten

  •    Das Verhalten des Beschuldigten nach der Tat (wenn er etwa um     Entschuldigung gebeten, und sich um den Verletzten gekümmert hat)

Inwieweit diese den Beschuldigten entlasten und sich auf das Strafmaß auswirken, liegt allerdings ganz im Ermessen des Gerichts. Es ist die Aufgabe des Rechtsanwaltes, in seiner Verteidigung des Beschuldigten nach entsprechenden strafmildernden Umständen zu suchen, und diese vor Gericht geltend zu machen.


Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Normalerweise trägt die Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Kosten, unabhängig davon, ob Sie schuldig sind, bzw. verurteilt werden oder nicht. Eventuell über das Ermittlungsverfahren hinaus vom Unfallopfer erhobene Ansprüche auf Schadensersatz sind dabei allerdings nicht inbegriffen. Diese müssen Sie gegebenenfalls aus eigener Tasche zahlen.


Wie soll ich mich bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten verhalten?

Bei jedem Verkehrsunfall gelten die folgenden Faustregeln:

  • Bewahren Sie Ruhe

  • Sichern Sie die Unfallstelle

  • Leisten Sie Verletzten Erste Hilfe

  • Verständigen Sie die Polizei und ggf. Rettungskräfte.

Darüber hinaus nutzen Sie Ihr Mobilgerät, Kamera, und alle weiteren Ihnen augenblicklich zur Verfügung stehenden Mittel, um den Unfallhergang und die entstandenen Schäden zu dokumentieren. Ziehen Sie auch Zeugen hinzu, wenn möglich. Je mehr Material vorhanden ist, umso leichter ist es, im Nachgang die Schuldfrage zu klären, von der viel abhängt. Wenn der Unfallgegner Sie gegenüber der Polizei beschuldigt, lassen Sie sich auf keinerlei Schulddiskussionen ein. Gebrauchen Sie Ihr Schweigerecht und verständigen Sie Ihren Anwalt.


Was soll ich tun, wenn ich eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall erhalten habe?

Sie haben das Recht, zu schweigen. Dieses sollten Sie gebrauchen, so lange Sie nicht wissen, wie die Beweislage gegen Sie aussieht, egal, ob Sie selbst glauben, den Unfall verursacht zu haben, oder nicht. Mit unbedachten Aussagen können Sie sich unabsichtlich selbst belasten.

Zu polizeilichen Vorladungen sind Sie nicht verpflichtet, zu erscheinen, und sollten ihnen auch nicht nachkommen. Stattdessen schalten Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht ein. Ihr Anwalt wird Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Davon ausgehend wird er, etwa im Rahmen eines Gutachtens, den Ablauf und die Ursachen des Unfalles, und die gegen Sie vorgebrachten Anschuldigungen, genau prüfen. Auf dieser Basis wird Ihre Verteidigung vorbereitet.

Dr. Brauer Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und sind auf Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert.

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, oder Sie dies befürchten, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen! Wir bieten zu diesem Zweck die unverbindliche Erstberatung an, in der Sie uns telefonisch oder per E-mail Ihren Fall schildern, und wir Ihnen alle Fragen beantworten und einen generellen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten geben können.

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