Strafbare Geldwäsche

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Der Gesetzgeber versteht unter strafbare Geldwäsche das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist in Deutschland nach § 261 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren unter Strafe gestellt.

Das Geldwäschegesetz verpflichtet bestimmte Personenkreise wie zum Beispiel Banken, Sparkassen, Autohändler, Immobilienmakler, etc. zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht. Verstöße hiergegen, ziehen regelmäßig den Tatvorwurf der Geldwäsche durch die Ermittlungsbehörden nach sich.

Ziel des Geldwäschegesetz ist anonyme wirtschaftliche Transaktionen zu verhindern.

 Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen, aber auch Autohändler, Schmuckhändler, Immobilienmakler, Spielbanken und Händler von hochwertigen Gütern sind deshalb verpflichtet eine Identifizierung ihrer Geschäftspartner regelmäßig durchzuführen. Verdächtige Transaktionen, Personen oder Geschäftsbeziehungen müssen sie den zuständigen Behörden melden.

Besondere Bedeutung hat das Geldwäschegesetz für sogenannte Finanzagenten, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen. Dort eingehende Beträge leiten sie dann (meist gegen Provision) an Hintermänner im Ausland oder weitere Finanzagenten.

Häufig werden in diesen Fällen arglose Personen angeworben, die von Geldwäschern für ihre kriminellen Zwecke benutzt werden. Hier drohen dennoch Strafen wegen Geldwäsche. Selbst bei einer nur fahrlässigen Begehungsweise drohen Haftstrafen.


Eine generelle Aussage, ab wann eine strafbare Handlung vorliegt, können wir leider nicht geben, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Einen erfahrenen Strafverteidiger in solchen Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zu konsultieren, ist dringend zu empfehlen.

Eine Verurteilung wegen strafbarer Geldwäsche kann zu empfindlichen Geld- und Haftstrafen führen. Zusätzlich drohen Sanktionen und Folgen für die persönliche Zuverlässigkeit als Gewerbetreibender, Geschäftsführer, Angestellter im Öffentlichen Dienst oder sonstigen sensiblen Berufen

GLÜCK – Kanzlei für Strafrecht hat die Experten für solche Strafverfahren. Wir betreuen regelmäßig Verfahren wegen Geldwäsche und bringen diese oft zur Einstellung.


Weitere Infos finden Sie unter:

GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht


Foto(s): GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht

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