Strafbare Teufelsaustreibung

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Anbei ein weiteres Urteil aus der Ecke „Skurriles“:

Tatbestand

das LG Berlin verhängte im Urteil ist vom 30.08.2021 (Aktenzeichen 521 Ks 3/20)  Freiheitsstrafen im Rahmen einer Kur zur Teufelsaustreibung. Eine 22 Jahre alte Frau aus dem Libanon konnte keine Kinder kriegen. Das wollte man jedoch nicht akzeptieren. So überlegten Mann und Eltern sich zunächst mit Zustimmung der Ehefrau, einen islamischen Heiler aufzusuchen, der im Rahmen einer religiösen Teufelsaustreibung zu einer Salzwasserkur riet.

Teufelsaustreibung

Die Tat geschah im November 2015. Der Frau wurden täglich anderthalb Liter kochsalzangereichertes Wasser oral verabreicht. Begleitend hierzu las der Heiler aus dem Koran vor. Bereits am ersten Tag trat eine erhebliche Schwächung der jungen Frau ein. Ihr Ehemann und seine Eltern erkannten, dass es von Tag zu Tag schlechter ging, setzten die Behandlung jedoch weiter fort. Das Gericht ging davon aus, dass die anfängliche Einwilligung insoweit bereits am zweiten Tag nicht mehr vorgelegen habe. (Hier der medizinrechtliche Hinweis, dass eine einmal erteilte Einwilligung gerade nicht bis in alle Ewigkeit fortbesteht, sondern bei veränderte Tatsachengrundlage durchaus auch ohne ausdrückliche Rücknahme entfallen kann.)

Urteil

Die Angeklagten zeigten sich geständig. Gegen den Ehemann wurde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verhängt. Er habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, ebenso wie seine Eltern. Seine Mutter wurde für zwei Jahre und acht Monate Gefängnisstrafe verurteilt, sein Vater zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der Heiler habe sich der fahrlässigen Tötung strafbar gemacht. Er wurde seiner Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, zudem wurde ihm die Zahlung von 1.500,00 € auferlegt.

Fazit

Der Tatvorwurf der Kammer richtet sich nicht gegen religiöse Einstellungen oder ein bestimmtes Frauenbild. Vielmehr kam es darauf an, dass die Behandlung nicht abgebrochen wurde, obwohl es der Frau zunehmend und für alle sichtbar schlechter ging.

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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