Strafbarkeit illegales IPTV, Sky, Netflix, illegales Streaming PayTV – Cardsharing. Strafbar?

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Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft und Sie eine Vorladung/ schriftlichen Anhörungsbogen erhalten haben, dann vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin für eine rechtliche Beratung in meinen Kanzleiräumlichkeiten.  

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Überblick zu IPTV/ Sky-Cardsharing

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren im Bereich illegales IPTV und Cardsharing läuft, ist es entscheidend, schnell zu handeln. Anbieter und Nutzer dieser Dienste können sich wegen Computerbetrug, Beihilfe zum Ausspähen von Daten, gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertungen, unerlaubten Eingriffen in technische Schutzmaßnahmen sowie Urheberrechtsverletzungen strafbar machen, mit Strafen bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug und hohen Geldstrafen, die eine Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis zur Folge haben können. 

Sowohl Anbieter als auch Nutzer werden international stark verfolgt, wobei Ermittlungsbehörden eng mit Rechteinhabern wie Sky zusammenarbeiten. Empfangene Vorladungen von der Polizei sollten nicht ignoriert, sondern durch eine Terminabsage und Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen Strafrechtsanwalt beantwortet werden, der Sie vertreten und beraten kann, ohne selbst belastende Aussagen zu machen. 

Für spezifische rechtliche Unterstützung im Falle einer Vorladung oder bei Fragen zur Strafbarkeit im Kontext von illegalem IPTV und Cardsharing können Sie sich kurzfristig für eine rechtliche Beratung in der Kanzlei melden. Besuchen Sie die Webseite www.dd-legal.de, wählen Sie 0521 - 986 338 22 für das Büro oder 0151 - 540 70 333 für Mobilanfragen.

Was Sie wissen sollten...! 

Der nachfolgende Beitrag erläutert kurz, wie Sie sich bei illegalem IPTV Streaming oder bei illegalem Cardsharing strafbar machen, welche Strafbarkeit in Betracht kommt und wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie eine Anzeige deswegen bekommen sollten.

Kurze Zusammenfassung: 

  • Anbieter von IPTV und Cardsharing machen sich gegebenenfalls wegen (gewerbsmäßigen) Computerbetrugs, der Beihilfe zum Ausspähen von Daten, der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung sowie wegen unerlaubter Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen strafbar!
  • Es drohen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren, je nach Strafdelikt! 
  • Es drohen hohe Geldstrafen und damit auch eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis
  • Die Ermittlungsbehörden arbeiten häufig eng mit den Rechteinhabern wie Sky zusammen. 
  • Die Ermittlungsbehörden arbeiten europaweit eng zusammen gegen Cardsharing, IPTV etc. 
  • Vorsicht: Es droht eine Hausdurchsuchung
  • Vorsicht: Ihnen droht zusätzlich zum Strafverfahren eine erhebliche Abmahnung von den Rechteinhabern!
  • Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter erhalten haben, sagen Sie diese ab und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt!

Kurzer Rechtstipp zur Strafbarkeit von IPTV Nutzer: Hier gehts zum Bericht!

IPTV – Cardsharing: Was ist das?

Bei IPTV (Internet Protocol Television) handelt es sich um eine Übertragung von Sendern am TV über das Internet. Um IPTV zu nutzen gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen können Sie IPTV mit einem speziellen Receiver empfangen, den Sie mit ihrem Router verbinden. Einen solchen Receiver erhalten Sie von Ihrem Anbieter. Zum anderen durch Apps, da die neuen TV-Geräte einen solchen Receiver bereits integriert haben. Sie laden die App einfach runter und geben die Nutzerdaten ein. Fertig!

Die Zahl von IPTV-Nutzer ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Es gibt mittlerweile zahlreiche Anbieter auf dem Markt, beispielsweise Anbieter aus Deutschland/ Österreich/ Schweiz, die Werbung machen, für Kanäle aus dem ehemaligen Jugoslawien, EX-YU (Serbien/ Kroatien/ Bosnien/ Montenegro/ Nordmazedonien), Albanien, Türkei usw. und sogar Sportsender wie Sky, DAZN im Angebot enthalten.  

Beim Cardsharing wirbt der Cardsharing-Anbieter mit sehr günstigen und attraktiven Angeboten. Hierzu schließt er ein Abonnement mit einem Anbieter ab, zum Beispiel, Sky, DAZN, Netflix usw. Dieses Abonnement wird mit einer Vielzahl von anderen Nutzern geteilt. Dies geschieht durch eine spezielle Software, welche die Verschlüsselung für den Empfang der Programme umgeht. Der Cardsharing-Server sendet den Entschlüsselungscode des Pay-TV-Anbieters an die angeschlossenen Cardsharing-Nutzer über das Internet. Cardsharing-Nutzer müssen ihre Smart-Card oder Receiver so manipulieren, dass sie den Code des Cardsharing-Servers akzeptieren und verwenden können. Durch diesen Prozess können mehrere Nutzer mit einem einzigen Abonnement die kostenpflichtigen TV-Sender empfangen, indem sie die Entschlüsselungscodes gemeinsam nutzen.

Illegales IPTV und Cardsharing – Strafbarkeit?

Bei der Strafbarkeit von illegalem IPTC und illegalem Cardsharing muss unterschieden werden, ob Sie der Anbieter sind oder der Nutzer.

Strafbarkeit für die Anbieter:

Wenn Sie der Anbieter sind und illegales Pay TV anbieten, dann können Sie sich unter anderem strafbar machen wegen:

  • Computerbetrug (gewerbsmäßig), § 263a Abs. 2 StGB
  • Beihilfe zum Ausspähen von Daten, §§ 202a, 27 StGB
  • Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung, § 108a UhrG
  • Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen, § 108b UhrG


Wie hoch sind die Strafen für die Anbieter?

  • Bei einem gewerbsmäßigen Computerbetrug droht Ihnen eine Freiheitstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
  • Bei einer unerlaubten gewerbsmäßigen Verwertung (Urheberechtsverletzung) droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
  • Bei einem unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen und zu Rechtewahrnehmung erforderliche Information droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe. Handeln Sie gewerbsmäßig, so droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
  • Bei einer Beihilfe zum Ausspähen von Daten droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

Strafbarkeit für die Nutzer: 

Wenn Sie der Nutzer sind und illegales Pay TV nutzen, dann können Sie sich unter anderem strafbar machen wegen:

  • Computerbetrug, § 263a Abs. 1 StGB
  • Ausspähen von Daten, § 202a StGB

Beim Nutzen von illegalem IPTV kommt folgende Strafbarkeit in Betracht:

  • Verstoß gegen das Urheberrecht, § 108 Abs. 1 Nr. 6 UhrG

Wie hoch sind die Strafen für die Nutzer?

  • Bei einem Computerbetrug droht Ihnen eine Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
  • Beim Ausspähen von Daten droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahren oder Geldstrafe
  • Bei einem Verstoß gegen das Urheberecht droht Ihnen eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

Wichtig: Wenn Sie vorher noch nie mit der Polizei zu tun hatten, noch nicht vorbestraft sind, dann müssen Sie als „Ersttäter“ nicht mit einer Freiheitsstrafe rechnen. In der Regel droht Ihnen dann „nur“ eine Geldstrafe! 

Aber Vorsicht: Wenn Sie zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt werden, dann sind Sie vorbestraft. Diese Straftat wird dann in Ihr polizeiliches Führungszeugnis eingetragen. Wenn Sie mehr hierzu wissen wollen, dann lesen Sie sich die FAQ Strafrecht – Strafprozess durch.

Wie kommt es zu Ermittlungsverfahren?

Die Untersuchungen gegen illegale IPTV-Anbieter werden häufig durch Strafanzeigen von den Rechteinhabern, wie Sky, Netflix, DAZN, angestoßen. In der Regel erfolgen „Testkäufe“ bei diesen Anbietern im Zuge dessen die Ermittlungsbehörden ihre Ermittlungen ausweiten und intensivieren. Es kommt zu Hausdurchsuchungen bei den Anbietern und der Beschlagnahme von elektronischen Geräten. 

Des Weiteren werden die elektronischen Geräte ausgewertet und die Konten (auch Paypal!) der illegalen Anbieter überprüft. Hierbei kommen die Ermittlungsbehörden auch den Käufern/ Nutzern von illegalem IPTV und illegalem Cardsharing auf die Spur. Nach Abschluss der Ermittlungen gegen die Anbieter werden im Regelfall die Verfahren gegen einzelne Nutzer abgetrennt und an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Wichtig: Solche Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgen in der Regel europaweit, dh. in Zusammenarbeit mit der Polizei und Staatsanwaltschaft aus anderen EU-Ländern aber auch mit einer Vielzahl von Ländern, die nicht in der EU sind, so etwa mit Serbien, Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Türkei, Albanien usw. Die Ermittlungsbehörden arbeiten hier eng zusammen.   

Vorsicht: Hausdurchsuchung möglich!

Wenn Sie Anbieter von illegalem IPTV oder Cardsharing sind dann müssen Sie damit rechnen, dass bei Ihnen eine Hausdurchsuchung erfolgen wird. Die Ermittlungsbehörden werden Sie aber nicht darüber informieren, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Stattdessen wird die Polizei und die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durchführen.

Wichtig: Lesen Sie sich bitte unbedingt meinen Rechtstipp zu Hausdurchsuchungen durch. Hier erfahren Sie wie Sie sich verhalten sollten und was Sie machen können!  

Weitere Tipps zur Hausdurchsuchung finden Sie hier "Hausdurchsuchung".

Zusammengefasst sollten Sie folgendes machen:

  1. Bleiben Sie ruhig! Kooperieren Sie in einer moderaten Form!
  2. Machen Sie keine Aussage! Kein Smalltalk! Schweigen ist Gold!
  3. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen!
  4. Widersprechen Sie der Sicherstellung!
  5. Fertigen Sie Kopien an oder machen Sie Fotos von den Dokumenten!
  6. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt!
  7. Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an!

Vorsicht: Es drohen Abmahnungen!

Neben den strafrechtlichen Folgen drohen Ihnen als Nutzer auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen von den Rechteinhabern, wie Sky, DAZN, Netflix usw. In der Regel werden Sie außergerichtlich abgemahnt und aufgefordert eine bestimmte Summe als „Schadensersatz“ zu zahlen. Außerdem werden Sie zur Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Eine Abmahnung kann Sie hier schnell bis zu 1.500 EUR kosten! 

Wichtig: Bevor Sie überhaupt etwas zahlen und unterschreiben, kontaktieren Sie unbedingt einen Rechtsanwalt, welcher die schriftliche Abmahnung und die strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtlich prüft. Verlassen Sie sich bitte nicht auf Recherchen im Internet oder aber auf „Hörensagen“ von Bekannten, Freunden etc. denen etwas „ähnliches“ passiert ist.

Brief/ Vorladung von der Polizei? 

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben als Beschuldiger einer Straftat wegen illegalem IPTV oder illegalem Cardsharing, dann sollten Sie bitte folgendes beachten:

Eine Zusammenfassung finden Sie auch hier: Vorladung durch Polizei.

1. Termin bei der Polizei absagen!

  • Entgegen der verbreiteten Auffassung besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Beschuldigten, einer Vorladung als Beschuldigter der Polizei Folge zu leisten. Dennoch versuchen die ermittelnden Beamten oft den Eindruck zu erwecken, dass es notwendig ist, als Beschuldigter zu dem Vorladungstermin bei der Polizei zu erscheinen. Das müssen Sie nicht!
  • Es mag vielleicht höflich sein, die Vorladung als Beschuldigter rechtzeitig abzusagen. Dennoch besteht für den Beschuldigten im Strafverfahren keine rechtliche Verpflichtung dazu. Der Beschuldigte ist der Polizei auch keine Erklärung schuldig, warum er nicht zum Vorladungstermin erscheinen kann. An dieser Stelle kann nur der eindringliche Rat lauten, keine Kommunikation mit der Polizei zu führen.
  • Bitte sagen Sie den Termin schriftlich, per E-Mail oder per Fax ab. Bitte rufen Sie nicht bei der Polizei an, um den Termin abzusagen. Hier besteht die Gefahr, dass Sie sich überreden lassen oder am Telefon etwas sagen, was Sie belastet.

2. Bitte schweigen Sie!

  • Ein erfahrener Anwalt im Strafrecht wird Ihnen in dieser Situation in der Regel dazu raten, der Vorladung als Beschuldigter von der Polizei nicht nachzukommen und vorerst zu den erhobenen Vorwürfen zu schweigen. Es ist ratsam, den Termin bei der Polizei abzusagen oder durch einen Anwalt absagen zu lassen. Aber was viel wichtiger ist: Bitte schweigen Sie! Unterschreiben Sie bitte nichts! Stattdessen sollten Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und Ihn beauftragen.

3. Keine Nachteile für Sie!

  • Wenn Sie den Termin bei der Polizei absagen und somit schweigen, dann riskieren Sie keine Nachteile. Ich kann es nur immer wieder sagen: Als Beschuldigter müssen Sie nichts sagen! 
  • Sie müssen nicht die Polizei/ Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen und ihnen helfen! Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat (die Justiz/ Strafverfolgungsbehörden) muss Ihnen die Straftat nachweisen! 
  • Wenn Sie schweigen, nichts sagen, dann hat das im Strafrecht keine negativen Auswirkungen für Sie! Es ist kein Nachteil für Sie! Es ist sogar ihr Recht sich nicht selbst belasten zu müssen und ergibt sich aus dem Grundgesetz (GG) aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG sowie Art. 6 Abs. 1 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention).

4. Rechtsanwalt suchen!

  • In einem solchen Fall sollten Sie sich einen Rechtsanwalt/ Strafverteidiger suchen und sich rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt kann wird dann Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. 
  • Ich kann Ihnen nur empfehlen sich so früh wie möglich einen Rechtsanwalt zu suchen. Im Idealfall wenn Sie den Brief/ Vorladung der Polizei erhalten haben. Der Rechtsanwalt wird dann für Sie den Termin/ die Vorladung bei der Polizei absagen und sich um alles weitere kümmern!
  • Wenn Sie von mir rechtlich vertreten bzw. verteidigt werden wollen,dann melden Sie sich umgehend bei mir, wenn Sie die Vorladung/ den Brief der Polizei erhalten haben. Ich sage den Termin für Sie ab, beantrage Akteneinsicht und führe ab sofort die gesamte Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft/ der Polizei für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen!

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Einen kurzen Überblick zum Thema Strafrecht erhalten Sie hier "FAQ-Strafecht & Strafprozess"

Strafverteidiger Bielefeld. 

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