Cardsharing – Strafrechtliche Verfolgung von „Schwarzsehern“ des Programmes von Sky

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Bereits in der Vergangenheit hatten wir davon berichtet, dass die Anzahl der Einleitungen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegenüber Verbrauchern, denen vorgeworfen wird, Sky über einen illegalen „Cardsharing-Dienst“ zu empfangen, vermehrt auftreten. Derzeit liegen uns in der Kanzlei hierzu zahlreiche Fälle vor, die wir vertreten.


Die betroffenen Verbraucher erfahren von dem gegen sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren im Regelfall dadurch, dass sie völlig unerwartet eine Vorladung durch die Polizei oder durch die Staatsanwaltschaft erhalten.


Unsere Mandanten können sodann der Vorladung entnehmen, dass ihnen entweder ein „Computerbetrug gemäß § 263a“, das „Ausspähen von Daten“ oder die „rechtswidrige Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken“ vorgeworfen wird.


Wie reagieren?


Soll ich der Vorladung nachkommen?


In den von uns vertretenen Fällen raten wir unseren Mandanten immer, dass einer Vorladung nicht nachgekommen werden sollte. Der Grund hierfür besteht darin, dass Sie sich im Falle einer Vernehmung einem geschulten Beamten gegenübersehen, der Sie sodann mit dem Akteninhalt, der Ihnen zuvor völlig unbekannt ist, konfrontieren wird. Insofern können Sie sich durch Ihre eigene Aussagen in eine Situation begeben, die hier ggf. für das weitere Ermittlungsverfahren nachteilig sein kann.


Akteneinsicht?


Es bietet sich daher stets an, über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen, um genau zu erfahren, wie der genaue Vorwurf sich gestaltet. Erst durch die Akteneinsicht kann genau eruiert werden, wie die Ermittlungsbehörden, mithin die Staatsanwaltschaft, auf Sie als potentiellen Täter gekommen ist.


Warum Anwalt beauftragen?


Zunächst erhalten Sie eine entsprechende Akteneinsicht nur über einen Rechtsanwalt. Darüber hinaus ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie den Ermittlungsbehörden ebenbürtig gegenübertreten. Im Regelfall gelingt es uns in den sogenannten „Cardsharing“-Fällen die Angelegenheiten für Sie ohne weitere größere Konsequenzen einzustellen. Lassen Sie die Angelegenheit unbeantwortet oder antworten ggf. ungünstig, droht ein solches Verfahren auch mit einem sogenannten Strafbefehl zu enden. Der Strafbefehl steht ausweislich des Gesetzes einem Urteil gleich, sodass Sie in diesem Fall vorbestraft wären. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass eine Vorstrafe natürlich für Ihre Zukunft vermieden wird.


Wir vertreten bundesweit mehrere Beschuldigte und haben hierbei ebenfalls Verfahren dieser Art bereits erfolgreich abgeschlossen. Sollten auch Sie eine entsprechende Vorladung erhalten haben, bleiben Sie bitte zunächst ruhig und vermeiden Sie unbedingt unmittelbaren Kontakt mit den Ermittlungsbehörden aufzunehmen. Wir bieten Ihnen auch hier eine kostenlose Ersteinschätzung an. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.


Wir helfen Ihnen unkompliziert und vor allen Dingen rechtssicher weiter.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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