Strafbefehl erhalten: Was nun? Strafverteidigerin informiert

  • 1 Minuten Lesezeit

Wenn ein gelber Briefumschlag ins Haus flattert, ist die Aufregung groß.  Umso größer, wenn es sich dabei um einen Strafbefehl eines Gerichts handelt. 

Was tun, wenn Sie einen Strafbefehl von einem Gericht erhalten haben? 

Als Strafverteidigerin und Anwältin für Strafrecht informiere ich Sie über  Fragen rund um das Thema Strafbefehl. 

Was ist ein Strafbefehl? Anwältin erklärt

Ein Strafbefehl steht einem Urteil in einem Strafverfahren gleich, er ergeht jedoch ohne Gerichtsverhandlung. Ein Strafbefehl wird schriftlich durch das Strafgericht erlassen.

Strafbefehl erhalten? Was muss ich tun?

Gegen einen Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden. Es folgt nach dem Einspruch eine mündliche Hauptverhandlung vor Gericht über den Sachverhalt im Strafbefehl. 

Achtung: Für die Einhegung des Einspruchs haben Sie nur eine Frist von 2 Wochen ab Zugang des Strafbefehls per Post. 

Wichtig: Sofort anwaltlich beraten lassen! Kontaktieren Sie umgehend Ihren Strafverteidiger. 

Wir bieten online Beratung beim Strafbefehl

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Wann kann ein Strafbefehl erlassen werden?

Ein Strafbefehl kann nur bei bestimmten Straftaten ergehen. 

Als Strafe kann in einem Strafbefehl u.a. festgesetzt werden: 

  • Geldstrafe bis zu 360 Tagessätze
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr Bewährungsstrafe (nur bei Verteidigung durch einen Anwalt)
  • Fahrverbot 
  • Entziehung der Fahrerlaubnis 

Mehr Informationen zu Fahrverbot & Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug).

Mehr Infos zum Thema Strafbefehl?

Lesen Sie zum Thema Strafbefehl mehr unter https://haider.legal/strafrecht/strafbefehl

Noch Fragen?

Als Strafverteidigerin und Anwältin für Strafrecht kläre ich Sie über Ihre Rechte in einem Strafverfahren auf.  Sprechen Sie mich gerne an. 




HAIDER Rechtsanwälte

Erzgießereistr. 2 - 80335 München

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