Strafbefehl – Geldstrafe, Bewährungsstrafe, Fahrverbot, Einspruch

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Was ist ein Strafbefehl?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, haben die Staatsanwaltschaft und das Gericht entschieden, dass Sie ohne Verhandlung bestraft werden sollen.

Wenn Sie sich gegen einen erhaltenen Strafbefehl nicht wehren, wird er rechtskräftig und Sie gelten als strafrechtlich verurteilt (§ 410 Abs. 3 StPO), also vorbestraft.

Die Behörden entscheiden also nach reiner Aktenlage, ohne die Zeugen oder den Angeklagten zu kennen.

Welche Strafen kann ich bekommen?

Welche Sanktionen Sie im Strafbefehlsverfahren erwarten können, ist in § 407 Abs. 2 StPO abschließend geregelt. Die wichtigsten sind Geldstrafe, Fahrverbot und Bewährungsstrafen bis zu einem Jahr. Freiheitsstrafen ohne Bewährung können im Strafbefehlsverfahren nicht ausgesprochen werden.

Welche Vorteile hat der Strafbefehl?

Der Vorteil liegt zunächst auf der Seite der Justiz. Ein Strafbefehl erspart die Verhandlung und ein ausführliches Urteil und damit einiges an Arbeit. 

Auch Sie als Betroffener haben den Vorteil, dass Ihnen eine öffentliche mündliche Verhandlung erspart bleibt.

Aus Sicht der Verteidigung kann deshalb es manchmal lohnend sein, einen Strafbefehl mit den Strafverfolgungsbehörden auszuhandeln. Insbesondere, wenn dem Betroffenen ein Vorwurf gemacht wird, der zwar aus Sicht des Gesetzes noch unter die „normale“ Kriminalität fällt, in der öffentlichen Wahrnehmung aber als besonders verwerflich gilt. Beispiele sind sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) oder der Besitz kinderpornografischer Schriften (§ 184 b StGB).

So wird bei einer Verurteilung im Strafbefehlsverfahren die Öffentlichkeit nicht weiter informiert und der Ruf des Beschuldigten bleibt gewahrt.

Welche Nachteile hat der Strafbefehl?

Wenn der Strafbefehl kommt, ohne dass Ihr Verteidiger ihn für Sie ausgehandelt hat, ist das meist kein Grund zur Freude. Es bedeutet nämlich, dass die Staatsanwaltschaft Sie für schuldig hält und dass das Gericht zumindest dafür unterschrieben hat, dass Sie einen Strafbefehl erhalten.

Wenn Sie sich gegen den Strafbefehl nicht wehren, sind Sie vorbestraft, bei einer Verurteilung zu über 90 Tagessätzen Geldstrafe erscheint diese sogar zwingend in Ihrem polizeilichen Führungszeugnis (vgl. § 32 Abs. 2 Nr. 5 lit. a) BZRG).

Und das alles ohne Gerichtsverhandlung, erst recht ohne Strafverteidigung!

Wie umgehen mit dem Strafbefehl?

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie sich schnell an einen Rechtsanwalt wenden, der gerne Strafverteidigung macht. Dieser wird für Sie Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, die Gerichtsakten sichten und für Sie herausfinden, welche Chancen und Risiken eine Hauptverhandlung für Sie bringt oder ob eine Einstellung des Verfahrens denkbar ist.

Möglicherweise wurde auch ein zu hoher Tagessatz gegen Sie verhängt, dann kann die Tätigkeit des Anwalts dazu führen, dass das Urteil zwar bestehen bleibt, Sie aber viel Geld sparen.

Falls der Strafbefehl das beste denkbare Ergebnis bringt, gibt es auch die Möglichkeit, den Einspruch zurückzunehmen. Das wissen Sie aber vorher nicht, weil Sie die Gerichtsakten nicht kennen.

Nutzen Sie also die zwei Wochen und verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Strafbefehl seine Richtigkeit hat. Ohne Strafverteidiger sollten Sie ohnehin nie ein Strafverfahren beenden.


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