Strafbefehle erhalten? Worauf ist zu achten, was muss unternommen werden?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier gilt es trotz aller Widrigkeit, Ruhe zu bewahren. Nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt zu Gericht oder Staatsanwaltschaft selbst auf!

Im Rahmen der Bearbeitung von Strafrechtsmandaten kommt es immer wieder vor, dass die Mandanten in Folge eines Ermittlungsverfahrens, bei welchem man als Verteidiger schon tätig geworden ist, einen Strafbefehl des Amtsgerichts zugestellt bekommen, oder aber, sofern der Mandant bisher keinen Verteidiger hatte, mit der Frage konfrontiert wird, was man jetzt nach Erhalt eines Strafbefehls denn machen muss.

Ein Strafverfahren kann mittels eines Strafbefehls erledigt werden. Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes und rein schriftliches Verfahren, das die Staatsanwaltschaften entlasten soll.

Im Gegensatz zu einer Anklage beim zuständigen Gericht folgt bei einem Strafbefehl eine rechtskräftige Verurteilung, ohne dass eine Hauptverhandlung stattfindet, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt wird.

Wichtig ist diesbezüglich, dass Sie unverzüglich nach Erhalt eines Strafbefehls einen Strafverteidiger konsultieren und ihm sowohl den Strafbefehl, als auch den gelben Brief, der das Zustelldatum vermerkt hat, übermitteln.

Diese Frist von 2 Wochen ist eine absolute Notfrist und muss dringend beachtet werden, da der Strafbefehl andernfalls bei Ablauf der Frist rechtskräftig wird.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass nach Rechtskraft ein Strafbefehl nicht mehr aufgehoben werden kann.

Das heißt, dass der Strafbefehl dann einem Strafurteil gleichgesetzt ist und die Strafvollstreckung genauso wie aus einem Strafurteil betrieben werden kann.

Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens ist, dass beispielsweise Freiheitsstrafen von über einem Jahr nichts im Wege des Strafbefehlsverfahrens verhängt werden dürfen.

Insofern kommt ein Strafbefehl nur bei geringerer Straferwartung in Frage.

Sollten Sie also einen Strafbefehl erhalten haben, ist es notwendig, schnellstmöglich einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Dieser wird nach Erörterung der Angelegenheit Einspruch gegen den Strafbefehl beim ausstellenden Gericht einlegen und gleichzeitig - sofern er noch nicht im Ermittlungsverfahren tätig gewesen ist - Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen.

Das Verfahren wird dann so weitergeführt, dass aus dem Strafbefehlsverfahren ein ganz reguläres Strafverfahren mit mündlicher Verhandlung folgen wird, mit der Möglichkeit der üblichen strafprozessualen Verteidigungsmöglichkeiten.

Sofern Sie einen Strafbefehl erhalten haben, können Sie sich natürlich gerne an mich wenden.

Ich vertrete Mandanten nicht nur regional, sondern auch deutschlandweit in Strafsachen.

Gerne können Sie natürlich über die Anfragemöglichkeit bereits den Strafbefehl an meine Kanzlei übersenden. Ich melde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Ich berate und vertrete Sie deutschlandweit, insbesondere im Familien-, Arbeits- und Strafrecht.

Durch den Einsatz modernster Kommunikationsmittel, wie beispielsweise die Möglichkeit der Videokonferenz und der elektronischen Akte, ist eine ständige Erreichbarkeit der Kanzlei auch zu Pandemiezeiten gewährleistet.

Ich freue mich auf Ihr Interesse.

Florian Wittkop

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Wittkop

Beiträge zum Thema