Strafrecht: Keine Haftstrafe bei nicht bezahlter Geldstrafe

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Bundesjustizminister Marco Buschmann will, dass weniger Menschen wegen nicht bezahlter Freiheitstrafen in Haft müssen. Hintergrund ist, dass jeder zehnte Insasse deutscher Gefängnisse gar nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Diese sog. Ersatzfreiheitsstrafe wird verbüßt, weil eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlt wurde.

Das will der Justizminister ändern. So solle die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in der Praxis vermieden werden. Es sei zu prüfen, inwieweit neben den Ländern bundesrechtlich etwas dazu beigesteuert werden kann, damit es zu weniger Vollstreckungen komme.

Ersatzfreiheitsstrafen können bereits jetzt vermieden werden, wenn schon bei der Verhängung von Geldstrafen für einkommensschwache Haushalte ein besonderes Augenmerk auf die Höhe der Geldstrafe gelegt wird. Außerdem können die Landesbehörden dafür sorgen, dass Haftstrafen verhindert werden, indem sie bereits bei Einleitung der Strafvollstreckung mit der ersten Zahlungsaufforderung umfangreiche Informationen zur Beantragung von Ratenzahlung oder über die Möglichkeiten zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit anbieten.  

Einfacherer Zugang zu Pflichtverteidigern

Ein weiteres Vorhaben der Bundesregierung ist, dafür sorgen, dass arme Menschen früher einen Pflichtverteidiger bekommen. Derzeit ist erforderlich, dafür einen entsprechenden Antrag zu stellen. Das hätte laut Justizminister zur Folge, dass von diesem Recht oft kein oder erst später Gebrauch gemacht werde. Dabei sei es sehr wichtig, schon in der Phase des Ermittlungsverfahrens kompetent vertreten zu sein.

Foto(s): @adobestocks

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