Strafrecht und Kokain - das müssen Sie wissen!

  • 7 Minuten Lesezeit
Strafrecht und Kokain

Das Koksen hat sich in den Partyszenen längst etabliert, doch trotz einer weiten gesellschaftlichen Akzeptanz kennt das Recht hier im Gegensatz zu bspw. Cannabis kein Pardon. Lässt man sich von den Behörden erwischen, wird es sehr unangenehm und schnell können Haftstrafen im Raum stehen.

Was Sie über das BtM-Recht bei Kokain wissen müssen und wie Sie sich am besten aus einem Verfahren retten könne, erfahren Sie hier.

Das sind die Themen dieses Artikels:

  • Legalität des Kokain-Konsums
  • rechtliche Mengendefinitionen bei Kokain
  • Straftaten mit Kokain-Bezug
  • Strafen bei Koks-Delikten
  • strafmildernde Umstände bei BtM-Verfahren
  • strafverschärfende Faktoren bei BtM-Delikten
  • Absehen von Verurteilung oder Strafverfolgung bei Cocain-Fällen
  • Leisten von Ermittlungshilfe - §31 BtMG
  • Wahrnehmen einer Drogentherapie - §35 BtMG
  • Führerscheinentzug nach Kokain-Konsum
  • TKÜ aufgrund von Drogen
  • Hausdurchsuchung wegen Kokain
  • U-Haft wegen Drogen
  • Vorladung bei Drogendelikten
  • Hilfe eines Anwalts

Falls Sie darüber hinaus Fragen zum Thema haben, können Sie uns diese gern direkt per WhatsApp stellen.

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Ist das Konsumieren von Kokain verboten?

Der schlichte Konsum von Cocain ist nicht strafbar. Allerdings ist der Übergang zu strafbaren Handlungen, wie dem Besitz, sehr schmal. Hält man das Koks beispielsweise in der Hand zählt es noch als Konsum und ist straffrei, liegt es allerdings in der Hosentasche, kann man von Besitz sprechen und es ist strafbar. Bei kleineren Mengen zeigt das Gericht allerdings meist Kulanz.


Was sind geringe Mengen Kokain?

Die Mengendefinitionen bei Drogen orientieren sich an der tatsächlich festgestellten Wirkstoffmenge. In einem Wirkstoffgutachten wird Kokain beispielsweise auf das Kokainhydrochlorid untersucht. Die Mengendefinitionen verhalten sich wie folgt:

  • geringe Menge: 0,5g Kokain (nur in NRW!)

  • "normale Menge": Jeder Besitz von Kokain unterhalb von 5,0 g Wirkstoff Kokainhydrochlorid

  • nicht-geringe Menge: mehr als 5,0 g Wirkstoff Kokainhydrochlorid

Koks weist im Regelfall eine hohe Reinheit von rund 90 % auf, somit liegt der Schwellenwert zur nicht-geringen Menge bei ca. 5,5 g Kokain. Bei Koksmengen bis zu 5,0 g wird im Regelfall kein Wirkstoffgutachten angeordnet, wodurch dem Beschuldigten Kosten von ungefähr 750,00 € erspart bleiben.


Welche Straftaten kennt das BtMG im Zusammenhang mit Kokain?

Der Gesetzgeber, hier das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), weist folgende Straftaten im Zusammenhang mit BtM (wie z.B. Koks) aus:

  • Besitz    

  • Herstellung/Anbau  

  • Handel    

  • Ein- und Ausfuhr  

  • Verabreichung


Wie hoch fallen die Strafen bei Verstößen gegen das BtMG aus?

Die Strafen bei BtM-Delikten lassen sich in folgende Schweregrade mit entsprechenden Strafen staffeln:    

  • einfache Tatbestände (geringe Mengen): Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu 5 Jahren

  • minderschwere Tatbestände (nicht-geringe Mengen): Haftstrafen von 3 Monaten oder bis zu 5     Jahren    

  • schwere Tatbestände (nicht-geringe Mengen): Haftstrafen von einem Jahr oder bis zu 10 Jahren

  • Schmuggeldelikte: Haftstrafen von nicht unter 2 Jahren

  • bandenmäßige oder bewaffnete Taten: Haftstrafen von nicht unter 5 Jahren


Welche Umstände können sich strafmildernd auswirken?

Gewisse Konstellationen können dazu führen, dass eine Straftat als minderschwer gewertet wird. Dadurch ist eine Einigung auf einen Strafbefehl oder eine deutliche Strafmilderung möglich. Als strafmildernd werden gewertet:

  • eine nicht vorhandene strafrechtliche Vorbelastung

  • eine Tatbegehung zwecks Eigenbedarfs

  • eine nur leichte Überschreitung der geringen Menge

  • eine diagnostizierte Sucht

  • die Angehörigkeit zu einem fremden Rechts- oder Kulturkreis

  • das Erzielen geringer Erträge durch Herstellung bzw. das Misslingen ebendieser

  • die Tätigkeit als Kurier, ohne Willen zum Besitz oder Handel

  • das Anbieten von Aufklärungshilfe (nach §31 BtMG)  

  • das Zeigen einer Therapiebereitschaft (nach §35 BtMG)


Welche Umstände können sich auf das BtM-Urteil strafverschärfend auswirken?

Eine Reihe von Faktoren wirkt sich negativ auf die Urteilsfindung des Gerichts aus. Dies sind vor allem:  

  • nicht-geringe Mengen oder eine hohe Qualität der Drogen

  • die Schwere einer Tat – Handel ist bspw. schwerwiegender als Besitz

  • bestehende Vorstrafen

  • ein langer Zeitraum der Herstellung oder eine hohe Ausbeute durch diese

  • das Gefährden von Dritten – bspw. durch Handel oder ggf. Herstellung

Wie stark sich einer der Punkte auf die Strafe tatsächlich auswirkt hängt vom Gericht ab.

Wann kann bei Drogendelikten von einer Verurteilung oder Strafverfolgung abgesehen werden?

Das BtMG bietet einige Freiräume für Drogenabhängige, so ist nach §10a BtMG der Konsum in ausgewiesenen Drogenkonsumräumen und somit der Besitz für den konkreten Eigenbedarf straffrei. Weiterhin kann nach §31a BtMG bei geringen bzw. geringfügigen Mengen für den Eigenbedarf von einer Verurteilung oder Strafverfolgung abgesehen werden. Inwiefern es jedoch dazu kommt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Während NRW bei bis zu 0,5 g Kokain vollkommen untätig bleibt, sieht Baden-Württemberg ein Absehen von der Strafverfolgung überhaupt nicht vor.


Kann ich mich durch Ermittlungshilfe (nach §31 BtMG) vor einer Strafe retten?

Der §31 BtMG winkt im Falle der Mithilfe bei der Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat mit Straffreiheit bei Urteilen von nicht mehr als 3 Jahren Haft oder deutlicher Strafmilderung. Wichtig für eine Nutzung des §31 ist allerdings, dass der Erfolg durch die Ermittlungshilfe noch vor der eigenen Anklageverlesung eintreten muss. Die Ermittlungshilfe ist allerdings aufgrund ihrer moralischen Schattenseite als „Judasparagraph“ verschrien.


Kann man eine Entzugstherapie statt einer Haft antreten (nach §35 BtMG)?

Eine Entzugstherapie ist ein beliebtes Mittel um eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren in ambulante oder stationäre Therapie umzuwandeln. Um diese Möglichkeit nutzen zu dürfen, muss jedoch eine Sucht durch das Gericht als Tatmotiv festgestellt werden. Bei Haftstrafen über 2 Jahren ist diese erst einmal bis auf max. zwei Jahre abzusitzen. Nach Antritt der Therapie werden regelmäßig Drogentests durchgeführt und das Gericht wird über den Fortschritt informiert. Wird die Therapie abgebrochen, erfolgt eine direkte Überführung in den Strafvollzug.


Kann aufgrund von Kokain-Konsum die Fahrerlaubnis entzogen werden?

Schon nach einmaligem Konsum, bei Besitz ohne nachgewiesenen Konsum und ohne Drogenfahrt kann dennoch nach §14 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) die charakterliche Geeignetheit abgesprochen werden. Dies ist auch der Fall, wenn es zu einer Verurteilung nach BtMG kommt. 

Kommt es zu einer Autofahrt unter Koks macht man sich ferner nach §24a StVG strafbar.

Je nachdem treten nach Grad der Fahruntüchtigkeit die Bestände des §315a StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und §316 StGB (Trunkenheit im Straßenverkehr) hinzu.

Die Folgen sind ein mehrmonatiges/mehrjähriges Fahrverbot mit anschließender MPU zum Führerscheinneuerwerb.


Hört mich die Polizei ab, wenn ich mit Drogen erwischt wurde?

Es ist bei Drogendelikten möglich, dass es zu einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) kommt. Der Verdacht muss hierfür allerdings schwerwiegend sein. Das bedeutet es wird entweder von nicht-geringen Mengen an Drogen oder von Handel, Anbau, Herstellung, Einfuhr oder einer bandenmäßigen bzw. bewaffneten Tatbegehung ausgegangen. Die Anordnung einer TKÜ erfolgt durch einen Richter oder die Staatsanwaltschaft. Die Überwachung erfasst auch den SMS- und Messenger-Verkehr mittels Trojanern.

Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass auch ohne eine TKÜ die Polizei über beschlagnahmte Mobiltelefone oder sonstige Datenträger schon bei kleineren Delikten an sensible Daten gelangen kann.


Muss ich bei einem Verdacht auf Kokain-Besitz eine Hausdurchsuchung befürchten?

Es kommt im Zusammenhang mit BtM-Delikten recht häufig zu Hausdurchsuchungen. Diese dienen der Beweissicherung und werden daher unangekündigt und früh oder spät am Tag durchgeführt. In dem Durchsuchungsbeschluss werden dabei explizit Gegenstände der Suche ausgewiesen. Allerdings dürfen Zufallsfunde der Hausdurchsuchung (HD) auch gegen einen verwendet werden. Bei einer HD sollten Sie sich wie folgt verhalten:

  • Durchsuchungsbeschluss vorzeigen lassen

  • Hausdurchsuchung widersprechen – zulassen – nicht widersetzen  

  • Schweigerecht wahrnehmen

  • Anwalt kontaktieren – z.B. über ein anwaltliches Nottelefon

  • konfisziertes Material dokumentieren    

  • Kopien von beschlagnahmten Dokumenten anfertigen (lassen)


Droht mir Untersuchungshaft, wenn ich mit Koks erwischt werde?

Nur bei schwerwiegenden Fällen kann Untersuchungshaft angeordnet werden. So beispielsweise bei:  

  • nicht-geringen Mengen    

  • Schmuggel, Handel  

  • bewaffneter oder bandenmäßiger Tatbegehung

Die Anordnung von U-Haft erfolgt je nach Bundesland mit unterschiedlicher Strenge. In NRW wird beispielsweise im Regelfall ab einer Drogenmenge von 100 g Kokain ein Haftbefehl ausgestellt.


Muss ich zu einer Vorladung bei einem Kokain-Delikt erscheinen?

Vorladungen müssen nicht wahrgenommen werden, auch wenn der Eindruck manchmal ein anderer ist. Häufig lassen sich Beschuldigte bei solchen Vorladungen zu unüberlegten Stellungsnahmen verleiten und bieten den Behörden ungewollt neue Ermittlungsansätze und belasten sich selbst. Solange der Ermittlungsstand unbekannt ist, sollte man sich ruhig verhalten, denn als Beschuldigter ist die Polizei kein Freund und Helfer mehr.

Stattdessen sollten Sie einen Anwalt einschalten. Dieser wird den Termin bei der Polizei absagen und fortan die Kommunikation mit den Behörden übernehmen. Daraufhin kann in Ruhe und geordnet das weitere Vorgehen und gegebenenfalls eine Stellungnahme vorbereitet werden.


Was bringt mir ein Anwalt?

Ein Anwalt bietet mehrere Vorteile, vordergründig sind zu nennen:    

  • das Beantragen von Akteneinsicht – konkreter Ermittlungsstand und Tatvorwurf können festgestellt werden

  • Übernahme der Kommunikation mit den Behörden – man läuft nicht mehr Gefahr ungewollt den     Behörden eine verfängliche Auskunft zu geben und wird entlastet

  • Planungssicherheit und Perspektive – ein Anwalt kann abschätzen wie die Chancen des Mandanten stehen und welchen Verlauf ein Verfahren nehmen kann, so weiß der Mandant über die groben     Folgen Bescheid und lebt nicht in gänzlicher Ungewissheit

Die Strafverteidiger von Dr. Brauer Rechtsanwälte stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung. Nehmen sie einfach über das anliegende Kontaktformular oder die angegebene Telefonnummer, auch über WhatsApp, mit uns Kontakt auf.

Foto(s): lizenzfrei

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