Strafrechtliche Einordnung von Hanfprodukten auf CBD Basis

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Cannabidiol zählt zu den Phytocannabinoiden der Hanfpflanze. Es besitzt, im Gegensatz zu THC, keine berauschenden Eigenschaften und wird deshalb für eine Vielzahl von CBD-Produkten verwendet, die sich wachsender Beliebtheit erfreuen und auf die viele Menschen nicht mehr verzichten möchten. Da stellt sich die Frage, ob der Konsum von Cannabidiol legal ist. Tatsächlich ist die Rechtslage im Zusammenhang mit CBD-Produkten nicht einfach zu durchschauen. Deshalb versuchen wir nachfolgend, dieses Thema zu beleuchten.

Im Fokus öffentlicher Kritik: Hanfautomaten in Würzburg

Die Diskussion um CBD-Produkte ist insbesondere durch das Aufstellen von Hanfautomaten in Würzburg erneut entfacht worden. Die Meinungen zu den im Oktober 2020 in Würzburg aufgestellten Automaten gehen auseinander. Nach dem Prinzip von Zigarettenautomaten können rund um die Uhr CBD-Produkte erworben werden, angefangen von Aromablüten bis zu Hanfölen. Doch schon nach knapp zwei Wochen waren die Hanfautomaten Geschichte, die von der Polizei abgehängt und sichergestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, um die Legalität des Verkaufs der Cannadibiol-haltigen (CBD) Produkte zu prüfen.

 Seit Februar 2021 sind die Automaten zurück. Mindestens fünf von ihnen sind auf das gesamte Stadtgebiet verteilt. Einer davon befindet sich an einer prominenten und etwas pikanten Stelle, nämlich direkt am Gebäude der Bundespolizei am Hauptbahnhof Würzburg. Nach Auskunft des Betreibers werden CBD-Produkte angeboten, die frei von psychoaktivem Tetrahydrocannabinol (THC) sind, das eine berauschende Wirkung hat. Da die Produkte frei von THC sind, konnte der Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft, dass die CBD-Produkte möglicherweise Spuren von THC enthalten, durch ein rechtsmedizinisches Gutachten widerlegt und ausgeräumt werden. Tatsächlich enthalten die Produkte lediglich Aromastoffe, die nicht aus Cannabis-Pflanzen gewonnen werden.

Große Nachfrage nach CBD-Produkten
Die in Würzburg und auch in Mittelfranken aufgestellten CBD-Automaten sind Anlass genug, Hanfprodukte aus rechtlicher Sicht unter die Lupe zu nehmen. Das gilt auch vor dem Hintergrund, dass Hanfprodukte einen regelrechten Boom erleben. Das Angebot, insbesondere im Internet, reicht von Salben und Cremes über Produkte in Kapselform bis zu Hanföl. Aber auch diverse Nahrungsmittel enthalten CBD, zum Beispiel Hanf-Tee und Hanf-Kaffee. Selbst in Drogeriemärkten gibt es CBD-haltige Produkte, zum Beispiel Drops und Kaugummis. Auch manche Apotheken bieten CBD-Öl an. Darüber hinaus gibt es spezielle Hanf-Läden, die eine Vielzahl von Hanfprodukten verkaufen.

Tatsächlich ist Hanf eine uralte Kulturpflanze, die für unterschiedliche Zwecke genutzt wird. Am bekanntesten ist Hanf als Droge. Während Haschisch aus dem Harz der weiblichen Hanfpflanze gewonnen wird, stammt Marihuana aus den getrockneten Blättern, Blüten und Blütenständen. In Europa ist deshalb der Anbau von Nutzhanf nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass der Gehalt an THC 0,2 Prozent nicht übersteigt. THC ist der Wirkstoff, der für die psychoaktive und damit berauschende Wirkung verantwortlich ist. Weibliche Hanfpflanzen enthalten neben THC auch Cannabidiol (CBD), dem verschiedene Wirkungen zugesprochen werden. Unter anderem gilt CBD als beruhigend, als angst- und krampflösend. Außerdem hemmt es Hungergefühle.

Als Nahrungsergänzungsmittel haben CBD-Produkte zahlreiche Fans, die auf die positive Wirkung schwören. So gibt es unter anderem Schmerzpatienten, die durch CBD schmerzfrei geworden sind und auf Schmerzmittel verzichten, die für ihre nachhaltigen Nebenwirkungen bekannt und gefürchtet sind. CBD-Produkte zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass der CBD-Anteil in den Produkten eine höhere Konzentration aufweist als in der natürlichen Pflanze. Als Nahrungsergänzungsmittel haben CBD-Produkte mittlerweile viele Fans. Allerdings dürfen die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln und auch von CBD-Produkten keine irreführenden Gesundheitsversprechen machen, die gesetzlich verboten sind. Deshalb sucht man solche Aussagen auf den Beipackzetteln vergebens.

Wegweisendes Urteil des EuGH
In Europa angebotenes CBD-Gras stammt regelmäßig aus einem zertifizierten Nutzhanfanbau. Im europäischen Sortenkatalog sind rund 75 Nutzhanfsorten zugelassen, die einen THC-Wert aufweisen, der im Zeitpunkt der Ernte unter 0,2 Prozent liegt. Der Anbau von Nutzhanf ist für Unternehmen der Landwirtschaft erlaubnisfrei und unterliegt lediglich einer Anzeigepflicht. Alle übrigen Akteure, zum Beispiel Gärtner, Privatpersonen, Unternehmer oder wissenschaftliche Institute, benötigen für den Anbau von Hanf eine Erlaubnis. Der Besitz von Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gesetzlich normiert. Generell fällt Cannabis unter die Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG mit der Folge, dass es nicht verkehrsfähig ist.

Von diesem Verbot ausgenommen sind Cannabisprodukte,

- die aus zertifiziertem Saatgut von Ländern in der Europäischen Union stammen oder
- deren Gehalt an THC die Grenze von 0,2 Prozent nicht übersteigt und
- die ausschließlich zu wissenschaftlichen oder gewerblichen Zwecken genutzt werden, die einen Missbrauch von Cannabis zu Rauschzwecken ausschließen.

Tatsächlich ist diese gesetzliche Regelung vergleichsweise ungenau. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Verkäufer von CBD-Produkten sowie Betreiber von CBD-Shops repressiven Maßnahmen in Form von Strafverfolgung ausgesetzt waren. Die unsichere Rechtslage wurde erst mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. November 2020 wieder zurechtgerückt. Nach Auffassung des EuGH – C-663/18 – darf die Vermarktung von CBD unter der Voraussetzung nicht verboten werden, dass das verwendete CBD in einem Mitgliedsstaat der EU hergestellt wurde. Das hat dazu geführt, dass insbesondere Betreiber von Hanfläden sowie Hersteller auf EU-zertifizierten Nutzhanf bauen, sodass Ermittlungsverfahren und Untersuchungen durch Ermittlungsbehörden vermeidbar sind.

CBD-Öl: Rechtslage in Deutschland
Die Rechtslage von Konsumenten von CBD-Öl ist in Deutschland unkompliziert. CBD-Öle, die aus Vollspektrum-Extrakten hergestellt sind und einen THC-Wert aufweisen, der unter 0,2 Prozent liegt, sind legal. Für Hersteller ist die Rechtslage komplexer. Ob ein CBD-Öl in Deutschland zum Verkauf zugelassen wird, ist von mehreren Faktoren abhängig:

- von den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Das heißt, dass der Hersteller die Sicherheit der Lebensmittel garantieren muss.
- von dem in Deutschland geltenden Betäubungsmittelgesetz.

Damit CBD-Öl als Nahrungsergänzungsmittel oder als Lebensmittel anerkannt wird, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

- Der THC-Wert muss unter 0,2 Prozent liegen
- Es dürfen keine Heilversprechen aufgeführt werden.
- Das CBD-Öl darf nur einen geringen Zusatz des verschreibungspflichtigen Wirkstoffes CBD enthalten.
- Bei Lebensmitteln ist außerdem darauf zu achten, dass die enthaltenen Inhaltsstoffe wegen ihrer pharmakologischen Wirkung nicht als Arzneimittel eingestuft werden.

Bislang noch nicht geklärt ist, ob herkömmliches CBD-Öl eine physiologische oder pharmakologische Wirkung erzielt. Es wird jedoch nicht von einer pharmakologischen Wirkung ausgegangen. Anderes gilt für isoliertes oder extrahiertes CBD, das aufgrund seiner pharmakologischen Wirkung als Arzneimittel eingestuft werden kann. Das bedeutet, dass Landesbehörden den Vertrieb von CBD-Öl dann untersagen können, sofern eine pharmakologische Wirkung nachgewiesen werden kann.

Rechtslage in Deutschland: Besitz und Erwerb von CBD-Blüten
Die deutschen Gesetze sind in Bezug auf CBD-Blüten für Endverbraucher eindeutig. Das soll heißen, dass sowohl der Besitz als auch der Erwerb von CBD-Blüten nicht erlaubt ist. Grund ist, dass selbst dann, wenn die Blüten einen niedrigen THC-Gehalt aufweisen, ein Missbrauch nicht auszuschließen ist. Anderes gilt für den wissenschaftlichen und gewerblichen Bereich. Hier sind die Blüten aus EU-Nutzhanf, die einen THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent aufweisen, legal. Voraussetzung ist allerdings, dass der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Beispiele für gewerbliche Zwecke sind unter anderem die Herstellung von Textilien und Dämmstoffen sowie von Papier und Kosmetika. Insoweit sind Endverbraucher gut beraten, auf den Besitz und den Erwerb von CBD-Blüten zu verzichten, da beides nach deutschem Recht strafbar ist. Andere Länder sind diesbezüglich liberaler. So haben beispielsweise Länder wie die Schweiz, Österreich und Italien andere Regelungen getroffen. In allen drei Ländern sind der Erwerb und der Besitz von CBD-Blüten erlaubt und damit straffrei.

Ein Verzicht auf den Erwerb und den Besitz von CBD-Blüten ist auch deshalb empfehlenswert, weil sich die CBD-Hanfblüte optisch nicht von den Hanfblüten unterscheiden lässt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Insoweit müssen Personen, die CBD mit sich führen, mit polizeilichen Maßnahmen oder solchen der Staatsanwaltschaft rechnen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Drogentest nach dem Konsum von CBD-Produkten anschlägt. Das gilt auch dann, wenn auf der Etikettierung der ausdrückliche Hinweis zu finden ist, dass der THC-Gehalt des jeweiligen Produktes unter 0,2 Prozent liegt. Schließlich handelt es sich um Naturprodukte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit natürlichen Schwankungen unterliegen. Wird außerdem intensiv und über einen längeren Zeitraum CBD durch die Aufnahme eines oder mehrerer CBD-Produkte konsumiert, ist es durchaus möglich, dass im Urin die typischen Abbauprodukte von Cannabis nachgewiesen werden. Das kann bedeuten, dass ein Urintest positiv ausfällt.

 Insgesamt ist festzuhalten, dass zwar der Europäische Gerichtshof im Rahmen seiner Rechtsprechung festgelegt hat, dass CBD-Produkte, die einen maximalen THC-Anteil von weniger als 0,3 Prozent aufweisen, keine Drogen sind. Dennoch wird es auch von den Ermittlungsbehörden der einzelnen Bundesländer abhängen, wie der Verkauf von CBD-Produkten gehandhabt wird. So geraten insbesondere Hanfladenbetreiber in Bayern häufiger mit der Justiz in Konflikt. Daraus ist zu schließen, dass die Rechtssicherheit in Bezug auf CBD-Produkte wohl noch einige Jahre auf sich warten lässt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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