Straftaten im Straßenverkehr – Teil 6: Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr

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Die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr ist erfreulicherweise seit Jahren rückläufig. Dennoch kann es jedem Verkehrsteilnehmer passieren – die Verwicklung in einen tödlichen Verkehrsunfall.

Ereignet sich ein Verkehrsunfall, bei dem ein Mensch zu Tode kommt, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob der hinreichende Tatverdacht einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr für eine oder auch weitere am Unfall beteiligten Verkehrsteilnehmer in Betracht kommt.

Was ist zu beachten:

Kommt es zu einem solchen Ermittlungsverfahren, dann ist einiges zu beachten. Im Falle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr durch einen Strafbefehl oder nach einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht durch Urteil droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe; ein Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Führerscheinsperre oder ein Fahrverbot bis zu 6 Monaten und schließlich ein Punkteeintrag im Fahrerlaubnisregister (FAER) in Flensburg. Ab einem bestimmten Strafmaß (mehr als 90 Tagessätze Geldstrafe oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe) erfolgt dann ein Eintrag in das Führungszeugnis, welches häufig bei Bewerbungen in bestimmten Berufsgruppen verlangt wird. Wird also jemand zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten verurteilt, gilt er als vorbestraft.

Was tun?

Man kann versuchen, sich selbst zu verteidigen, mit völlig ungewissem Ausgang. Es kann passieren, dass sich Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr „um Kopf und Kragen“ reden und dadurch ihre Situation nicht unerheblich verschlimmern können.

Fazit:

Wesentlich bessere Chancen, vielleicht sogar auch auf eine Einstellung des Strafverfahrens ohne Verurteilung und führerscheinentziehende Maßnahmen bestehen im Falle einer versierten Strafverteidigung.

Daher ist die Einschaltung eines entsprechend spezialisierten Rechtsanwalts zu Verteidigung empfehlenswert.

Haben Sie Fragen? Ein Telefonat oder Informationsgespräch über eine mögliche Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich kostenfrei!

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm


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