Strafverhandlung per Video in Spanien?

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Sie wollten bei schönem Wetter unbeschwert feiern. Nun haben Sie ein unangenehmes Mitbringsel: Es gab Stress, Sie waren auf der Polizei oder gar 36 Stunden im Gefängnis. Sie haben eine spanische Anwältin/einen spanischen Anwalt, können mit diesem aber wegen der Sprachbarriere nicht kommunizieren. Oder Sie haben eine brav ins Deutsche übersetzte Vorladung bekommen, trauen sich aber nicht zum Prozess nach Spanien bzw. wissen nicht, was Sie tun sollen.

Den Kopf in den Sand zu stecken, bringt nichts: bei ordnungsgemäßer Ladung können Sie in Spanien bei kleineren Delikten im Schnellverfahren zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden. 

Meist hilft also nur die Flucht nach vorne. Aber Spanien ist digital, in vielen Bereichen digitaler als wir. Online-Verhandlungen sind durchaus möglich, auch im Strafrecht! 

Kontaktieren Sie mich. Ich versuche dies als sog. abogado visitante zu organisieren, zusammen mit dem Ihnen ggf. bereits zugewiesenen Pflichtverteidiger in Spanien (als sog. Einvernehmensanwalt). Sie kommen zu mir in die Kanzlei und wir bewerkstelligen die Verhandlung von dort aus! 

Sollte dies, weil die Sache doch zu groß ist, nicht möglich sein, besorge ich Ihnen in Spanien über mein Netzwerk einen deutschsprachigen Strafverteidiger/eine deutschsprachige Strafverteidigerin. 

Ist die Sache richtig groß und Sie verfügen über ein Budget, weil Sie z. B. von Ihrer Familie unterstützt werden, ist es auch möglich, dass ich Sie als deutscher Rechtsanwalt im Einvernehmen mit dem spanischen Kollegen vor Ort verteidige. 

Die Tätigkeit als abogado visitante muss ich nur der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer in Spanien anzeigen. Im Rahmen der europäischen Dienstleistungsfreiheit erhalten wir deutsche Rechtsanwälte dafür relativ unkompliziert die Erlaubnis. 

So kann ich Sie in Hand mit dem spanischen Kollegen/der spanischen Kollegin sicher durch den Dschungel des spanischen Straf- und Strafprozessrechts führen. So erzielen Sie das optimale Ergebnis.


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