Strohmann-Einsatz beim Pferdehandel nicht akzeptabel

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Fall

Unsere Mandantin (Klägerin) beauftragte im Mai 2017 eine Reitanlagenbetreiberin (Beklagte) aus Niedersachsen mit der Hilfe beim Verkauf ihres Reitponys. Der Verkauf wurde aus familiären Gründen angestrebt, die Preisvorstellung der Mandantin lag bei 4.500 EUR.

Die Beklagte inserierte das Pony für 6.000 EUR, am 18.6.17 fand eine Besichtigung durch eine Interessentin (heutige Eigentümerin) bei der Beklagten statt. Die Klägerin wurde jedoch nicht darüber informiert.

Stattdessen empfahl die Beklagte der Klägerin parallel, das Pony dringend an eine Mitarbeiterin der Beklagten für 3.000 EUR zu verkaufen. Das sei ein sehr guter Preis.

Im Vertrauen auf Seriosität und Erfahrung der Beklagten folgte die Klägerin deren Empfehlung und verkaufte das Pony am 23.6.17 für 3.000 EUR an deren Mitarbeiterin (Strohfrau). Bereits am 25.6.17 war die Beklagte plötzlich Eigentümerin des Ponys und verkaufte es für 5.500 EUR an die heutige Eigentümerin. Innerhalb von nicht einmal 48 Stunden erfuhr das Pony somit einen Wertzuwachs von mehr als 83 % und wurde von der Strohfrau an die Beklagte zwischenübereignet, um der Beklagten den Vermögenszuwachs zu verschaffen.

Durch glückliche Umstände (sie erkundigte sich wiederholt nach ihrem ehemaligen Pony und dessen Wohlbefinden und stellte Nachforschungen an) wurde die Klägerin auf den schnellen Weiterverkauf aufmerksam und beschritt den Rechtsweg.

Die Entscheidung

Der oben beschriebene Sachverhalt wurde dem Amtsgericht Brake vorgetragen und beantragt, den sprunghaften Wertzuwachs an die Klägerin zu zahlen.

Das Amtsgericht folgte dem klägerischen Vortrag zum größten Teil und verurteilte die Beklagte, der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 2.250 EUR zu leisten (AG Brake, Urt. v. 25.10.2018 – 3 C 333/17).

Handlungsempfehlung

Im Bereich des privaten Pferdehandels ist es üblich, sich Branchenkennern als Vermittlern zu bedienen. Sowohl bei Auswahl des Vermittlers als auch dem vermittelten Geschäft sollte jeder Verkäufer (und auch Käufer) genau hinsehen und sich, insbesondere zeitlich, nicht unter Druck setzen lassen.

Wenn sich Zweifel ergeben, kann guter Rechtsrat durch einen im Reitsport-/Pferderecht tätigen Rechtsanwalt bares Geld wert sein.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt & Notar Florian Würzburg LL.M.

Beiträge zum Thema