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Sturm in Paderborn: Wann zahlt die Versicherung?

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Am 20.05.2022 hat das Sturmtief Emmelinde am frühen Abend vor allem im Kernstadtgebiet von Paderborn innerhalb kürzester Zeit starke Schäden verursacht.

Viele Geschädigte fragen sich nun zurecht, was zu tun ist und wer die Kosten für die Schäden übernimmt.

Zunächst sollten die betroffenen Eigentümer bei größeren Schäden die Feuerwehr anrufen und den Sachverhalt aufnehmen lassen. Um Folgeschäden zu verhindern, sollten parallel entsprechende Handwerker (besonders Dachdecker) beauftragt werden das Gebäude zu sichern. Nachdem diese Verkehrssicherungspflichten erfüllt sind, muss der Schaden unverzüglich bei den in Frage kommenden Versicherungen gemeldet werden.

Wann überimmt eine Versicherung den Sturmschaden?

Versicherungen übernehmen Sturmschäden zumeist ab Windstärke 8 (62 km/h).

a. Schäden am Haus

Sofern das Haus durch einen Sturm beschädigt wurde, greift die Wohngebäudeversicherung. Das gilt zum Beispiel im Fall umgeknickter Bäume.

Bei Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch, greift in der Regel die Elementarversicherung. Vorsicht! Diese muss zuvor jedoch zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

b. Schäden am Hausrat

Die Hausratsversicherung ist für Schäden von Gegenständen innerhalb der Wohnung, des Hauses oder Autos zuständig. Wird das Fahrrad zum Beispiel durch abgeknickte Bäume beschädigt, springt die Hausratsversicherung ebenfalls ein, wenn das Fahrrad von dieser umfasst ist. Dies lässt sich durch einen Blick in die Versicherungsbedingungen klären. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich.

c. Schäden am Auto

Bei Schäden am eigenen PKW bietet die Teilkaskoversicherung Schutz. Eine Vollkaskoversicherung deckt häufig auch Schäden ab, die durch Stürme mit einer Windstärke unter 8 entstanden sind. Auch bei selbst verursachten Schäden, zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer einem Gegenstand auf der Straße nicht mehr rechtzeitig ausweichen konnte.

d. Schäden an den Gegenständen Dritter

Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Belastungen, wenn eigene Gegenstände auf Grund des Sturmes Schäden bei anderen verursacht haben. Diese zahlt jedoch nur, wenn keine Sorgfaltspflichten von dem Versicherungsnehmer verletzt wurden, weil z. B. die Gegenstände nicht entsprechend gesichert wurden.


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