Targobank haftet für fehlerhaften „Depotcheck“

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Ein Lehman-Anleger aus Bielefeld konnte gegen die Targobank (früher Citibank) vor Gericht Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung durchsetzen. Bei einem „Depotcheck" wurde ihm - noch rund einen Monat vor der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers - nicht mitgeteilt, dass nach damals aktuellen Presseberichten die konkrete Gefahr des finanziellen Zusammenbruchs der Lehman-Bank bestand. Für den Anleger war damit die Gefahr verbunden, nahezu alles Geld zu verlieren, das er zuvor auf Anraten der Targobank in Lehman-Zertifikate investiert hatte. Jetzt wurde die Bank rechtskräftig verurteilt, dem Anleger einen Teil des Schadens, in Summe rund 12.800 Euro, zu ersetzen (LG Bielefeld, Az.: 7 O 315/10).

Der Anleger hatte in den Jahren 2003 bis 2007 über die beklagte Bank verschiedene Anleihen und Zertifikate gezeichnet. Ungefähr 18.000 Euro investierte er in Zertifikate, die von Lehman Brothers herausgegeben wurden. Nach seinen Angaben wollte der Anleger in näherer Zukunft eine Eigentumswohnung erwerben. Zudem sollten seine Ersparnisse auch der Altersvorsorge dienen. Deshalb sei der Anleger an einer Geldanlage ohne Risiko interessiert gewesen. Daraufhin wurden ihm in zwei Beratungsgesprächen im Januar und September 2007 jeweils Lehman-Zertifikate empfohlen. Der Anleger betont heute, dass er im Vertrauen auf die Seriosität und Fachkundigkeit der Bank davon ausging, dass die angebotenen Papiere wirklich als Rücklage für Altersvorsorge und Immobilienerwerb geeignet waren. 

Auf Veranlassung der Targobank fand noch im August 2008 ein sogenannter „Depotcheck" statt. Ziel war die Erörterung, ob der Anleger seine Wertpapiere weiter halten oder durch neue ersetzen sollte. Der Anleger erinnert sich, dass ihm seine damalige Beraterin erklärte, Änderungen seien nicht erforderlich. Die damaligen Kursverluste seien der allgemein schlechten Börsenlage geschuldet. Tatsächlich aber lagen seinerzeit alarmierende Meldungen der Tagespresse über Liquiditätsprobleme bei Lehman Brothers vor, auf die der Anleger nach dem Ergebnis des Prozesses beim Depotcheck nicht hingewiesen wurde. Deshalb muss die Targobank ihrem Kunden jetzt den Betrag ersetzen, den die Papiere im August 2008 bei einem Verkauf erbracht hätten.

Das Gericht stellte fest, dass sich die Targobank mit ihren „Depotchecks" als kompetente und die aktuelle Lage einschätzende Bank gegenüber ihrem Kunden dargestellt habe. Nach Auffassung des Gerichts müsse sie bei der Beschaffung ihrer Informationen dann auch die aktuelle Wirtschaftspresse auswerten und ihren Kunden die Ergebnisse ihrer Auswertungen mitteilen. Der Bremer Rechtsanwalt Dr. André Ehlers, der den Anleger vor Gericht vertrat, ergänzt: „Es ist kein Einzelfall, dass Anleger der Targobank vorwerfen, auch noch kurz vor der Pleite von Lehman Brothers nicht auf die zahlreichen negativen Pressemeldungen hingewiesen worden zu sein, die der Pleite voraus gingen. Dies lässt den Verdacht aufkommen, dass die Targobank bei ihren „Depotchecks" mehr die Erzielung von Verkaufsprovisionen im Blick hatte als die fachliche Bewertung der Depots."

Ein Rechtsmittel hat die Targobank nicht erhoben. Inzwischen wurde dem Anleger der Urteilsbetrag mit Zinsen, insgesamt rund 12.800 Euro, von der verurteilten Targobank überwiesen.


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