Tarifvertrag – Mehr Lohn, Schutz vor Benachteiligung, u. a. - Wissenswertes im Überblick

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Tarifvertrag – Mehr Lohn, Schutz vor Benachteiligung, u. a. - Wissenswertes im Überblick


Bei einem Tarifvertrag handelt es sich um einen Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband bzw. einem einzelnen Arbeitgeber.


1. Arten von Tarifverträgen - Geltungsbereich


Es wird unterschieden in Branchen-/Flächentarifverträge, die für ganze Wirtschaftszweige gelten, wobei jedes Unternehmen, dass Teil des Verbandes ist, beitreten kann, aber nicht muss – und Firmen-/Haustarifverträge, die zwischen den Gewerkschaften und einzelnen Unternehmen geschlossen werden.


Darüberhinaus gibt es Anerkennungstarifverträge. Hierbei handelt es sich um Haustarifverträge, die Inhalte von Flächentarifverträgen übernommen haben.


2. Arten von Tarifverträgen - Inhalt


Lohn- und Gehaltstarifverträge, legen - wie der Name schon sagt - die Höhe der Löhne, Gehälter und auch Ausbildungsvergütungen fest.


Sie gelten in der Regel zwischen 1 bis 3 Jahren.


In Rahmen- oder auch Manteltarifverträgen findet sich die Beschreibung der Tätigkeiten und Qualifikationen für die verschiedenen Lohn- und Gehaltsgruppen wieder.


Darüberhinaus werden darin die allgemeinen Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen, wie z. B. wöchentliche Arbeitszeit, Homeoffice, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen, geregelt.


Sie haben ein längere Laufzeit als Lohn- und Gehaltstarifverträge.


3. Geschichtlicher Exkus: Erster Tarifvertrag


Der Verband der Deutschen Buchdrucker war eine Vorläuferorganisation von ver.di, der 1873 den ersten Tarifvertrag in Deutschland durchsetzen konnten. Ziel war damals die Begrenzung und Reduzierung der langen Arbeitszeiten sowie eine Pausenregelung.


Folgendes konnte erreicht werden: „Die tägliche Arbeitszeit ist eine zehnstündige, incl. eine Viertelstunde Frühstück und eine Viertelstunde Vesper".


Seither hat sich einiges getan, was deutlich macht, dass Tarifverträge ein wichtiges Instrument in der Arbeitswelt sind – nach wie vor schwer erkämpt (Beispiel: Aktueller Tarifstreik bei der Deutschen Bahn)!


4. Vorteile Tarifvertrag


4.1. Weniger Arbeit & mehr Lohn


Beschäftigte mit Tarifvertrag arbeiten durchschnittlich 54 Minuten pro Woche weniger und verdienen dabei durchschnittlich 11 % mehr, als Beschäftigte ohne Tarifbindung in einem vergleichbaren Unternehmen.


4.2. Tarifvertrag schafft Sicherheit


Arbeitnehmer sind vor willkürlichen Änderungen durch den Arbeitgeber geschützt. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber durch eine Änderungskündigung keine neuen Arbeitsbedingungen schaffen kann.


Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub u. a. sind im Tarifvertrag unantastbar geregelt - mit einer Ausnahme:


Eine Tarifbindung schließt nicht aus, dass Arbeitnehmer noch bessere Bedingungen für sich aushandeln können. Hierbei spricht man vom sogenannten Günstigkeitsprinzip.


Stellt ein Arbeitsvertrag oder bestimmte Punkte darin einen Arbeitnehmer jedoch schlechter, greift automatisch der geltende Tarifvertrag mit den besseren Bedingungen.


Verstößt der Arbeitgeber jedoch gegen seine tarifvertraglichen Verpflichtungen, können diese vor Gericht eingeklagt werden – genauso wie bei Verletzung eines individuellen Arbeitsvertrags.


4.3. Tarifvertrag schütz vor Benachteiligung


Ist ein Arbeitsplatz tarifgebunden, gibt es keine zwei Meinungen dazu, was einem zusteht.


Beispiel Gehalt: Kein Gehaltsunterschied aufgrund von Geschlecht, Sympathie, Verhandlungsgeschick.


4.3. Tarifvertrag macht Zukunft planbar


Das Gehalt wie auch Gehaltserhöhungen und alle weiteren Arbeitsbedingungen sind für die Tarifvertragslaufzeit bindend!


Zum Ende der Laufzeit wird sodann auf dieser Grundlage neu verhandelt. Dabei wird die Gewerkschaft die Arbeitnehmerrechte und -interessen weiterhin effizient vertreten.


Bei Neuverhandlungen wird auch der Wandel in der Arbeitswelt berücksichtigt:


  • neue Arbeitszeitmodelle
  • agile Arbeitsprozesse
  • zeitgemäße Work-Life-Balance
  • Digitalisierung & KI


Insbesondere beim letzten Punkt muss der Arbeitnehmerdatenschutz sichergestellt werden (Vermeidung von Überwachung/Bespitzelung der Arbeitnehmer (Kameras, Scanner-Kontrolle).


5. Arbeitskampf & Friedenspflicht


Vor dem Ende der Laufzeit des Tarifvertrages wird neu verhandelt. Kommen die Gewerkschaften und die Arbeitgeber(verbände) jedoch zu keiner Einigung und scheinen weitere Verhandlungen aussichtslos, ist der Arbeitskampf ein zulässiges Mittel, um den aufgestellten Forderungen Nachdruck zu verleihen.


  • Streik
  • Aussperrung
  • Boykott


Wichtig: Während der Tarifvertragslaufzeit gilt die Friedenspflicht! Es dürfen keine Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt werden,


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