Telekom Deutschland GmbH widerruft Schufa-Eintrag

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Negativeintrag durch Telekom Deutschland GmbH kann in vielen Fällen aus dem Schufa-Datenbestand gelöscht werden.


Viele Betroffene kommen auf unsere Rechtsanwaltskanzlei zu, weil sie von einem negativen Schufa-Eintrag (Abwicklungskonto – Saldo-Fälligstellung) durch die Deutsche Telekom GmbH erfahren haben. Häufig werden unsere Mandantinnen und Mandanten davon überrascht, sie hatten oftmals keine Kenntnis von der Einmeldung.


Nicht selten erfuhren sie von dem Negativeintrag von ihrer Hausbank/Sparkasse, etwa weil sie einen beantragten Kredit oder eine Nachfinanzierung nicht erhalten haben oder aber ein Vertragsabschluss scheiterte, weil die SCHUFA Holding AG diesen Negativeintrag zuvor beauskunftete.


Wie kann ein negativer Schufa-Eintrag zustande kommen?


Es gibt viele Möglichkeiten, wie ein solcher Negativeintrag zustande kommen kann. Bestehende Vertragsverhältnisse werden gekündigt und es kommt zu Problemen in der Abwicklung oder zu einer Zahlungsverspätung, was allerdings nicht immer bedeuten muss, dass deshalb eine rechtmäßige Einmeldung erfolgen darf. Gleichwohl kommen in der Praxis auch Personenverwechselungen oder Identitätsdiebstähle vor. Häufig berichten Mandanten auch davon, dass es zu überhaupt keinem Vertragsabschluss kam, also gar keine Forderung der Telekom Deutschland GmbH besteht.


Einträge können rechtswidrig oder schlicht unrichtig, also falsch sein. In diesen Fällen kann Ihnen ein Anspruch auf Löschung dieser Informationen zustehen. In besonderen Fällen kann darüber hinaus auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem verantwortlichen Datenverarbeiter bestehen.


Welche Auswirkungen kann eine solche Negativeintragung haben?


Immer wieder berichten unsere Mandanten von Teils gravierenden Beeinträchtigungen durch einen harten Negativeintrag bei der SCHUFA Holding AG. Vertragsabschlüsse sind in der Regel nicht mehr möglich, es kommt auch durchaus vor, dass bestehende Vertragsverhältnisse (z. B. Kreditkartenverträge) aufgrund dieser negativen Zahlungsinformationen gekündigt werden oder Zahlungsdienstleistungen nicht mehr genutzt werden können.


Was sollten Betroffene beachten?


Ratsam ist in jedem Fall, schnell zu handeln und fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, denn in vielen Fällen wurden seitens der Telekom Deutschland GmbH die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zur Einmeldung nicht eingehalten. In nicht wenigen Fällen wurde die vermeintlich fällig gemeldete Forderung vor der Einmeldung vollständig beglichen oder der Schuldner hatte von der fälligen Forderung schlicht keine Kenntnis oder die Forderung wurde von ihm wirksam bestritten.


Was können wir für unsere Mandanten tun?


In solchen Fallkonstellation arbeiten wir den zugrundliegenden Sachverhalt umfassend auf und fordern die Telekom Deutschland GmbH – unter Darlegung der Sach- und Rechtslage – auf, den von ihr veranlassten Negativeintrag zu widerrufen, sofern zum Zeitpunkt der vorgenommen Datenübermittlung die Meldevoraussetzungen nicht vorlagen.


Um dies rasch, gleichwohl mit der erforderlichen Sorgfalt überprüfen zu können, kommt es auf fundierte datenschutzrechtliche Kenntnisse sowie auf langjährige Erfahrung in diesem Bereich an, da es nahezu immer auf Einzelheiten im Einzelfall ankommt. Frau Rechtsanwältin Losch hat sich im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit im Bereich des Datenschutzrechtes sowie im Bereich der Löschung von Negativeinträgen, umfassende Erfahrung erarbeitet. Zahlreiche Negativeinträge konnte sie daher, nicht nur bei der SCHUFA Holding AG, sondern auch bei der Creditreform Boniversum GmbH oder der infoscore Consumer Data GmbH, erfolgreich zur Löschung bringen. Durch ihr ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen gelingt es ihr die Angelegenheit meist außergerichtlich zur Zufriedenheit der Mandantschaft zu lösen.


Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist in dem Bereich Datenschutzrecht spezialisiert. Wir schätzen Ihre Angelegenheit gerne kostenfrei für Sie ein.  


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