Telekom-Eintrag durch Schufa gelöscht

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Die Kanzlei AdvoAdvice konnte einer Betroffenen bei der Löschung eines Negativeintrags der Telekom Deutschland GmbH helfen. Nach Klage vor dem Landgericht Kiel wurde der Eintrag überraschend durch die Schufa Holding AG gelöscht. 

Krankheit, schlechte Beratung, SCHUFA-Eintrag

Die Betroffene war im Jahr 2017-2018 aufgrund schwerwiegender Rückenprobleme für eine lange Zeit krankgeschrieben. In dieser Zeit erhielt sie Krankengeld, weshalb sie ihre Rechnungen weiter bezahlen konnte. Nach der Wiedereingliederung in den Arbeitsplatz konnte sie nur noch eine geringe Stundenzahl arbeiten und erhielt ihren Lohn erst in der Mitte des Folgemonats. Die Konsequenz hiervon war, dass sie ohne das nunmehr ausgelaufene Krankengeld nicht mehr alle Rechnungen bezahlen konnte. Hiervon betroffen war auch ein Handyvertrag bei der Telekom Deutschland GmbH. 

Nach ca. 2 Monaten erhielt die Betroffene eine Kündigungsandrohung mit Zahlungsaufforderung über ca. 190 Euro. Um weitreichendere Probleme zu vermeiden, kontaktierte die betroffene Frau den Kundenservice der Telekom Deutschland GmbH und bat dort um eine Ratenzahlungsvereinbarung, damit die Forderung auf diesem Wege ausgeglichen werden konnte. Daraufhin wurde ihr mitgeteilt, dass eine solche Vereinbarung nicht möglich sei, sie jedoch die Kündigung des Vertrages abwarten solle, da sie dann erst mit einem Inkassounternehmen eine solche Vereinbarung treffen könne. Dass durch eine solche Kündigung weitere Probleme auftreten können, wurde der Betroffenen verschwiegen. 

Nur kurze Zeit später wurde eine Kündigung ausgesprochen und zudem ein negativer SCHUFA-Eintrag veranlasst, welcher die betroffene Frau massiv in ihrer Bonität einschränkte. Das sodann zuständige Inkassounternehmen meldete sich letztlich erst nach mehrfachen Kontaktversuchen durch die Betroffene selbst. Die Forderung konnte innerhalb kurzer Zeit ausgeglichen werden.

Löschung durch die SCHUFA Holding AG

Der von der Telekom Deutschland GmbH veranlasste Negativeintrag wurde nun nach fast drei-monatiger Auseinandersetzung durch die SCHUFA Holding AG gelöscht. Bereits im November wurden die Telekom sowie die SCHUFA kontaktiert und zur Löschung aufgefordert. Der zuständige SCHUFA-Experte, Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, aus der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte in Berlin-Zehlendorf, argumentierte maßgeblich mit den „neuen” Regelungen der DSGVO.

Entgegen der alten Rechtslage reicht das bloße Vorliegen einer Kündigungslage (§ 28a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BDSG a. F.) nicht mehr aus, um eine Datenübermittlung zu rechtfertigen. Vielmehr muss nun eine Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) vorgenommen werden.

Ein Grundsatz der DSGVO ist, dass Datenübermittlungen transparent, vorhersehbar und in fairer Weise erfolgen müssen. Diese Grundsätze waren hier aus Sicht der Rechtsanwälte nicht gegeben, da die Betroffene weitere Probleme vermeiden wollte und die Telekom nur deshalb kontaktierte. Der Ratschlag der Telekom, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung nur über das Inkassounternehmen getroffen werden könne, hätte aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann zwingend mit einem expliziten Hinweis auf den ebenfalls folgenden SCHUFA-Eintrag bei Kündigung durch die Telekom verbunden werden müssen.

Da sich weder die Telekom Deutschland GmbH von einem Widerruf noch die SCHUFA Holding AG von einer Löschung überzeugen ließen, wurde am 11.02.2020 Klage gegen die Telekom Deutschland GmbH vor dem Landgericht Kiel eingereicht. Am 28.02.2020 zeigte die SCHUFA Holding AG an, dass der negative Schufa-Eintrag nunmehr ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gelöscht wurde. Eine inhaltliche Begründung erfolgte nicht.

Fazit

Der zuständige SCHUFA-Experte, Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann zeigte sich ob des gesamten Vorgangs überrascht: „Es ist schon fragwürdig, einer betroffenen Person zu einem derartigen Vorgehen zu raten, danach einen SCHUFA-Eintrag vorzunehmen und trotzdem nicht einzusehen, dass dieses Verhalten nicht tragbar ist. Ebenso ist überraschend – wenn letzten Endes auch erfreulich – dass die SCHUFA eine Löschung des Eintrages erst nach Einreichung einer Klage gegen die Telekom vorgenommen hat. Wir prüfen jetzt, ob die Klägerin gegen die Telekom einen Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung in der Zukunft gerichtlich weiterhin durchsetzen kann.”

Es zeigt sich an diesem Fall einmal mehr, wieso mit Fragen rund um SCHUFA-Einträge stets Experten beauftragt werden sollten, da es immer auf den Einzelfall ankommen kann und man den Fall gut durcharbeiten muss. Hier führen oftmals Hartnäckigkeit und schnelles Handeln zur Löschung von Negativeinträgen, nicht Musterbriefe oder Anrufe beim Gegner oder der Schufa. 

Nutzen Sie daher die Chance, sich an das Expertenteam der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin-Zehlendorf zu wenden, das schon vielfach Negativeinträge zur Löschung bringen konnte und vielen Betroffenen schnell helfen konnte. Nutzen Sie hierzu die angegebene Telefonnummer und E-Mail-Adresse, um Kontakt zu Ihrem Anwalt aufzunehmen. 

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen zum Autor dieses Artikel finden Sie unter https://tintemann.de.


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