Termin zur Hauptuntersuchung verpasst? Welche Konsequenzen drohen?

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Alle Jahre wieder…

… so schlimm ist es zum Glück noch nicht.

Aber spätestens nach zwei Jahren (bei Neuwagen alle drei Jahre) muss des Deutschen liebstes Kind zur Hauptuntersuchung gebracht werden, damit es für die nächsten zwei Jahre am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Welche Konsequenzen drohen aber im Fall des Überschreitens des TÜV?

Solange die Frist zur Hauptuntersuchung nicht mehr als zwei Monate überschritten ist, sind die Behörden meist so kulant, dass mit keinen Konsequenzen gerechnet werden muss.

Allerdings sollten Sie sich spätestens jetzt um einen Termin bei Ihrer Werkstatt oder aber direkt bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation, wie zum Beispiel DEKRA, TÜV Süd, TÜV Nord, GTÜ, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen TÜV Hanse oder KÜS, bemühen, um für die nächsten zwei Jahre mit gutem Gefühl in Ihr Fahrzeug steigen zu können.

Sollte man es nicht schaffen, das Fahrzeug innerhalb der zwei Monate vorzustellen, und bewegt man das Fahrzeug weiter, droht ein Bußgeld in Höhe von 15,00 Euro, welches sich bei mehr als vier Monaten auf 25,00 Euro erhöht.

Liegt das ursprüngliche Datum der nächsten Hauptuntersuchung länger als acht Monate zurück, muss der Fahrzeughalter nicht nur mit einem Bußgeld rechnen, sondern auch mit einem Punkt in Flensburg. Darüber hinaus können die Behörden das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen und stilllegen.

Man sollte daher nicht schludern, sondern einen Blick auf sein Fahrzeugheck werfen.

Hier erkennt man an der Plakette den Zeitpunkt für die nächste Fälligkeit der Hauptuntersuchung (braun: 2016, rosa: 2017, grün: 2018, orange: 2019).



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