Teure Bildungsfonds? Was Betroffene tun können.

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Studierende können zur Finanzierung ihres Studiums oder eines Auslandssemesters neben den klassischen Finanzierungsmöglichkeiten auch auf die Finanzierung durch sogenannte Bildungsfonds zurückgreifen. Verschiedene Unternehmen wie zum Beispiel die DEUTSCHE BILDUNG, FESTO Bildungsfonds oder die SFG Studienfördergesellschaften und Anbieter wie BRAIN CAPITAL bieten Studierenden eine private Finanzierung von Studium und Auslandssemestern an. Die Konzepte sind im Detail unterschiedlich.

Anders als bei typischen Krediten erfolgt die Rückzahlung bei derartigen Angeboten oft in Abhängigkeit von dem Einkommen nach dem Studium. Die Angebote erscheinen verlockend und flexibel.

Nach Beginn des Berufslebens und der Rückzahlungsphase werden die Betroffenen aber teilweise von hohen Rückzahlungspflichten überrascht. Der Zinssatz für den erhaltenen Betrag kann dann zwischen 15 – 20 % jährlich liegen. Während Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden können bei maximalen Kosten von 1 % der Restschuld ist bei den privaten Bildungsfonds eine vorzeitige Rückzahlung meistens gar nicht vorgesehen oder nur gegen eine sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Entsprechend kritisch sah dies auch eine Verbraucherzentrale in einem Beitrag.

Welche Möglichkeiten es für Betroffene gibt.

Für die betroffenen Verbraucher stellen sich dann folgende Fragen:

  1. Müssen die hohen Raten weiter geleistet werden und besteht eine Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu beenden?
  2. Kann der Vertrag mit dem Bildungsfonds gegebenenfalls widerrufen oder gekündigt werden?
  3. Ist der Vertrag bei hohen Zahlungsverpflichtungen möglicherweise sittenwidrig?

Der Verbraucher schuldet bei Sittenwidrigkeit des Vertrages nur die Rückzahlung des erhaltenen Betrages. Bei einem noch möglichen Widerruf bzw. einer Kündigung kann die Restforderung sofort zurückgezahlt werden ohne weitere Kosten. Die Restforderung kann sich dadurch möglicherweise reduzieren.

Unsere Empfehlungen vor Abschluss einer Finanzierung

Wenn Sie überlegen eine Finanzierung mittels eines Bildungsfonds abzuschließen, verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie Stipendien und klassische Kredite. Vergleichen Sie die verschiedenen Modelle und berechnen Sie insbesondere die Gesamtkosten auch während der Rückzahlungsphase mit einem realistischen Gehalt in Ihrem angestrebten Beruf. Ermitteln Sie so die tatsächlichen Kosten und den effektiven Jahreszins. Wenden Sie sich im Zweifel an unabhängige Stellen an Ihrer Hochschule oder an die Verbraucherzentrale.

Vertrauen Sie nicht den Vergleichsportalen bzw. sehen Sie sich genau an, wer hinter dem jeweiligen Vergleichsportal steckt. Oft sind es die Anbieter selbst oder Vergleichsportale, die oft an der Vermittlung verdienen. Kritisches wird man dort kaum finden. Ziehen Sie neutrale Quellen vor.

Eine „Bewerbungsverfahren“ für eine Finanzierung kann auch nur eine Einschätzung des Anbieters sein, ob er mit Ihnen möglichst viel Geld verdienen kann. Hinterfragen Sie die Angebote genau und lassen Sie sich erklären, wo dies im Vertrag steht, bevor Sie unterschreiben.

Unsere Empfehlungen nach Abschluss einer Finanzierung

Sollten Sie bereits einen Finanzierungsvertrag mit einem Bildungsfonds abgeschlossen haben und erscheint Ihnen die Rückzahlung insgesamt sehr hoch, sollten Sie sich rechtlich vorab bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Denn der Vertrag ist möglichweise sittenwidrig, lässt sich widerrufen oder kündigen.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Verbraucher und Betroffene. Rechtsanwalt Dr. Achim Tiffe hat seit mehreren Jahren Erfahrung mit Anbietern von Studienfinanzierungen wie die DEUTSCHE BILDUNG, FESTO Bildungsfonds und den SFG Studienfördergesellschaften und hat zahlreiche Mandanten im Inland und weltweit vertreten, die nach einigen Jahren im Beruf aus diesen Verträgen herauskommen wollen.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie mit den Verträgen der Studienfinanzierer unzufrieden sind und eine Lösung suchen, die Verträge zu beenden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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