Thema Verwahrentgelte

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Landgericht Berlin hält Negativzinsen der Sparda-Bank für unzulässig

Immer mehr Bankkunden sollen Strafzinsen auf ihre Guthaben zahlen. Nach einem Bericht des Sterns vom 30.09.2021 ist die Zahl der Banken in Deutschland, die von ihren Kunden Strafzinsen verlangt, weiter gewachsen. Ende September wiesen 392 Kreditinstitute Negativzinsen für ihre Privatkunden aus. Darüber hinaus  immer mehr Kreditinstitute ihre Negativzins-Regelungen, indem sie den Zins noch weiter nach unten setzen oder Freibeträge senken, so dass Negativzinsen schon bei geringeren Guthaben fällig werden. Den kompletten Bericht lesen Sie hier.

Die Sparda-Bank veranschlagt seit gut einem Jahr ein Verwahrentgelt für neue Girokonten. Es beträgt 0,5 Prozent pro Jahr bei einem Freibetrag von 25.000 Euro. Bei neuen Tagesgeldkonten fällt der Nega-tivzins für Einlagen oberhalb von 50.000 Euro an.

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 02.09.2021, Az.: 16 O 43/21, nach einer Klage der Verbrau-cherzentrale Bundesverband (VZBV) entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis der Sparda-Bank für unzulässig erklärt. Nach der Auffassung des Gerichts sei die Berechnung eines Verwahrentgelts bei Girokonten „mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren“. „Die Klausel benachteiligt den Verbraucher daher unangemessen“, heißt es in dem Urteil. Auch Minus-zinsen auf Tagesgeldkonten widersprächen den gesetzlichen Leitlinien. Die Bank soll daher das Ver-wahrentgelt „auf eigene Kosten zurückzahlen“.

Das Urteil des Landgerichts Berlin weicht von bisherigen Urteilen ab, welche Verwahrentgelte grund-sätzlich zulassen. So hatte beispielsweise das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 08.07.2021, Az.: 5 O 640/20 – (nicht rechtskräftig) die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen abgewiesen und zugunsten der Sparkasse Vogtland entschieden. Diese hatte im Februar 2020 kurzfristig Negativzinsen in Höhe von 0,7 Prozent jährlich für Neukunden und kontowechselnde Kundinnen und Kunden mit mehr als 5.000 Euro auf dem Girokonto eingeführt. Das Landgericht Leipzig hält ein Verwahrentgelt für neue Girokonten für zulässig. Es berief sich unter anderem auf den unternehmerischen Aspekt; zwar seien die Sparkassen gemeinwohlorientiert, sie müssten sich aber auf der anderen Seite an Marktgegeben-heiten ausrichten und wirtschaftlich agieren.

Verbraucherschützer sehen sich durch die Entscheidung des Landgerichts Berlin in ihrer Sicht be-stätigt, dass Kreditinstitute für Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Negativzinsen berechnen dürfen. Da die Bank gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, ist es noch nicht rechtskräftig.


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