ThePanther – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform ThePanther bietet auf ihrer Homepage unter der Domain thepanther.io den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs), den Handel mit Währungspaaren (Forex-Handel) sowie den Handel mit Kryptowährungen an.

Von einer Anlage über die Internethandelsplattform ThePanther kann aus mehreren Gründen nur abgeraten werden.

Es findet sich im Rahmen des Homepageauftritts der Firma ThePanther kein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die vertretungsberechtigten Organe der Firma ThePanther. Ein entsprechendes rechtsverbindliches Impressum ist von Gesetzes wegen zwingend vorgeschrieben.

Auch eine Betreibergesellschaft der Firma ThePanther wird nicht benannt.

Laut dem Internetauftritt soll die Firma ThePanther in England unter der Adresse: First Floor Pintail House, Duck Island Lane, Ringwood, England, BH24 3AA, eine Niederlassung haben.

Führt man dann nähere Recherchen zu dieser Niederlassung durch, dann muss man feststellen, dass sich zumindest im Internet keine entsprechenden Hinweise auf eine Niederlassung der Firma ThePanther in England ergeben.

Auch eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Firma ThePanther in Deutschland Finanzdienstleistungen anzubieten oder für deutsche Anleger die vorgenannten Handelsgeschäfte abzuwickeln, besteht nicht. Jeder Finanzdienstleister, der in Deutschland tätig ist, muss eine entsprechende Genehmigung beantragen.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Firma ThePanther keine entsprechende Erlaubnis beantragt hat. Dies stellt einen Verstoß gegen geltendes deutsches Recht bzw. gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar.

Sollten Anleger ihr ausgewiesenes Guthaben nicht ausbezahlt erhalten oder Verluste bei Geschäften mit der Internethandelsplattform ThePanther erlitten haben, sollten diese möglichst bald anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform ThePanther investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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