Thomas Lloyd – Cleantech Infrastruktur GmbH zur Zahlung verurteilt

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Während die Webseite der Thomas Lloyd Group über eine „nachgewiesene Erfolgsbilanz“ der Unternehmensgruppe berichtet, fragen sich zahlreiche Anleger – zu Recht - wann sich dieser „Erfolg“ in den (Aus-, Rück- und Zins-)Zahlungen an sie widerspiegeln wird.


1.  Cleantech Infrastruktur GmbH vertröstet die Anleger

Thomas Lloyd bietet seit Jahren ein breites Spektrum an Anlagen an, von denen die meisten in den letzten Jahren durch Zahlungsausfälle und Hinhaltetaktiken der Emittentinnen der Thomas Lloyd Group negativ aufgefallen sind. Die versprochenen Zahlungen bleiben in vielen Fällen aus, obwohl die Unternehmen der Thomas Lloyd Group nach der aktuellen Sach- und Rechtslage zur Zahlung an die Anleger verpflichtet sind. Auch die Cleantech Infrastruktur GmbH vertröstet die Zeichner der Schuldverschreibungen unter Verweis auf „Liquiditätsprobleme“ und leistet seit über einem Jahr die Zinszahlungen unregelmäßig bis gar nicht. Die letzte Zinszahlung – für Mai 2023 – erfolgte in vielen Fällen erst im Dezember 2023. Die Rückzahlungen des Nennbetrages nach Kündigung der Schuldverschreibungen werden von der Cleantech Infrastruktur GmbH mit der gleichen Begründung versagt.

Betroffen sind folgende Schuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH:

  • ThomasLloyd Festzins 6
  • ThomasLloyd Festzins 12
  • ThomasLloyd Festzins 24
  • CTI1
  • CTI2


2.  Darf die Cleantech Infrastruktur GmbH die Zahlungen verweigern?

Die Cleantech Infrastruktur GmbH behauptet, nicht über hinreichende Liquidität zur Bedienung nachrangiger Rückzahlung- und Zinsansprüche aus den betroffenen Schuldverschreibungen zu verfügen. Dabei verweist sie auf den vereinbarten qualifizierten Nachrang, der nach ihrer Auffassung dazu führt, dass sie aufgrund der „schlechter Liquiditätslage“ keinerlei Zahlungen mehr an die betroffenen Anleger zahlen muss.

Das Landgericht Osnabrück sah das anders und verurteilte am 26.04.2024 die Cleantech Infrastruktur GmbH zur Zahlung von knapp 20.000 € an die von Witt Rechtsanwälte vertretene Anlegerin. Diese zeichnete seit 2014 insgesamt 40 verschiedene Schuldverschreibungen der Cleantech Infrastruktur GmbH. Trotz ordnungsgemäßer Kündigung weigerte sich die Cleantech Infrastruktur GmbH, den jeweiligen Nennbetrag der Anlegerin zurückzuzahlen, sodass der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden musste. Das Landgericht Osnabrück folgte umfassend der Argumentation der Witt Rechtsanwälte und entschied, dass sich die Cleantech Infrastruktur GmbH nicht auf die Durchsetzungssperre bzw. den Nachrang berufen kann, weil dieser nicht wirksam zwischen den Parteien vereinbart wurde. Auch konnte die Cleantech Infrastruktur GmbH die behauptete schlechte Liquiditätslage nicht in dem von Witt Rechtsanwälte geführten Verfahren nachweisen, sodass unabhängig von der etwaigen Unwirksamkeit des Nachrangs bereits dessen Voraussetzungen nicht vorliegen würden.


3.  Was sollen betroffene Thomas Lloyd Anleger tun

Die betroffenen Anleger sollen keinesfalls die Hinhaltetaktik der Cleantech Infrastruktur GmbH und weiteren Emittentinnen aus dem Hause Thomas Lloyd hinnehmen. In vielen Fällen bestehen im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen als auch betreffend die weiteren Anlagen der Thomas Lloyd Gruppe Schadensersatzansprüche, die gerichtlich durchgesetzt werden können. Ferner sollen die betroffenen Anleger die Möglichkeiten des Ausstiegs aus der Anlage, insbesondere durch eine Kündigung, überprüfen. Bei einer entsprechenden Zahlungsweigerung empfehlen Witt Rechtsanwälte einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt mit der Überprüfung und Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen.


Witt Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Geschädigte der Thomas Lloyd Group. Für eine individuelle Beratung der geschädigten Anlegerinnen und Anleger stehen wir gerne zur Verfügung.


Witt Rechtsanwälte

Heidelberg München Oranienburg


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