Tiffany – Weitere Abmahnungen wegen Wettbewerbsrechtsverletzungen der HardWear Kollektion

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Abmahnung von UEXKÜLL & Stolberg

In den letzten Tagen hat sich die Zahl der Abmahnungen, die der Global-Player aus der Schmuckbranche, Tiffany and Company aus New York, über seine Anwälte versendet, überschlagen. 

Die neue Abmahnwelle bereitet nicht nur mittelständischen Schmuck-Unternehmen große Sorge, sondern beunruhigt auch kleine Schmuck- und Juwelierhändler zutiefst. 

Neben der internationalen Großkanzlei Bird & Bird mahnen nun die Anwälte der Kanzlei UEXKÜLL & Stolberg aus Hamburg für den Weltkonzern ab. 

Vorwurf der Wettbewerbsverletzungen

Vorgeworfen wird den Abgemahnten, Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) begangen zu haben. Konkret werden insbesondere Halsketten und Armbänder sowie Armreifen mit großen Gliedern abgemahnt. Tiffany begründet die Abmahnungsvorwürfe damit, dass die Schmuckhändler identische oder jedenfalls ähnliche Halsketten und Armbänder anbieten, wie diejenigen von Tiffany aus der „Tiffany HardWear“ – Kollektion. 

Neben einer vermeintlichen Herkunftstäuschung unterliegen die Abgemahnten insbesondere auch dem Vorwurf der Rufausbeutung. 

Die Halsketten und Armbänder aus der Tiffany HardWear – Kollektion seien so bekannt und beliebt, dass sie wettbewerbsrechtlich schutzfähig seien. Eine Reihe an Stars, wie insbesondere Lady Gaga, Zoe Kravitz und Beyoncé, hätten für Weltbekanntheit dieser Schmuck-Produkte gesorgt. 

Hieraus folge, so UEXKÜLL & Stolberg im Auftrag von Tiffany, dass Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche sowie Schadensersatzansprüche bestünden. 

In Einzelfällen, die uns ebenfalls vorliegen, hat Tiffany zudem eine öffentliche Entschuldigung von den abgemahnten Unternehmen gefordert.


Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Rechtslage

Was ist dran, an den Abmahnungen von Tiffany? Ob der von Tiffany geltend gemachte Rechtsschutz an den Halsketten und Armbändern aus der HardWear – Kollektion besteht oder nicht, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. 

Eine Unterlassungserklärung sollte nur dann abgegeben werden, wenn eine Rechtsverletzung sicher vorliegt. In diesem Fall müssen sämtliche abgemahnte Schmuckgegenstände, inklusive Fotoabbildungen, Videos, etc. aus dem Verkehr gezogen werden. Andernfalls drohen empfindliche Vertragsstrafen.  


Unser Tipp

Lassen auch Sie Ihre Abmahnung von uns prüfen. Mit unserer Expertise in genau dieser Angelegenheit, unseren großartigen Errungenschaften im Wettbewerbsrecht gegen Global Player, bieten wir auch Tiffany die Stirn.

Am besten melden Sie sich noch heute bei uns, damit wir Ihre Fristen im Blick halten können. 

Kontaktieren Sie uns über +49  221 669 632 0 und/oder über mail@himmelreither.de und senden Sie uns Ihre Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung ein. 

Ihr Dr. iur. Herwin Henseler 

Rechtsanwalt


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