Tipps für Arbeitnehmer bei Kündigung

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Sie haben eine Kündigung erhalten. Egal, ob Sie um Ihren Arbeitsplatz kämpfen wollen oder die Kündigung für sich nicht persönlich akzeptieren können, heißt es jetzt: Aufpassen!

Die formalen Fallstricke im Arbeitsrecht sind zahlreich. Die falschen Binsenweisheiten fast genauso. 

Die wichtigsten Grundsätze nach Erhalt der Kündigung erklären wir Ihnen hier.


Sofort handeln nach Erhalt der Kündigung!


Wenn Sie die Kündigung erhalten haben, sollten Sie sofort einen Experten aufsuchen. Sie haben nämlich nur drei Wochen Zeit, die Kündigung vom Arbeitsgericht prüfen und feststellen zu lassen, ob Ihr Arbeitsplatz wirklich weggefallen ist und ob Fehler bei der Sozialauswahl vorliegen. Notieren Sie sich unbedingt den Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung, sonst wird die Klagefrist falsch berechnet. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam, nur eine schriftliche Kündigung löst den Lauf der Frist aus. Trotzdem sollten Sie sich hiergegen verteidigen. achten Sie darauf, ob die Person, die kündigt, dazu überhaupt berechtigt ist. Sprechen Sie bei Zweifeln Ihren Anwalt sofort darauf an.


Sammeln Sie Information für Ihren Kündigungsschutz


Machen Sie sich gleich eine Liste mit den Namen aller Kollegen, deren Lebens- und Dienstalter, Unterhaltsberechtigungen vorliegender Schwerbehinderungen. Denken Sie nach, ob Sie für sich besondere Qualifikationen reklamieren können, oder ob Ihre Kollegen dies können. Sind Sie oder eine/r Ihrer Kollegen schwerbehindert oder gleichgestellt? Besteht bei Ihnen ein Betriebsrat und weiß dieser von der Kündigung? Hat der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt? Gibt es tarifvertragliche Regelungen in Ihrem Betrieb oder eine Betriebsvereinbarung? Besorgen Sie sich eine Kopie. Die Regelungen müssen ausliegen oder der Betriebsrat vermittelt sie Ihnen. Bringen Sie alle Daten und Unterlagen zu Ihrem Beratungsgespräch beim Anwalt mit. 

Stimmen die Abrechnungen der letzten Monate und haben Sie etwaige Sondervergütungen auch vollständig erhalten? Häufig gelten kurze Ausschlussfristen für berechtigte Ansprüche, die Sie dem kündigenden Arbeitgeber kaum schenken wollen.


Nehmen Sie das Thema Kündigung und Abfindung nicht auf die leichte Schulter.


Kündigungsrecht ist eine rechtlich schwierige Sache. Die Tricks und Kniffe der Experten können Sie kaum erlernen. Suchen Sie unbedingt einen fachlich spezialisierten Anwalt. Unter Arbeitnehmern ist der Irrglaube verbreitet, dass eine Kündigung eine ,,Kleinigkeit” ist und sowieso eine Abfindung gezahlt werden muss. Doch nichts geschieht, ohne dass Sie sich als Erster bewegen. Häufig wird versäumt, rechtzeitig einen rechtlichen Experten aufzusuchen. Bei Kündigungen können Welten zwischen den Ergebnissen verschiedener Anwälte in vergleichbaren Kündigungsprozessen liegen.


Vorsicht bei Angeboten zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder Zahlung einer Abfindung


Üblicherweise versuchen gerade Großunternehmen zunehmend, einvernehmlich Personal abzubauen. Am Ende stehen Änderungsverträge mit einem neuen Arbeitsplatz an oder einem Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder Auflösungsvertrag und einer Abfindung. Vorsicht! Die Unterzeichnung solcher Verträge kann schnell zu einer Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit und anderen Nachteilen führen. Sobald Druck ausgeübt wird oder kurze Entscheidungsfristen gesetzt werden, sollten bei Ihnen die Alarmglocken klingeln. Erkundigen Sie sich vor der Unterzeichnung immer bei Ihrem Berater. Vorsicht insbesondere vor Aufhebungsverträgen mit einer verkürzten Kündigungsfrist und einer im Gegenzug erhöhten Abfindung: Dies führt zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs und im Ergebnis zu einer Anrechnung der Abfindung, bei der Ihr scheinbarer Vorteil wieder einkassiert wird.


Ihren Krankenversicherungsschutz und die Rente sichern


Während des Ruhezeitraumes ist der Arbeitslose weder renten-, noch kranken- oder pflegeversichert. Es besteht ein zeitlich eingeschränkter Krankenversicherungsschutz (§ 19 Abs. 2 SGB V). Danach besteht der Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, wenn die Mitgliedschaft des Versicherungspflichtigen endet und er keine weitere Erwerbstätigkeit ausübt. Von diesem nachgehenden Leistungsanspruch werden auch mitversicherte Familienmitglieder umfasst. Ein nachgehender Versicherungsschutz in der Pflegeversicherung ist gesetzlich nicht geregelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Leistungen – also Ruhezeiten – unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit berücksichtigt. Diese Zeiten wirken sich jedoch nicht rentenerhöhend aus. Nähere Infos finden Sie auch in den „Merkblättern“ der Arbeitsagentur zu Entlassungsentschädigungen.


Die Regeln für die Sperrzeit und Anrechnung der Abfindung durch Ruhen können Ihnen nur dann egal sein, wenn Sie eine neue Stelle bereits sicher haben oder in Rente gehen können, also gar keine Leistungen der Arbeitsagentur beziehen wollen.


Aber auch die steuerliche Behandlung der Abfindung hat so ihre Tücken.


Urlaubszeit ist die Hochzeit für Kündigungen


Kündigungen sind auch im Urlaub oder bei Krankheit möglich und wirksam! Sorgen Sie bei Urlaub oder Krankheit dafür, dass Ihr Briefkasten regelmäßig von einer zuverlässigen Person geleert und Ihnen wichtige Schreiben, insb. also eine Kündigung, zur Kenntnis gebracht wird. Dies gilt ganz besonders dann, wenn Sie mit einer Kündigung rechnen müssen. 

Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geht Ihnen auch bei Krankheit und während des Urlaubs eine Kündigung wirksam zu. Sie können bei Versäumung der Dreiwochenfrist allenfalls nachträgliche Klagezulassung beantragen, wenn sie die Frist ohne Verschulden versäumt haben. Die Hürden für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sind aber sehr hoch und werden selten bewältigt.


Betriebsrat kann bei Kündigung helfen


Schalten Sie sofort nach Erhalt einer Kündigung einen vorhandenen Betriebsrat ein ( § 3 KSchG) und fordern Sie den Arbeitgeber auf, eine Begründung der Sozialauswahl bei der Kündigung zu geben. 

Wenn Sie die Kündigung für sozial ungerechtfertigt halten, so können Sie binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch bei einem vorhandenen Betriebsrat einlegen. Erachtet der Betriebsrat den Einspruch für begründet, so hat er zu versuchen, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Der Betriebsrat hat seine Stellungnahme zu dem Einspruch dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen. 

Wenn der Betriebsrat der Kündigung aus den in § 102 BetrVG genannten Gründen widersprochen hat, haben Sie sehr gute Karten bei einer Kündigungsschutzklage. 

Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. Ihr Anwalt kann dann besser beurteilen, ob es Sinn macht, gegen die Kündigung anzugehen oder die Abfindung oder vielleicht doch ein anderes Angebot des Arbeitgebers anzunehmen.


Besteht die Möglichkeit auf Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz?


Nach dem „Ultima-ratio-Prinzip“ muss die Kündigung des Arbeitsverhältnisses immer das letzte Mittel sein, das bei wirtschaftlichen Problemen oder Rationalisierung bleibt. Daher muss vor einer Beendigungskündigung immer geprüft werden, ob ein milderes Mittel -wie eine Änderungskündigung oder Versetzung- in Betracht kommt. Kündigt Ihnen der Arbeitgeber eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder gar an einen anderen Arbeitsort an, sollten Sie zunächst überprüfen, ob arbeitsvertraglich eine Versetzung überhaupt einseitig möglich ist oder ob eine Änderungskündigung erforderlich ist. Sie sollten stets auf eine ausreichende Bedenkzeit achten.


Wenn vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung ein Angebot für einen anderen Arbeitsplatz vorliegt, sollten Sie sich hierüber genau informieren und sich dann anwaltlich beraten lassen. Die Ablehnung eines zumutbaren Angebotes kann zu Verlust der Abfindung im Kündigungsfalle führen. Ob ein Arbeitsplatz zumutbar ist, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag und häufig auch den Regelungen im Sozialplan ab. Besorgen Sie sich daher ein Exemplar des Sozialplans!


Vorsicht bei Änderungskündigungen


Wenn der Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausspricht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Welche die beste ist, hängt von der individuellen Situation ab. Auch diese Einschätzung sollten Sie nicht ohne einen arbeitsrechtlichen Spezialisten vornehmen. Sie müssen gesetzlich innerhalb kürzester Fristen reagieren. Das Änderungsangebot muss unmissverständlich und vollständig die neuen Vertragsbedingungen enthalten.


Es darf keine „eiligen Entscheidungen“ und Erklärungen unter Druck geben


Unterzeichnen Sie auch sonst nichts, insbesondere keine Ausgleichquittungen, Verzichtserklärungen, Abwicklungsverträge oder ähnliche Formulare, die Ihnen der Arbeitgeber vorlegt.  Lesen Sie sich vorgelegte Unterlagen gründlich – zu Hause –  durch. Haben Sie Zweifel, bitten Sie um Bedenkzeit und sprechen Sie das Formular mit Ihrem Berater durch. 

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes sind Sie nämlich selber schuld, wenn Sie auf Druck des Arbeitgebers ohne Bedenkzeit etwas unterschreiben.  Das Bundesarbeitsgericht ist der Meinung, dass jeder „Nein“ sagen kann. Unproblematisch ist nur, wenn Sie ausschließlich den Erhalt der Arbeitspapiere bestätigen. Meist findet sich aber eine Vielzahl von Klauseln auf dem Papier, so dass Vorsicht angebracht ist.


Die Arbeitgebertricks zum „Nachtreten“


Checken Sie nach dem Erhalt der Kündigung noch einmal kritisch Ihre Spesenabrechnungen, die Browsereinträge und die Festplatte Ihres Rechners. Wurden früher viele Kündigungen mit Spesenbetrug gerechtfertigt, kommt heute das unerlaubte private mailen oder surfen im Internet in Mode. Manchmal wird „nachgetreten“, wenn Klage erhoben wird, um die mögliche Abfindung zu reduzieren.


Informationen zum Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in Wees bei Flensburg: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht Jochen-P. Kunze


Birkweg 2, 24999 Wees, Telefon: 04631 5779477


E-Mail: info@arbeitsrecht-flensburg.com

Foto(s): Baltic-Recht GmbH - www.arbeitsrecht-flensburg,com

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