TitanWealth24 – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Firma TitanWealth24 bietet über ihre Handelsplattform, die über die Domain titanwealth24.com, erreichbar ist, angeblich den Handel mit Kryptowährungen, den Forex-Handel sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an, wobei man von Anlagen über die Firma TitanWealth24 nur abraten kann, obwohl die entsprechende Firma behauptet, ein marktführender Anbieter von Online-Broker-Dienstleistungen zu sein.

Gegen eine Anlage über die Firma TitanWealth24 sprechen mehrere Gründe:

Es findet sich nirgends auf der Homepage ein Hinweis darauf, wo die Firma TitanWealth24 eine Niederlassung unterhält oder wo sich der Unternehmenssitz der Firma TitanWealth24 befinden soll.

Als Kontaktinformation wird lediglich die Emailadresse: support@titanwealth24.com benannt.

Auch fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem ein Hinweis darauf zu entnehmen ist, wer die verantwortlichen Organe der Firma TitanWealth24 sind.

Im Übrigen ist auch die Aussage falsch, dass es sich bei der Firma TitanWealth24 um einen marktführenden Anbieter von Online-Broker-Dienstleistungen handeln würde.

Darüber hinaus erteilte auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma TitanWealth24 keine Erlaubnis über die Handelsplattform Finanzdienstleistungen in Deutschland anzubieten und für Anleger Handelsgeschäfte abzuwickeln.

Jeder seriöse Anbieter verfügt über eine entsprechende Genehmigung. Auch Hinweise auf eine Lizenzierung oder Regulierung in einem anderen Land lassen sich der Homepage der Firma TitanWealth24 nicht entnehmen.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass die entsprechende Firma nirgends registriert ist. Der Firma TitanWealth24 erteilten weder die englische Finanzmarktaufsicht (FCA), noch die schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) oder die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) eine entsprechende Genehmigung. Auch Genehmigungen der italienischen Finanzmarktaufsicht (Consob) und der spanischen Finanzmarktaufsicht (CNMV) liegen nicht vor.

Nachdem auch in Deutschland keine entsprechende Genehmigung vorliegt, handelt die Firma TitanWealth24 in Deutschland folglich unerlaubt und verstößt gegen das in Deutschland geltende Kreditwesengesetz (KWG).

Anleger, die bei der Plattform TitanWealth24investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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