Totschlags durch Überfahren

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Rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Stuttgart (4 KLs-62 Js 60713/21)

- Totschlags durch Überfahren in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Ferner hat es ihr die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für deren Wiedererteilung festgesetzt.

Der Bundsgerichtshof (BGH) hat durch Beschluss die Rüge der Angeklagten verworfen.

Nach den Feststellungen des Landgericht Stuttgart im seinem Urteil vom 01.08.2022 stand die damals 19-jährige Angeklagte zusammen mit zwei weiteren Personen an ihrem in einer Grundstückseinfahrt abgestellten Pkw und unterhielt sich Zigaretten rauchend.

Der Getötete verließ sein nahegelegenes Haus, weil er sich möglicherweise in seiner Nachtruhe gestört fühlte und ging auf die Heranwachsenden zu. Als die Gruppe den Getöteten, der nur mit Unterwäsche und einem Bademantel bekleidet war und einen Gehstock in der Hand hielt, wahrnahmen, stiegen sie in den Pkw um wegzufahren. Der Getötete stellte sich vor das Fahrzeug und kam der Aufforderung die Abfahrt zu ermöglichen nicht nach. Vielmehr stützte er sich auf der Motorhaube des Pkw ab.

Die Verurteilte fuhr daraufhin langsam an. Der Getötete wurde hierdurch auf die Motorhaube aufgeladen, von der er infolge einer Bremsung kurz darauf hinunterfiel. Die Verurteilte beschleunigte ihr Fahrzeug nun stark und überfuhr den davor zum Liegen Gekommenen, welcher trotz der sofort eingeleiteter Rettungsbemühungen durch von der Verurteilten herbeigerufene Rettungskräfte verstarb.


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