Trennung ohne Scheidung im Rentenalter - was ist zu beachten?

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Mittlerweile enden annähernd 40% aller Ehen nicht durch den Tod, sondern vor dem Scheidungsrichter. Nervliche Belastung, Anwalts- und Gerichtskosten, sowie die Folgen von Versorgungs- und Zugewinnausgleich mögen verwindbar sein, wenn die Ehe nur ein paar Jahre gehalten hat und die geschiedenen Partner noch mitten im Leben stehen und genug Zeit und Elan haben, um noch einmal von vorne zu beginnen. Doch nach jahrzehntelanger Ehe und im höheren Alter ist das nicht mehr so einfach, und eine Scheidung bedeutet unter Umständen, dass beide Partner in die Altersarmut geraten.

Das muss jedoch nicht sein.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Ob eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung möglich ist
  • Was durch eine Trennung ohne Scheidung gleich bleibt
  • Was sich durch eine Trennung ohne Scheidung verändert
  • Wie man eine Trennung ohne Scheidung abschließend regeln kann


Ist eine dauerhafte Trennung ohne Scheidung möglich?

Es gibt keine Verpflichtung dazu, im Trennungsfall eine Ehe auch scheiden zu lassen. Das Trennungsjahr besteht, damit die Eheleute sich über die zu treffenden Vereinbarungen und die Gestaltung ihrer Zukunft klar und einig werden können. Am Ende dieses Prozesses kann die Ehescheidung stehen, muss sie aber nicht.

Nach einer dreijährigen Trennung erlischt die Notwendigkeit der Zustimmung beider Partner zu einer Scheidung, was bedeutet, dass dann auch auf Antrag nur eines Partners die Ehe geschieden werden kann. Dem kann allerdings (gerade im höheren Alter) durch Berufung auf dein Härtefall entgegengewirkt werden: Gemäß § 1568 BGB kann eine Ehe nicht geschieden werden, wenn die Scheidung einem Partner aufgrund von dessen Lebenssituation nicht zugemutet werden kann. Dies gilt etwa bei schwerer Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Mittellosigkeit.


Welche Auswirkungen hat eine Trennung ohne Scheidung?

1. Was bleibt gleich?

Ohne Scheidung bleibt, auch wenn die Eheleute keinerlei Kontakt mehr miteinander pflegen, die Ehe formell bis zum Ableben eines Ehepartners bestehen. Damit dauern auch alle aus der Ehe hervorgegangenen vertraglichen Verbindlichkeiten fort.

Dies umfasst u.A. folgende Dinge:

  • Für Miet- oder Kreditverträge, die gemeinsam abgeschlossen wurden, haften weiterhin beide Partner.
  • Versicherungsverträge, die gemeinsam geschlossen wurden, dauern fort.

Im Scheidungsfall muss man sich neu versichern, was ab 55 sehr teuer werden kann, da man dann nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung kommt. Getrennt lebende Eheleute bleiben gemeinsam familienversichert.

  • Wenn ein Partner aufgrund der Ehe eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hat, würde diese im Scheidungsfall erlöschen. Ohne Scheidung bleibt sie, auch bei dauerhafter Trennung, bestehen.
  • Im Scheidungsfall tritt fast immer der Versorgungsausgleich in Kraft, das heißt die Rentenanwartschaften beider Partner werden zusammengerechnet und hälftig geteilt, was in vielen Fällen Altersarmut für beide bedeutet. Selbst wenn ein Ehepartner stirbt, bekommt der Andere nicht seine ursprüngliche Rente. Ohne Scheidung fällt der Versorgungsausgleich weg.
  • Wenn ein Partner nach der Trennung stirbt, und die Ehe nicht geschieden worden ist, hat der andere Partner Anspruch auf Witwenrente.
  • So lange auf dem Papier die Ehe fortbesteht, kann man sich nicht neu verheiraten. Inwiefern dieser Punkt im Rentenalter noch von Bedeutung ist, muss jeder selbst entscheiden.
  • Auch etwaige Sorgerechtsstreitigkeiten fallen ab einem gewissen Alter so oder so weg.


2. Was ändert sich bei einer Trennung von Ehepartnern?

Darüber hinaus lassen sich die mit einer Scheidung verbundene Kosten für Anwälte, Gerichte usw. vermeiden. Allerdings gilt es auch eine Reihe Faktoren zu beachten, die im Trennungsfall geregelt werden müssen:

  • Wenn die Ehepartner nach der Trennung keinen regelmäßigen Kontakt miteinander mehr pflegen möchten, müssen vertragliche Bindungen neu geregelt werden. Auch müssen Zugriff und Vollmacht über Bankkonten geändert werden.
  • Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten, das in § 1931 BGB geregelt ist, bleibt auch bei dauerhafter Trennung von Eheleuten bestehen. Auch wenn er testamentarisch „enterbt“ wird, bleibt er ohne Scheidung pflichtteilsberechtigt.
  • Auch ohne Scheidung ändert sich für dauerhaft getrennt lebende Eheleute die Steuerklasse.

Zum 31.12. des Jahres, in dem die Trennung erfolgt ist, sind beide einzeln einkommenssteuerpflichtig, und wechseln in Steuerklasse I. Hierzu reicht der Antrag eines Ehepartners.

  • Auch ohne Scheidung können Unterhaltsansprüche zwischen den Eheleuten entstehen, wenn ein Partner nach der Trennung auf Sozialhilfe angewiesen ist. Dieser Anspruch auf Trennungsunterhalt sinkt jedoch mit der Zeit, und ist außerdem gedeckelt durch den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, der sich auf 1.200 € beläuft.


Was kann man zur Regelung einer Trennung ohne Scheidung tun?

Um die oben genannten Faktoren zu regeln, also etwa einen Pflichtteilsverzicht, die Höhe des Trennungsunterhaltes, den Verbleib der ehelichen Wohnung, u.a. abschließend zu vereinbaren, kann man eine Trennungsvereinbarung schließen.

Hierfür empfiehlt es sich, die Hilfe eines Fachanwaltes in Anspruch zu nehmen, um allen rechtlichen Formalia genüge zu tun und keine Details ungeklärt zu lassen.

Wenn Sie eine Trennung ohne Ehescheidung möchten, und Hilfe bei der Erstellung einer Trennungsvereinbarung benötigen, oder sonstige Fragen zu Einzelheiten in Sachen Trennung ohne Scheidung haben, kontaktieren Sie mich einfach per Mail, Telefon oder Kontaktformular.

Als bundesweit tätiger Fachanwalt für Unterhaltsrecht, Erbrecht und Familienrecht habe ich reiche Erfahrung auf diesem Gebiet und berate Sie gerne!


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