U-Haft - was Sie wissen müssen! Kurz und knapp!

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Die Untersuchungshaft (U-Haft) wird durch einen Haftbefehl angeordnet, wenn der Tatverdacht gegen den Beschuldigten dringend ist und bestimmte Haftgründe vorliegen. Diese Haftgründe umfassen Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Die Untersuchungshaft muss verhältnismäßig sein und darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden.
Bei einer Festnahme haben Sie das Recht, einen Strafverteidiger anzurufen. Schweigen Sie und sprechen Sie nicht mit der Polizei, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Ihr Anwalt wird prüfen, ob der Haftbefehl rechtlich zulässig ist. Liegen keine Haftgründe vor, kann Ihr Verteidiger dafür sorgen, dass Sie freigelassen werden.
Die Untersuchungshaft bringt erhebliche Einschränkungen mit sich, und die Haftbedingungen können je nach Bundesland variieren. Ihnen stehen jedoch bestimmte Rechte zu, wie zum Beispiel das Recht auf ein Telefonat mit einem Anwalt. Weitere Kommunikation mit Angehörigen oder Freunden bedarf der Genehmigung des Staatsanwalts oder des Haftrichters.
Das Verfahren zur Untersuchungshaft wird innerhalb von zwei Wochen nach der Verhaftung überprüft. Der Ermittlungsrichter entscheidet, ob die Haft fortgesetzt wird. Wenn nicht genügend Beweise für den dringenden Tatverdacht vorliegen, werden Sie freigelassen. Andernfalls bleibt der Beschuldigte bis zur Hauptverhandlung in U-Haft, was in der Regel zwischen drei und sechs Monaten dauert.

Es empfiehlt sich in jedem Fall anwaltlichen Rat einzuholen.


Mehr Infos erhalten Sie hier: U-Haft - Alles Wissenswerte (vsrechtsanwaelte.de)


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