Überprüfung eines Ersatzanspruchsbescheides

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Herr K. teilte uns folgendes Anliegen mit: „Ich habe vom Jobcenter im Jahr 2018 einen Ersatzanspruch erhalten, weil ich mich angeblich sozialwidrig verhalten habe. Daraufhin sollte ich ca. 4.000 EUR an das Jobcenter zurückzahlen. Weil ich die Kohle ohnehin nicht hatte, habe ich den Bescheid so hingenommen. Jetzt steht aber das Hauptzollamt vor der Tür und will vollstrecken. Kann man noch etwas tun oder habe ich einfach Pech gehabt?“

Zeit gewinnen – Ratenzahlung vereinbaren

Nun, die unmittelbaren Vollstreckungsversuche werden Sie nicht direkt vermeiden können. Hier empfehlen wir den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung, damit Sie etwas Zeit gewinnen.

Überprüfungsantrag stellen

Um aus der Nummer herauszukommen, müsste gegen den damaligen Bescheid etwas unternommen werden. Wegen des Zeitablaufes kommt nur ein Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X in Betracht. Einen solchen Antrag können Sie auf jeden Fall noch stellen.

Argumentation der Jobcenter

Die Jobcenter argumentieren nicht selten, dass Überprüfungen von Jobcenter-Bescheiden längstens für ein Jahr in der Vergangenheit möglich sind. Lassen Sie sich von derartigen Ausführungen nicht verwirren, denn im Zusammenhang mit Erstattungs- und Ersatzansprüchen gilt eine maximale Überprüfungsfrist von 4 Jahren.

Weiteres Vorgehen

Es lohnt sich in jedem Fall, gegen einen ablehnenden Überprüfungsbescheid – wenn die Ablehnung nur mit der Jahresfrist begründet wird – in Widerspruch zu gehen. Auch vor einer Klage vor dem Sozialgericht sollten Sie nicht zurückschrecken, wenn aus Ihrer Sicht tatsächlich kein sozialwidriges Verhalten vorlag oder Sie Zweifel haben. Bedenken Sie, dass die Sozialgerichte den § 34 SGB II ausgesprochen restriktiv anwenden. Ein Verhalten, welches zu einer Sanktion führt, ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit einem sozialwidrigen Verhalten im Sinne des § 34 SGB II!

Sie sind selbst betroffen oder haben Fragen zu dem Thema? Gern hören wir von Ihnen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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