Umsatz-Rückgang durch Hochwasser oder Corona: Staat hilft bei mehr als 30 % weniger

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Antrag auf Wirtschaftshilfe: Corona Überbrückungshilfe III Plus. Fixkosten und Unternehmerlohn über RA beantragen

Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021

Corona-III Plus

Aktuell können Unternehmer Hilfe für Umsatzrückgang bekommen, wenn der Umsatzrückgang mindestens 30 % beträgt. Als Vergleichsgrundlage stehen mehrere Berechnungsmöglichkeiten zur Verfügung, die sich je nach Gründungs-Datum unterscheiden. Stichtag ist dabei der 01.01.2019. Nach den hier gemachten Erfahrungen lohnt sich da eine enge Zusammenarbeit zwischen Antragsteller und prüfendem Dritten. Erst wenn alle Varianten durchgerechnet sind ist wirklich erkennbar, ob es eine Förderung gibt oder nicht. Inhaltlich bietet das Programm eine Mischung aus der Erstattung von (Fix-)Kosten wie Miete, Zinszahlungen und Versicherungen etc. Je nach Umsatzrückgang kann dabei auch eine vollständige Übernahme der Fixkosten erreicht werden – nämlich bei Rückgang des Umsatzes von 70 % und mehr.

Dazu gibt es Förderung der Personalkosten (wenn nicht alle Kosten über Kurzarbeitergeld abgedeckt sind) und einen Zuschuss, der sich aus der Summe der anderen Kosten errechnet - dabei muss der Umsatzrückgang der jeweiligen Monate mind. bei 50 % (oder Schließungsanordnung) gelegen haben.

Wie die Politik immer sagt: "schnell und unkompliziert"...

So funktioniert es:

WER:

Unternehmen, Soloselbständige, selbständige Angehörige freie Berufe

MUSS:

Umsatz-Rückgang wg. Corona mind. 30 % im Verhältnis zum Vergleichs-Zeitraum
 anders als C-II wird jeder Monat einzeln untersucht

UMSATZ-VERGLEICH:

Bei Gründung vor 01.01.2019 ist der Vergleich mit dem Monats-Durchschnitt 2019 oft ideal

Bei Gründung ab 01.01.19 sollten alle Varianten genau analysiert werden:
Diese Berechnungen sind extrem wichtig, da durch sie erst ein Anspruch begründet werden kann!

HOCHWASSER:

Hier gibt es noch weitere Vergleichs-Zeiträume, die untersucht werden können. Zudem ist KEIN Bezug zu Corona erforderlich

WAS:

Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten; im Prinzip wie Corona-III, alle steuerlich ansetzbaren Kosten; es gilt wie schon bei C-II und C-III eine „Positiv-Liste“, in die alle Kosten eingeordnet werden müssen – was da nicht reinpasst wird nicht gefördert. Hierzu zählt u.a. Miete, Zins-Anteil von Darlehen und Finanzierungen, Versicherungen etc.

FORTSETZUNG:

noch immer können Kosten für Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen angesetzt werden – hierzu zählt auch die Digitalisierung sowie Marketing- und Werbe-Kosten

HÖHE:

bis 100 % der Kosten (NICHT: Umsatz!)

EIGENKAPITAL-Zuschuss:

 Das ist wohl eigentlich ein Unternehmerlohn, darf aber nicht so genannt werden. Bei mehr als 50 % Umsatz-Rückgang in den zurückliegenden Monaten wird hier auf Basis der Summe der Fixkosten ein Zuschuss zwischen 25 % und 40 % gewährt.

PERSONAL:

Durch das Programm bleibt es lohnenswert, mindestens einen Mitarbeiter nicht in Kurzarbeit zu schicken. Als Mitarbeiter wird dabei auch eine 450-Eur-Kraft gezählt. Denn auch hier gibt es eine Pauschale, die aus der Summe der Fixkosten berechnet wird. Gezahlt wird  20 % der Summe der anderen Kosten für jeden Monat, in dem ein Mitarbeiter existiert, für den kein (volles) Kurzarbeitergeld bezogen wird.

ZEITRAUM:

Juli 2021 bis Dezember 2021

WIE:

über RA, WP oder StB („prüfende Dritte“)

WANN:

Antragstellung läuft noch mindestens bis Ende März 2022.
Bislang wurden noch fast alle Fristen verlängert, so dass auch ein zwei Monate später in 2022 denkbar ist

Nach der Antragstellung:

In fast allen Fällen kommt kurzfristig ein Bescheid über einen Abschlag, der idR 50 % der beantragten Summe beträgt. Der Betrag wird auch schnell ausgezahlt. Danach beginnt leider eine längere Durststrecke, die gern mal acht Wochen beträgt. Nicht erfreulich, aber derzeit kaum zu ändern.
Wer Pech hat, bekommt noch nicht einmal den Abschlag. Dann geht es direkt zur Bewilligungsstelle und es tut sich für lange Wochen absolut nichts.
 Bleibt nur zu hoffen, dass sich was ändert, wenn die neue Regierung im Amt ist. Evtl. soll aber auch einfach das neue Fiskaljahr abgewartet werden.

Ausblick: Verlängerung bis Ende Qu. I/2022 & Schausteller etc.

Die Politik hat sich im TV schon geäußert, dass die Wirtschaftshilfen wohl bis Ende März 2022  verlängert werden. Wie wir alle wissen: was im TV kommt ist immer wahr…

Abwarten ist also mal wieder angesagt, ob der ehemalige Finanzminister und jetzige Kanzler seinen Worten auch Taten folgen lässt. Viele Restaurants und Hotels haben durch 2G und die Absage der Weihnachtsfeiern erneut einen katastrophalen Winter vor sich. Hoffentlich überleben sie das – evtl. ja wenigstens mit Hilfe von C-III Plus oder dem Nachfolge-Programm.

Bitte lassen Sie Ihre Chancen nicht ungenutzt und fragen Sie uns oder einen der anderen „prüfenden Dritten“ nach Ihren Fördermöglichkeiten.

RA Anselm Withöft - Düsseldorf

Foto(s): RA Anselm Withöft


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