Umsatzsteuerklauseln in Grundstücks- und Unternehmenskaufverträgen

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Bei Unternehmenskaufverträgen, aber auch bei vielen Grundstückskaufverträgen, müssen die Parteien die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung prüfen. Handelt es sich um eine sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen, ist der Vorgang nach § 1 Abs. 1a UStG nicht umsatzsteuerbar mit der Folge, dass keine Umsatzsteuer anfällt. Allerdings sind die Voraussetzungen dieser Vorschrift - insbesondere bei Kaufverträgen über vermietete Grundstücke - nicht immer eindeutig zu bejahen oder zu verneinen.

In der Vertragsgestaltung bietet sich daher nur der Ausweg, dass die Parteien den Sachverhalt regeln. Dies muss dadurch geschehen, dass sie in dem Vertrag unbedingt zur Umsatzsteuer optieren und gleichzeitig das Finanzamt durch Übersendung des Vertrages über den Sachverhalt umfassend informieren. Das geschieht bei notariell beurkundeten Verträgen von Amts wegen durch den Notar.

Wichtig ist, dass die Option unbedingt ist, da die Finanzverwaltung die früher üblichen bedingten Optionen nicht mehr akzeptiert.



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