Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Ein Alltagsdelikt mit weitreichenden Folgen

  • 2 Minuten Lesezeit

Was tun, falls Ihnen ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) vorgeworfen wird.

Das wohl häufigste Verkehrsdelikt ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, volkstümlich als Fahrerflucht bekannt.

Sollte Ihnen vorgeworfen werden, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben, machen Sie auf keinen Fall Angaben bei der Polizei, die meist unvermittelt bei Ihnen zu Hause erscheint. Machen Sie insbesondere keine Angaben, wer mit dem Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gefahren ist. Die Aussage, „ich habe nichts von einem Unfall bemerkt“ kann schon dahingehend gedeutet werden, dass Sie mit dem Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gefahren sind.

Konsultieren Sie sofort einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser wird die Ermittlungsakte beantragen und bereits weitere Schritte vor Erhalt der Akte einleiten. Insbesondere kann anhand der Ermittlungsakte beurteilt werden, ob der Fahrer von Zeugen erkannt wurde.

Es handelt sich um keine Unfallflucht, wenn Sie den Unfall nicht bemerkt haben. Allerdings gehen die Ermittlungsbehörden in aller Regel davon aus, dass der Unfall von Ihnen bemerkt wurde. Es muss daher bereits im Vorfeld für die Frage der Wahrnehmbarkeit ein Gutachten eingeholt werden.

Sollte der Schaden an dem gegnerischen Fahrzeug oder eines anderen in fremden Eigentum stehenden Gegenstandes  (Straßenlaterne, Verkehrsschild, Zaun, Leitplanke etc) als bedeutender Schaden angesehen werden, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Ein bedeutender Schaden wird bei 1200,00 EUR angenommen. Ein Entzug der Fahrerlaubnis droht damit sehr schnell.

Um zu widerlegen, dass der Schaden am gegnerischen KFZ bedeutend ist, können die Unterlagen des eigenen KFZ Versicherers hinzugezogen werden. Aus diesen wird deutlich, welchen Betrag der Versicherer tatsächlich an den Unfallgegner gezahlt hat. Dies weicht oft von dem Schaden ab, von welchem die Staatsanwaltschaft (dieser wird oft grob geschätzt) ausgeht.  Gerade in Grenzfällen kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht Sie darin unterstützen, anhand der Unterlagen des KFZ Haftptpflichtversicherers und der Einschaltung eines Gutachters, sowie einer konkreten Berechnung des tatsächlichen Schadens, nachzuweisen, dass es sich nicht um einen bedeutenden Schaden am gegnerischen KFZ handelt. Der Entzug der Fahrerlaubnis wäre damit abgewendet.

Geht die Staatsanwaltschaft von einem bedeutenden Schaden aus, droht außerdem ein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis. Der Führerschein wird von der Polizei noch vor der Verurteilung durch den Strafrichter beschlagnahmt. Auch hier kann Sie ein Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützen und durch die Einlegung einer Beschwerde gegen den vorläufgen Entzug die Fahrerlaubnis noch vor der Gerichtsverhandlung wiedererlangen. Bereits in diesem Stadium müssen Gründe dafür vorgelegt werden, warum es sich nicht um einen bedeutenden Schaden handelt, oder der Unfall von Ihnen nicht bemerkt wurde.

Sollte der Schaden bedeutend sein, so wirkt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht darauf hin, dass statt dem Entzug der Fahrerlaubnis ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Ein Fahrverbot ist im Gegensatz zum Entzug der Fahrerlaubnis das mildere Mittel, da in diesem Fall lediglich ein Verbot ausgesprochen wird, für einen gewissen Zeitraum ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Wird die Fahrerlaubnis dagegen entzogen, müssen Sie diese nach Ablauf der mindestens 6 Monate dauernden Sperrfrist neu beantragen.





Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Stefanie Wagenblast

Beiträge zum Thema