Unfall auf dem Weg zur Arbeit (sogenannter Wegeunfall)

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Umstand, dass der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleidet, ist für die Annahme eines Arbeitsunfalles unschädlich, wenn der Versicherte beabsichtigte, vor Aufnahme der Arbeit zuvor einen Arzttermin von 10 - 15  minütiger Dauer wahrzunehmen.


Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII sind nämlich Arbeitsunfälle Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).


Der Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Klägerin stürzte früh morgens auf dem Weg zu ihrem Auto auf ihrem Grundstück. Zu diesem Zeitpunkt beabsichtigte die Klägerin vor Aufnahme ihrer Arbeit einen Arzttermin von 10 – 15 minütiger Dauer zuvor wahrzunehmen.


Dieser Weg war identisch mit ihrem täglichen Arbeitsweg, da sie diesen Weg gewöhnlich mit dem PKW zurücklegte. Es handelte sich insoweit (noch) um den unmittelbaren Weg von ihrem Haus zu ihrer Arbeit. Insbesondere befand sie sich zum Unfallzeitpunkt nicht auf einem nicht versicherten Abweg (zu einem ähnlichen Fall siehe BSG, 5.7.2016 - B 2 U 16/14 R- SozR 4-2700 § 8 Nr. 58, Rn. 8 – 28 m.n.N.). Der Versicherungsschutz endet, sobald der direkte Weg verlassen und der Abweg begonnen wird. Er besteht erst wieder, sobald sich der Versicherte wieder auf dem direkten Weg befindet und damit der Abweg beendet ist (ausdrücklich BSG, 5.7.2016 - B 2 U 16/14 R – SozR 4-2700 § 8 Nr. 58, Rn. 28 m.w.N).

Dies war aber vorliegend nicht der Fall.


Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt schloss sich mit dieser Begründung der Argumentation der Klägerin an und gab der Klage in 2. Instanz statt und hob damit gleichzeitig das anders lautende erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichts Halle auf, welches die Klage noch abgewiesen hatte (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 16.12.2021, Aktenzeichen: L 6 U 56/20).

Ein schöner Erfolg, den wir für die Klägerin erwirken konnten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Heiko Posiege

Beiträge zum Thema