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Welche Rechte haben Sie als Angestellter bei einem Wegeunfall?

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Welche Rechte haben Sie als Angestellter bei einem Wegeunfall?

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Was ist ein Wegeunfall? 

Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit oder zurück ereignen. Unfälle sind nach § 8 Abs. 1 S. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII „zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.“ Demnach ergeben sich im sozialrechtlichen Sinne drei Komponenten:  

  • das zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Unfallereignis  

  • der Gesundheitsschaden oder Tod  

  • die Ursächlichkeit zwischen den ersten beiden Merkmalen (sogenannte haftungsbegründende Kausalität) 

Ist ein Wegeunfall ein Arbeitsunfall? 

Ein Arbeitsunfall liegt nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII vor, wenn ein Versicherter aufgrund einer Tätigkeit nach § 2, § 3 oder § 6 SGB VII (versicherte Tätigkeit) einen Unfall erleidet. Der Wegeunfall ist dem Arbeitsunfall gleichgestellt (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII), obwohl der Arbeitsweg nicht zur Arbeitszeit zählt. Beschäftigte sind auf dem direkten Weg und auf notwendigen Umwegen über die Berufsgenossenschaft versichert. Ein Umweg ist gestattet, wenn der Arbeitsplatz über einen weiteren Weg schneller erreicht werden kann. Umwege sind auch erlaubt, um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen und bei Fahrgemeinschaften mit Versicherten oder Berufstätigen. Wenn Umleitungen aufgrund besonderer Verkehrsverhältnisse bestehen, ist der Umweg auch erlaubt. 

Beispiele für Wegeunfälle 

Auch Tätigkeiten im Haushalt, wie die Wege zur Nahrungsaufnahme oder zum Toilettengang während der Arbeitszeit, können – etwa bei Heimarbeit – vom Versicherungsschutz erfasst sein. Versicherungsschutz besteht, wenn gleichartige Tätigkeiten bis zum 17.06.2021 bei Präsenzarbeit im Betrieb versichert wären. Für Versicherungsfälle davor verbleibt die Zuständigkeit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, da die Vorschrift mangels Rückwirkungsanordnung nicht anwendbar ist und der Tag des Unfalls daher maßgeblich ist. 

Ein Zusammenstoß mit einem Tier (Wildunfall) auf dem Weg zur Arbeit kann ebenso ein Wegeunfall sein. Auch ein Sturz auf dem Gehweg als Fußgänger, Inlineskater, E-Scooter- oder Fahrradfahrer kommt in Betracht. 

Verletzt sich ein Arbeitnehmer während der Raucherpause, liegt grundsätzlich kein Arbeitsunfall vor. Nach der Begründung ist das Rauchen eine persönliche Angelegenheit, die keinen Bezug zur Berufstätigkeit aufweist. Die Behandlungskosten werden aber normalerweise von der Krankenkasse übernommen. 

Entgeltfortzahlung nach Wegeunfall 

Da der Wegeunfall einem Arbeitsunfall gleichgestellt ist, wird der Lohn (gesetzlich: das Arbeitsentgelt) weitergezahlt. In § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ist festgelegt, dass auch ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall gilt. Die Entgeltfortzahlung bei einem Arbeitsunfall wird anschließend nach sechs Wochen von der Krankenkasse übernommen. Allerdings wird von der Krankenkasse nur ein Betrag in Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts (sog. Verletztengeld) übernommen und ausgezahlt. Um nach sechs Wochen die Zahlung sicherzustellen, ist dem Arzt der sogenannte Zahlschein vorzulegen. 

Schmerzensgeld nach Wegeunfall 

Gemäß den §§ 104, 105 SGB VII ist ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegeben, wenn dem Vorgesetzten oder anderen Mitarbeitern eine vorsätzliche Beschädigung vorzuwerfen ist. Da dies die Ausnahme darstellt, wird von der Berufsgenossenschaft grundsätzlich kein Schmerzensgeld gezahlt. 

Wenn jedoch ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht und dabei eine Person verletzt, die sich gerade auf dem Weg zur Arbeit befindet, kann ein Anspruch gegenüber dem Verursacher gegeben sein. 

Wegeunfall ohne Verletzung 

Für Personen- und Sachschäden anderer Unfallbeteiligter auf dem Arbeitsweg ist die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers eintrittspflichtig. Der Sachschaden des Arbeitnehmers wird bei einem Wegeunfall ebenfalls nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.  

Wegeunfall in der Mittagspause 

Wenn ein Unfall in der Mittagspause auf dem Weg zum oder vom Essen passiert, ist er als Wegeunfall grundsätzlich vom Versicherungsschutz umfasst. Dies gilt jedoch nicht, wenn er sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum ereignet. Ein Treppensturz innerhalb eines Gebäudes ist beispielsweise nicht vom Versicherungsschutz erfasst. 

Eine Sekretärin, die auf dem Weg zur Reinigung war, um private Kleidungsstücke abzuholen, klagte, weil Sie einen Wegeunfall annahm. Sie berief sich darauf, dass sie nebenan in einem Restaurant essen wollte. Das Landessozialgericht (LSG) Hessen urteilte am 25. März 2015 (Az.: L 3 U 225/10), dass der private Gang zur Reinigung im Vordergrund stand und sie demzufolge nicht versichert war. Erforderlich ist ein Nachweis vor Gericht. 

Wer einen Unfall erleidet, während er sich in der Mittagspause in einem Supermarkt etwas zu essen für die Pause kauft, ist prinzipiell vom Versicherungsschutz erfasst. Dies gilt jedoch nicht, wenn zusätzlich noch überwiegend private Einkäufe getätigt werden. Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit nach dem Einkauf von Obst im Supermarkt auf dessen Parkplatz mit einem fahrenden Pkw zusammenstößt und sich dabei verletzt, ist er nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nicht versichert (BSG, Urteil vom 02.12.2008 – B 2 U 17/07 R). 

Der Unfall hatte zu einer Verletzung seines linken Sprunggelenks geführt. Dieser Unfall ist nach Feststellung des Bundessozialgerichts jedoch kein Arbeitsunfall, da die Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses – die Fahrt auf dem Parkplatz des Supermarktes im Anschluss an den Einkauf von Äpfeln – nicht im sachlichen Zusammenhang mit seiner versicherten Tätigkeit stand (BSG, Urteil vom 02.12.2008 – B 2 U 17/07 R). 

Der Weg zum Betrieb wurde demzufolge durch den Erwerb der Äpfel unterbrochen. Der Versicherungsschutz wäre erst wieder mit dem Einbiegen in die zur Arbeitsstätte führende Straße entstanden. Ein Arbeitsunfall ist im Übrigen nach der Senatsentscheidung vom 2.12.2008 auch nicht anzunehmen, weil die Äpfel während der Arbeitszeit hätten verzehrt werden sollen.  

Das Essen – die Nahrungsaufnahme – wird als Privatangelegenheit angesehen. Unfälle infolge des Essens oder Trinkens (z. B. Verschlucken, Vergiftungen) sind somit unversichert.  

Rutscht ein internatsmäßig untergebrachter Lehrgangsteilnehmer sofort nach Beendigung der Mahlzeit in der Kantine aus und stürzt, greift jedoch der Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 24.02.2000, B 2 U 20/99 R). Für den inneren Zusammenhang spricht nach Feststellung des Bundessozialgerichts auch der Umstand, dass die Mahlzeiten in der Kantine der Fachschule für den Kläger kostenfrei waren. 

Meldepflicht für Wegeunfall 

Meistens besteht gegenüber der Berufsgenossenschaft eine Meldepflicht. Dies wird damit begründet, dass die Versicherten so schnell wie möglich mit geeigneten Mitteln betreut werden können. Unfälle, die absehbar zu nicht mehr als zu einer dreitägigen Arbeitsunfähigkeit führen, müssen jedoch nicht gemeldet werden. Tödliche Unfälle müssen sofort gemeldet werden.  

Meldung gegenüber der Berufsgenossenschaft 

Hat sich ein meldepflichtiger Unfall ereignet oder liegt der Verdacht auf eine Berufskrankheit vor, muss das Unternehmen dies bei der Berufsgenossenschaft anzeigen. Der Wegeunfall ist der Berufsgenossenschaft über eine Unfallanzeige zu melden, die vom Arbeitgeber innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme erfolgen muss. Der behandelnde Arzt hat die Stelle ebenfalls zu informieren. Viele Versicherungen bieten im Internet kostenlose Vordrucke für diese Fälle an.

Foto(s): ©Adobe Stock/Andrey Popov

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Rechtstipps zu "Wegeunfall"

  • 04.12.2023 Rechtsanwältin Sabrina May
    „… Ihren Heimweg antreten und sich auf Ihrem „Nach-Hause-Weg“ verletzen, kann es sich trotz allem um einen Wegeunfall handeln. Der Versicherungsschutz eines Wegeunfalles entfällt in solchen Fällen …“ Weiterlesen
  • 27.11.2023 Rechtsanwalt Sebastian Agster
    „… der Betriebsräume stattfindet, ist das Sache der Unfall-Versicherung. Schließlich handelt es sich bei der Weihnachtsfeier um eine betriebliche Veranstaltung. Das beinhaltet auch Wegeunfälle zwischen …“ Weiterlesen
  • 12.12.2023 Rechtsanwalt Markus Bialobrzeski
    „… Alkoholverbot im Betrieb oder dem Unternehmen herrscht. Ist man bei einer Weihnachtsfeier unfallversichert? Passiert auf dem Weg zur Arbeit ein sog. Wegeunfall oder bei Ausübung der beruflichen …“ Weiterlesen
  • 18.11.2023 Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
    „… zur Arbeitsstelle und zurück (sogenannte Wegeunfälle). Jedoch liegt kein solcher Wegeunfall vor, wenn die gemeinsame Fahrt der Arbeitskollegen nicht privat organisiert ist, sondern maßgeblich …“ Weiterlesen
  • 25.10.2023 Rechtsanwalt Gerd Klier
    „… zum Pflegegrad), Arbeitslosenversicherung (wie Entscheidungen über eine Sperrzeit), Berufsgenossenschaften (wie Entscheidungen zu Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Wegeunfällen), Streitigkeiten …“ Weiterlesen
  • 02.10.2023 Rechtsanwalt Sebastian Agster
    „Kurz mal nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Egal, ob zu Fuß oder mit dem Auto, auf dem Weg oder im Betrieb - Arbeits- und auch Wegeunfälle sind mit arbeitsrechtlichen Fragen verbunden …“ Weiterlesen
  • 18.08.2023 Rechtsanwalt Jan Paul Seiter
    „… hinaus gibt es für Minijobber auch eine Unfallversicherung. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall besteht Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Den Rentenversicherungsbeitrag …“ Weiterlesen
  • 15.05.2023 Rechtsanwalt Heiko Posiege
    Der Umstand, dass der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall erleidet, ist für die Annahme eines Arbeitsunfalles unschädlich, wenn der Versicherte beabsichtigte, vor Aufnahme der Arbeit zuvor … Weiterlesen
  • 12.04.2023 Rechtsanwalt Robert Apitzsch
    „… Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Ausnahmen, insbesondere in Form eines Wegeunfalls, gibt es jedoch auch hier. Ob in Ihrem Fall ein solcher Unfall vorliegt müsste dann anhand …“ Weiterlesen
  • 28.08.2023 Rechtsanwältin Imke König
    „… das auch aufgrund des darin enthaltenen Diagnoseschlüssels datenschutzrechtlich problematisch. Auch bei Arbeits- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten, also im Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen …“ Weiterlesen
  • 07.03.2023 Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
    „… sie das? War es ein Wegeunfall? er Arbeitnehmer verklagte die Berufsgenossenschaft vor dem Sozialgericht. Dieses sah den erstmaligen morgendlichen Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice als versicherten …“ Weiterlesen
  • 05.02.2023 Fachanwältin für Arbeitsrecht Regina Manz ,MM
    „… oder auch eines Unfalls sein (z.B. Wegeunfälle; aber z.B. dann nicht, wenn Arbeitsunfähigkeit Folge eines unter Alkoholeinfluss verursachten Verkehrsunfalls ist). Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst …“ Weiterlesen
  • 16.12.2022 Rechtsanwalt Dominik Wawra
    „… das Entgelt fort. Handelt es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall? Dann zahlt die Unfallversicherung . In allen anderen Fällen liegt die Verantwortung bei der Krankenkasse.“ Weiterlesen
  • 07.09.2022 Rechtsanwalt Jan Paul Seiter
    „… der Arbeitgeber. Alle Arbeitnehmer sind durch die gesetzliche Unfallversicherung gegen einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit versichert. Da im Homeoffice private und berufliche …“ Weiterlesen
  • 03.05.2022 Rechtsanwalt Joachim Kerner
    „… Entgeltfortzahlung erhält der Arbeitnehmer von der Krankenkasse Krankengeld oder, wenn es sich bei dem Unfall um einen Wegeunfall handelte – der Unfall also auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit …“ Weiterlesen
  • 23.03.2022 Rechtsanwalt Marco Rath
    „… Antragsstellung, eine hohe Kompetenz der Unfallversicherungsträger. Am häufigsten gelangen Streitigkeiten um die Anerkennung eines Versicherungsfalls, insbesondere eines Arbeitsunfalls oder eines Wegeunfalls …“ Weiterlesen
  • 08.03.2022 Rechtsanwalt Jörn Bargob
    „… sind aber auch die sogenannten Wegeunfälle. Dies bedeutet, dass auch der unmittelbare Weg vom Wohnort zur Arbeitsstätte durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist. Umstritten war bislang unter …“ Weiterlesen
  • 30.12.2021 Rechtsanwalt Gerd Klier
    „… von der Berufsgenossenschaft. Das Gleiche gilt, wenn es sich nachweislich um eine Ansteckung auf den Weg von oder zur Arbeit handelt. In diesem Fall würde ein sogenannter Wegeunfall vorliegen. In den meisten Fällen …“ Weiterlesen
  • 02.12.2021 Rechtsanwalt Jan Glitsch
    „… Personenschäden eines Kollegen grundsätzlich nicht, da in diesem Fall die gesetzliche Unfallversicherung eintritt. Ausnahmen davon bilden vorsätzlich verursachte Schäden und Wegeunfälle. Etwas anderes …“ Weiterlesen
  • 18.06.2021 Rechtsanwältin Brigitte Albers
    „… eine größere Zahl von infizierten Personen gegeben hat. Das kann z.B. in größeren Betrieben oder Schulen der Fall sein. Wegeunfall Auch im Rahmen des Wegs von zuhause zur Arbeit und umgekehrt („Wegeunfall …“ Weiterlesen
  • 08.06.2021 Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus
    „… oder die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Liegt die Ursache für die Krankheit oder Schwerbehinderung beispielweise in einem Wegeunfall oder Arbeitsunfall , so ist die Gesetzliche Unfallversicherung …“ Weiterlesen
  • 02.02.2022 Rechtsanwalt Christian Fiehl
    „… der Instanzen, ob der Weg zum Arbeitsplatz aus eigenwirtschaftlichem Interesse zurückgelegt wurde und deshalb kein Versicherungsschutz gegeben sei. Auch ein Wegeunfall kam nicht Betracht, weil …“ Weiterlesen
  • 21.04.2021 Rechtsanwalt Paul-Albert Schullerus
    „… . Dies ist in jedem Fall dann so, wenn man sich nachweislich auf dem Weg zur Arbeit z.B. in einem Zug oder dergleichen, angesteckt hat. Dies wird als sog. Wegeunfall ausgelegt. Auch wenn man …“ Weiterlesen
  • 29.10.2020 Rechtsanwalt Uwe Herber
    „… ist ein Wegeunfall zwar ein Arbeitsunfall und es besteht dann in der Regel auch Unfallversicherungsschutz in der GUV. Hier lag jedoch durch den Wheely eine besondere Situation vor. Das Gericht hat dies im Ergebnis …“ Weiterlesen