Unfall in Österreich – das sollten Sie wissen

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Die Ferienzeit geht so langsam vorüber und viele Urlauber kehren nun nach Hause zurück. Viele haben sich dieses Jahr dazu entschieden, ihren Sommerurlaub in Österreich zu verbringen und waren dort mit dem eigenen Auto unterwegs. Wenn man dann wieder nach Hause kommt, sollte man eigentlich erholt sein, doch an Entspannung ist nicht zu denken, wenn man während des Urlaubs in Österreich in einen Autounfall verwickelt wird.

Ein Verkehrsunfall ist stets eine unerfreuliche Angelegenheit. Ereignet sich dieser noch dazu im Ausland, wird es auch noch rechtlich kompliziert. Wo werden die Schadensersatzansprüche geltend gemacht – in Österreich oder in Deutschland? Welches Recht findet bei der Unfallregulierung Anwendung? Die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Autounfall in Österreich finden Sie hier:

Wie verhalte ich mich nach dem Unfall richtig?

Unmittelbar nach der Kollision ist es wichtig, zunächst die Unfallstelle abzusichern und wenn nötig, Erste Hilfe zu leisten. Anschließend gilt es, die Kennzeichen der Unfallfahrzeuge, Name und Anschrift des Unfallgegners, sowie dessen Haftpflichtversicherer und Versicherungsnummer zu notieren. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und von Schäden an den Fahrzeugen. Halten Sie die Kontaktdaten von (möglichst neutralen) Zeugen fest.

Sind bei dem Unfall Personen zu Schaden gekommen, sollte unbedingt die Polizei informiert werden (Tel.: 133, Tel. Rettungsdienst: 144). Außerdem empfiehlt es sich, nach dem Unfall den „Europäischen Unfallbericht“ auszufüllen.

An wen wende ich mich nach dem Unfall?

Zur Regulierung der Unfallschäden haben Geschädigte die Wahl: Sie können sich an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in Österreich wenden oder ihre Ansprüche beim Regulierungsbeauftragen der österreichischen Versicherung in Deutschland geltend machen.

Was mache ich, wenn sich die Versicherung weigert, meinen Schaden zu ersetzen?

Kommt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners keine Einigung zustande, können die Schadensersatzansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden – und zwar in Deutschland. Hier muss jedoch beachtet werden, dass zwar in Deutschland geklagt kann, dabei aber österreichisches Verkehrs- und Schadensersatzrecht Anwendung findet. Das heißt, dass von der Versicherung unter Umständen nicht all die Kosten ersetzt werden, die nach deutschem Recht hätten erstattet werden müssen.

Hinweis: Aufgrund der Anwendung österreichischen Rechts und der hieraus resultierenden rechtlichen Schwierigkeiten, empfiehlt es sich anwaltlichen Rat einzuholen, um möglichst all die Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen, die Ihnen rechtlich zustehen.

Welche Schadenspositionen werden von der österreichischen Versicherung ersetzt?

1. Reparaturkosten werden nach Vorlage der Reparaturrechnung oder auf Basis eines Sachverständigengutachtens ersetzt. Bei Bagatellschäden ist auch ein Kostenvoranschlag ausreichend.

Hinweis: Vor der Reparatur sollte der österreichischen Versicherung eine Besichtigung des Unfallfahrzeugs ermöglicht werden.

2. Bei einem Totalschaden ersetzt die Versicherung den Zeitwert, abzüglich des Restwerts. Hier bedarf es eines Gutachtens, um das Vorliegen eines Totalschadens nachzuweisen.   

3. Gutachterkosten werden in der Regel ersetzt. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die Unfallschäden bereits von der österreichischen Versicherung besichtigt wurden.

4. Ersatz für die Wertminderung wird in der Regel nur bei Fahrzeugen geleistet, die höchstens zwei bis drei Jahre alt sind und keine Vorschäden aufweisen. 

5. Mietwagenkosten werden für die Dauer der Reparatur – auch für die private Nutzung - ersetzt. Hierbei werden 10-15 % wegen ersparter Eigenkosten abgezogen. Im Falle eines Totalschadens übernimmt die Versicherung Mietwagenkosten für höchstens zwei bis drei Wochen.

6. Bei Personenschäden zahlt die Versicherung für Heilungskosten, wenn diese nicht von der eigenen Krankenversicherung ersetzt werden. Außerdem erhalten Geschädigte Schmerzensgeld und Ersatz für ihren Verdienstausfall, wobei der tatsächlich erlittene Schaden mittels einer Arbeitgeberbestätigung nachgewiesen werden muss.

Sie wurden in Österreich in einen Unfall verwickelt und sind nun unsicher, wie Sie am besten weiter verfahren? Oder weigert sich die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners für die Ihnen entstandenen Schäden aufzukommen? Melden Sie sich bei uns! Wir prüfen die Sach- und Rechtslage und beraten Sie gerne zu all Ihren Fragen rund um das Thema Schadensregulierung nach einem Unfall in Österreich! 

Foto(s): stock.adobe.com/Andrey Popov

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