Abmahnung bei illegalen Downloads und Filesharing

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Schnell das aktuelle Lieblingslied oder die Lieblingsserie im Internet downloaden – eine sehr weit verbreitete Handhabe - doch sind Downloads im Internet nicht immer rechtmäßig und können kostspielig werden, wenn sie zur Abmahnung und Schadensersatzforderungen des Rechteinhabers führen. Dies ist weit bekannt, doch werden Downloads weiterhin durchgeführt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese nicht immer aufgedeckt werden. Wurde ein illegaler Download jedoch erkannt, erwarten die Nutzer unangenehme Konsequenzen.


In welchen Fällen kann ein Download illegal sein?


Doch wie können sich Nutzer davor schützen und sicherstellen, dass ihre Downloads nicht unrechtmäßig erfolgen? Auch wenn Internetseiten, auf denen Filme, Serien oder Musik verfügbar sind nicht auf den ersten Blick unrechtmäßig erscheinen, sollten diese genauestens geprüft werden. 100% Sicherheit kann es in den seltensten Fällen geben, jedoch gibt es folgende Hinweise, an denen erkannt werden kann, dass ein Download illegal wäre:


  • Nicht einwandfreie technische Qualität oder
  • Die Seite weist keim Impressum auf oder
  • Die Werke sind entweder kostenlos oder viel günstiger als auf anderen Seiten

Dies ist eine Auswahl an Hinweisen. Liegen Zweifel vor, ist es ratsam zu recherchieren, ob die Seite seriös ist und legale Downloads zur Verfügung stellt. Können die Zweifel nicht widerlegt werden, sollten sicherheitshalber keine Downloads durchgeführt werden.


Obwohl viele wissen, dass illegale Downloads geahndet werden, fühlen sich viele Nutzer im Internet sicher. Es herrscht die weit verbreitete Ansicht, dass das Internet die Anonymität wahrt. Doch ist dies ein Irrglaube. Ein Download kann über die genutzte IP-Adresse des Nutzers zurückverfolgt werden und somit der Nutzer identifiziert werden. Der Nutzer der IP-Adresse ist auch in den allermeisten Fällen der Inhaber. Der Urheber eines Werkes kann nach Aufdeckung eines unrechtmäßigen Downloads gegen den Inhaber der IP-Adresse vorgehen. In den Fällen, in denen Kinder illegale Downloads durchführen, sind sie zwar die Nutzer, jedoch haften ihre Eltern als Inhaber der IP-Adresse.


Zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen wegen Urheberrechtsverletzung

 

Die Konsequenzen eines illegalen Downloads können kostspielig sein und zu unangenehmen zivilrechtlichen Ansprüchen des Urhebers gegen den Nutzer führen. Infolge der illegalen Nutzung kann der Urheber Schadensersatzforderungen geltend machen, auch die Unterlassung der Nutzung und die Beseitigung vervielfältigter Werke einfordern. Diese zivilrechtlichen Ansprüche kann der Urheber innerhalb von drei Jahren gemäß § 102 UrhG i.V.m. §§ 194 ff BGB geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Ist die illegale Nutzung vorsätzlich und gewerblich erfolgt, kann der Nutzer gemäß § 106 UrhG auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe strafrechtlich belangt werden.


Empfohlene Vorgehensweise nach Abmahnung


Wurde trotz aufmerksamer Nutzung von fremden Werken ein Download unrechtmäßig durchgeführt, muss nach Erhalt der Abmahnung aufgrund der gewährten kurzen Fristen rechtzeitig reagiert werden. Zunächst sind die dargestellten Vorwürfe zu prüfen. Falls diese stimmen, könnte die gegebenenfalls eingeforderte Schadensersatzforderung berechtigt sein. Eine anwaltliche Prüfung der Höhe der Forderung ist jedoch in jedem Fall ratsam.


'Weiterhin ist eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass zukünftig kein weiterer illegaler Download stattfinden wird. Auch der Text der Unterlassungserklärung sollte gut durchdacht und ggf. anwaltlich geprüft werden. 


Sind die Vorwürfe doch nicht berechtigt, ist es umso mehr empfehlenswert die erhaltene Abmahnung von einem Anwalt prüfen zu lassen. Insbesondere wenn es sich um eine Massenabmahnung handelt, könnte diese unrechtmäßig erfolgt sein.


Legale Alternativen

 

Doch welche Optionen stehen zur Verfügung, um legal Zugang zu einem Lieblingslied oder einer Lieblingsserie zu erhalten? Die Urheber sind durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt und haben für ihre Werke gemäß § 15 UrhG das ausschließliche Recht diese zu vervielfältigen und anderweitig darüber zu verfügen. Bei einer Vervielfältigung oder anderweitigen Nutzung ohne die Zustimmung des Urhebers liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Daher ist es für eine legale Nutzung eines Werkes als Nicht Urheber notwendig, dies mit dem Einverständnis des Urhebers vorzunehmen. Dies kann über lizensierte Seiten sichergestellt sein, denen vom Urheber bestimmte Nutzungsrechte eingeräumt werden. Meist ist für die Nutzung dieser Seiten eine monatliche Gebühr zu entrichten. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch der Urheber über die Nutzung seines urheberrechtlich geschützten Werkes Geld verdienen kann und einen Überblick darüber erhält wie viele Nutzer es für das eigene Werk gibt. Ein kostenlos bereitgestelltes Werk ist immer ein sicheres Indiz dafür, dass es nicht legal ist. Denn jedes Werk hat für dessen Urheber einen gewissen Wert, der vom Nutzer auch zu zahlen ist.


Zusammenfassend ist es immer ratsam bei solchen Abmahnungen erstmal Ruhe zu bewahren, nichts ohne Weiteres zu unterschreiben und keine Zahlungen vorzunehmen, sondern erst im Wege einer anwaltlichen Beratung Klarheit zu bekommen, ob und in welcher Höhe die Ansprüche berechtigt sein könnten. 

Gerne können wir Sie deutschlandweit zu diesem Thema beraten und vertreten. Ich bin auf diese Problematiken spezialisiert. In einem ersten Telefonat können wir den Fall besprechen und die weiteren Schritte abstimmen.

Foto(s): Adobe Stock/ Von alphaspirit/ DATEI NR.: 81526366

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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