Unfallabwicklung durch Rechtsanwalt vs. Schadenmanagement der Versicherer

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In Verkehrsunfallangelegenheiten ist es wichtig, durch einen Anwalt unverzüglich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kontakt aufzunehmen, um sich umfassend sämtliche Ansprüche bei Sach- und Personenschäden zu sichern. Das gilt ebenfalls für Unfälle mit Bagatellschäden.

Im Rahmen eines Verkehrsunfalls sind dem Geschädigten nach gefestigter Rechtsprechung auch die Anwaltskosten innerhalb des Schadensersatzes zuzusprechen. So entschied auch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einer aktuellen Entscheidung. Das OLG Frankfurt/Main wies dabei darauf hin, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts bei der Unfallabwicklung geradezu obligatorisch sei.

OLG Frankfurt/Main (Az.: 22 U 171/13): „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Wer also nach einem Unfall keinen Anwalt einschaltet, kann nach Auffassung des OLG Frankfurt/Main wegen der unüberschaubaren Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. a. nicht sicher sein, ob der eigene Schaden korrekt und vollständig beziffert wurde.

Im Rahmen des sog. Schadensmanagements gehen viele Haftpflichtversicherer dazu über, im Falle eines Unfalls den Beteiligten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten. Das Interesse des Versicherers liegt dabei oftmals darin, den Schaden durch einen eigenen – und nicht durch einen unabhängigen – Gutachter beurteilen zu lassen. Darüber hinaus soll erreicht werden, dass der Geschädigte selbst keinen Anwalt mit der Geltendmachung seiner Ansprüche beauftragt. Wichtig ist zu wissen, welche Ansprüche Sie nach einem Verkehrsunfall geltend machen können bzw. wie Sie mit evtl. auf Sie zukommenden Forderungen umgehen. Schnell kann eine zunächst einfach wirkende Schadensabwicklung recht kompliziert werden.

Die Kosten des Anwalts in Verkehrsunfallsachen müssen vom Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung in unverschuldeten Fällen vollständig übernommen werden.

Trifft Sie hingegen ein Mitverschulden oder haften Sie aus dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr, werden auch die Rechtsanwaltskosten nur anteilig getragen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie bei einem Mitverschulden stets einen Teil der Rechtsanwaltsgebühren selbst tragen müssen. Wenn Sie bei einem hälftigen Mitverschulden auch nur die Hälfte Ihres Schadens ersetzt verlangen, bekommen Sie den Ihnen zustehenden Anteil vollständig ersetzt, und damit auch die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren.

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch, im Falle eines Verkehrsunfalls einen Rechtsanwalt auf Kosten des Schädigers für die Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche zu beauftragen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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